Kiddushin 41

Kapitel 41

א הא רבנן הא ר"ש
1 Das ist kein Einwand; das eine nach den Rabbanan und das andere nach R.Šimo͑n. –
ב תני חדא לוה וגואל וגואל לחצאין ותניא אידך אין לוה וגואל וגואל לחצאין ל"ק הא רבנן הא ר"ש
2 Eines lehrt, daß er borgen und in Hälften einlösen könne, und ein Anderes lehrt, daß er weder borgen noch in Hälften einlösen könne!? – Das ist kein Einwand; dieses nach den Rabbanan, jenes nach R.Šimo͑n.
ג (סימן חרש חבש זמן)
3 
ד א"ל רב אחא בריה דרבא לרב אשי איכא למיפרך מה למוכר בית בבתי ערי חומה שכן הורע כחו ליגאל לעולם תאמר במקדיש שיפה כחו ליגאל לעולם
4 R. Aḥa, der Sohn Rabas, sprach zu R. Aši: Es ist zu widerlegen: wohl beim Verkaufe eines Hauses in einer ummauerten Stadt, weil sein Interesse geschmälert ist, indem es nicht ewig eingelöst werden kann, während bei der Heiligung sein Interesse erweitert ist, indem er es ewig einlösen kann!?
ה א"ל רב אחא סבא לרב אשי משום דאיכא למימר ניהדר דינא תיתי במה הצד מוכר שדה אחוזה יוכיח שיפה כחו ליגאל לעולם ואין לוה וגואל וגואל לחצאין מה למוכר שדה אחוזה שכן הורע כחו ליגאל מיד מוכר בית בבתי ערי חומה יוכיח
5 R. Aḥa der Greis sprach zu R. Aši: Man kann erwidern, der Schluß sei durch Vergleichung zu folgern. Der Verkauf eines Erbbesitzfeldes beweist [das Entgegengesetzte]: sein Interesse ist erweitert, indem es ewig eingelöst werden kann, dennoch kann er nicht borgen und in Hälften einlösen. [Erwidert man:] wohl beim Verkaufe eines Erbbesitzfeldes, weil sein Interesse hinsichtlich der sofortigen Einlösung geschmälert ist, so beweist der Verkauf eines Hauses in einer ummauerten Stadt [das Entgegengesetzte].
ו וחזר הדין לא ראי זה כראי זה הצד השוה שבהן שנגאלין ואין לוה וגואל וגואל לחצאין אף אני אביא מקדיש שנגאל ואין לוה וגואל וגואל לחצאין
6 Die Replikation wiederholt sich nun: die Eigenheit des einen gleicht nicht der Eigenheit des anderen und die Eigenheit des anderen gleicht nicht der Eigenheit des einen; das Gemeinsame bei ihnen ist, daß sie eingelöst werden und er weder borgen noch in Hälften einlösen kann, somit ist auch die Heiligung einzuschließen, es kann eingelöst werden, und er kann weder borgen noch in Hälften einlösen.
ז א"ל מר זוטרא בריה דרב מרי לרבינא איכא למיפרך מה להצד השוה שבהן שכן הורע כחם ליגאל בשנה שניה תאמר במקדיש שיפה כחו ליגאל בשנה שניה
7 Mar Zuṭra, Sohn des R. Mari, sprach zu Rabina: Es ist ja zu erwidern: das Gemeinsame bei ihnen ist, daß ihr Interesse hinsichtlich der Einlösung im zweiten Jahre geschmälert ist, während bei der Heiligung sein Interesse hinsichtlich der Einlösung im zweiten Jahre erweitert ist!?
ח א"ל רבינא משום דאיכא למימר עבד עברי הנמכר לעובד כוכבים יוכיח שיפה כחו ליגאל בשנה שניה ואין לוה וגואל וגואל לחצאין
8 Rabina erwiderte: Es ist zu erwidern, der an einen Nichtjuden verkaufte hebräische Sklave beweist [das Entgegengesetzte]: sein Interesse hinsichtlich der Einlösung im zweiten Jahre ist erweitert, dennoch kann er weder borgen noch in Hälften eingelöst werden.
ט בעא מיניה רב הונא בר חיננא מרב ששת המוכר בית בבתי ערי חומה נגאל לקרובים או אין נגאל לקרובים גאולתו גאולתו משדה אחוזה גמר מה שדה אחוזה אינה נגאלת לחצאין ונגאלת לקרובים אף האי נמי אין נגאל לחצאין ונגאל לקרובים
9 R. Hona b. Ḥenana fragte R. Šešeth: Kann, wenn jemand ein Haus in einer ummauerten Stadt verkauft hat, dieses durch Verwandte eingelöst werden, oder kann es nicht durch Verwandte eingelöst werden? Ist durch [das Wort] <i>seine Einlösung</i>, das auch beim Erbbesitzfelde gebraucht wird, von diesem zu folgern, wie das Erbbesitzfeld, das nicht in Hälften eingelöst werden kann, durch Verwandte eingelöst werden kann, ebenso kann auch dieses, das nicht in Hälften eingelöst werden kann, durch Verwandte eingelöst werden,
י או דילמא כי כתיבא גאולה בחצאין הוא דכתיב בקרובים לא כתיב א"ל אינו נגאל
10 oder erstreckt sich [das Wort] <i>Einlösung</i> nur auf die Einlösung in Hälften, nicht aber auf die durch Verwandte!? Dieser erwiderte: Es kann nicht eingelöst werden.
יא איתיביה (ויקרא כה, כד) בכל גאולה תתנו לרבות בתים ועבד עברי מאי לאו בתי ערי חומה לא בתי חצרים
11 Er wandte gegen ihn ein: <i>Überall &amp;c. sollt ihr Einlösung gewähren</i>; dies schließt Häuser und den hebräischen Sklaven ein. Doch wohl Häuser in einer ummauerten Stadt!? – Nein, Häuser in Freistädten. –
יב בתי חצרים בהדיא כתיב בהו (ויקרא כה, לא) על שדה הארץ יחשב ההוא לקובעו חובה ואליבא דרבי אליעזר
12 Von Häusern in Freistädten heißt es ja ausdrücklich: <i>zum Felde des Landes rechne man es</i>!? – Dies, um es zur Pflicht zu machen, nach R. Elie͑zer.
יג דתניא (ויקרא כה, כה) וגאל את ממכר אחיו רשות אתה אומר רשות או אינו אלא חובה ת"ל (ויקרא כה, כו) ואיש כי לא יהיה לו גואל וכי יש אדם בישראל שאין לו גואלים אלא זה שיש לו ואינו רוצה ליקח שהרשות בידו דברי רבי יהושע
13 Es wird nämlich gelehrt: <i>Er löse das Verkaufte seines Bruders ein</i>, dies ist freigestellt. Du sagst, freigestellt, vielleicht ist dem nicht so, sondern Pflicht? Es heißt: <i>wenn jemand keinen Verwandten hat</i>, und da es niemand in Jisraél gibt, der keinen Verwandten hat, so ist darunter zu verstehen, wenn er zwar, einen hat, dieser es aber nicht loskaufen will, daß es ihm freistehe – so R. Jehošua͑.
יד ר"א אומר וגאל את ממכר אחיו חובה אתה אומר חובה או אינו אלא רשות ת"ל בכל גאולה תתנו הכתוב קבעו חובה
14 R. Elie͑zer erklärte: <i>Er löse das Verkaufte seines Bruders ein</i>, dies ist Pflicht. Du sagst Pflicht, vielleicht ist dem nicht so, sondern freigestellt? Es heißt: <i>überall &amp;c. sollt ihr eine Einlösung gewähren</i>, womit die Schrift es zur Pflicht gemacht hat.
טו אמרי ליה רבנן לרב אשי ואמרי לה רבינא לרב אשי בשלמא למ"ד לרבות בתי ערי חומה היינו דכתיב בכל אלא למ"ד לרבות בתי חצרים מאי בכל קשיא
15 Die Rabbanan sprachen zu R. Aši, und wie manche sagen, Rabina zu R. Aši: Erklärlich ist [das Wort] <i>überall</i> nach demjenigen, welcher sagt, es schließe Häuser in einer ummauerten Stadt ein, was aber bedeutet [das Wort] <i>überall</i> nach demjenigen, welcher sagt, es schließe Häuser in Freistädten ein!? – Dies ist ein Einwand.
טז איתיביה אביי מה ת"ל יגאלנו יגאלנו יגאלנו ג' פעמים לרבות כל הגאולות שנגאלות כסדר הזה מאי לאו בתי ערי חומה ועבד עברי לא בתי חצרים ושדה אחוזה
16 Abajje wandte gegen ihn ein: Es heißt dreimal <i>löse ihn ein</i>, um alle Einlösungen einzuschließen, daß sie in dieser Reihenfolge zu erfolgen haben. Doch wohl Häuser in einer ummauerten Stadt und den hebräischen Sklaven!? – Nein, Häuser in Freistädten und Erbbesitzfelder. –
יז בתי חצרים ושדה אחוזה בהדיא כתיב על שדה הארץ יחשב כדאמר רב נחמן בר יצחק לקרוב קרוב קודם ה"נ לקרוב קרוב קודם
17 Von Häusern in Freistädten und von Erbbesitzfeldern heißt es ja ausdrücklich: <i>zum Felde des Landes rechne man es</i>!? – Wie R. Naḥman b. Jiçḥaq erklärt hat, [dies lehre,] daß der Nächstverwandte vorgehe, ebenso auch hierbei, daß der Nächstverwandte vorgehe. –
יח היכא איתמר דר"נ בר יצחק אהא דאיבעיא להו עבד עברי הנמכר לישראל נגאל לקרובים או אינו נגאל לקרובים אליבא דרבי לא תבעי לך דאמר מי שאינו נגאל באלה נגאל בשש אלמא לא מיפרק
18 Worauf bezieht sich die Erklärung des R. Naḥman b. Jiçḥaq? – Auf das folgende. Sie fragten: Kann der an einen Jisraéliten verkaufte hebräische Sklave durch Verwandte ausgelöst werden, oder kann er durch Verwandte nicht ausgelöst werden. Nach Rabbi ist dies nicht fraglich, denn dieser erklärt, dies gelte von dem, der durch diese nicht eingelöst wird, demnach kann er nicht eingelöst werden,
יט כי תיבעי לך אליבא דרבנן מאי ילפינן שכיר שכיר ולא דרשי יגאלנו או דילמא יגאלנו לזה ולא לאחר
19 fraglich ist es nur nach den Rabbanan: folgern sie aus [dem Worte] <i>Mietling</i> und berücksichtigen [das Wort] <i>löse ihn ein</i> nicht, oder aber, [es heißt:] <i>löse ihn ein</i>, ihn und keinen anderen? –
כ תא שמע בכל גאולה תתנו לרבות בתים ועבד עברי מאי לאו בתי ערי חומה ועבד עברי הנמכר לישראל לא עבד עברי הנמכר לעובד כוכבים
20 Komm und höre: <i>Überall &amp;c. sollt ihr eine Einlösung gewähren</i>, dies schließt Häuser und den hebräischen Sklaven ein. Doch wohl Häuser in einer ummauerten Stadt und den an einen Jisraéliten verkauften hebräischen Sklaven. – Nein, den an einen Nichtjuden verkauften hebräischen Sklaven. –
כא עבד עברי הנמכר לעובד כוכבים בהדיא כתיב ביה (ויקרא כה, מט) או דודו או בן דודו יגאלנו
21 Vom an einen Nichtjuden verkauften hebräischen Sklaven heißt es ja ausdrücklich: <i>oder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims löse ihn ein</i>!? –