א כל מצוה שנצטוו ישראל קודם כניסתן לארץ נוהגת בין בארץ בין בחוצה לארץ לאחר כניסתן לארץ אינה נוהגת אלא בארץ חוץ מן השמטת כספים ושילוח עבדים שאע"פ שנצטוו עליהם לאחר כניסתן לארץ נוהגת בין בארץ בין בחוצה לארץ...
1 Jedes Gesetz, das den Jisraéliten vor ihrem Einzuge in das Land [auferlegt worden ist], gilt sowohl im Lande als auch außerhalb des Landes, und das ihnen nach ihrem Einzuge in das Land [auferlegt worden ist], gilt nur im Lande, ausgenommen die Erlassung von Geldforderungen und die Entlassung der Sklaven, die, obgleich sie ihnen nach ihrem Einzuge in das Land auferlegt worden sind, sowohl im Lande als auch außerhalb des Landes gelten. –