ג ורב חייא בר אבין אמר רב הונא שלשה שטרות הן תרי הא דאמרן אידך אם קדם מוכר וכתב לו את השטר כאותה ששנינו כותבים שטר למוכר אע"פ שאין לוקח עמו כיון שהחזיק עמו בקרקע נקנה שטר בכל מקום שהוא
3 R. Ḥija b. Abin aber sagte im Namen R. Ḥonas, es gebe dreierlei Urkunden, zwei, von denen wir gesprochen haben, und eine in dem Falle, wenn der Verkäufer die Urkunde im Voraus geschrieben hat, wie wir gelernt haben: Man schreibe dem Verkäufer eine Urkunde, auch wenn der Käufer nicht dabei ist; sobald dieser das Grundstück in Besitz genommen hat, wird die Urkunde miterworben, wo sie sich auch befindet.