Meilah 29

Kapitel 29

א מתני׳ <big><strong>קדשי</strong></big> מזבח מצטרפין זה עם זה למעילה ולחייב עליהם משום פיגול ונותר וטמא קדשי בדק הבית מצטרפין זה עם זה אחד קדשי מזבח ואחד קדשי בדק הבית מצטרפין זה עם זה למעילה
1 <b>H</b><small>EILIGTÜMER FÜR DEIN</small> A<small>LTAR WERDEN MITEINANDER VEREINIGT</small> <small>HINSICHTLICH DER</small> V<small>ERUNTREUUNG UND UM SCHULDIG ZU SEIN WEGEN</small> V<small>ERWERFLICHEM</small>, Ü<small>BRIGGEBLIEBENEM UND</small> U<small>NREINEM</small>; H<small>EILIGTÜMER FÜR DEN</small> T<small>EMPELREPARATURFONDS WERDEN MIT EINANDER VEREINIGT</small>; H<small>EILIGTÜMER FÜR DEN</small> A<small>LTAR UND</small> H<small>EILIGTÜMER FÜR DEN</small> T<small>EMPELREPARATURFONDS WERDEN MIT EINANDER VEREINIGT HINSICHTLICH DER</small> V<small>ERUNTREUUNG</small>.
ב <big><strong>גמ׳</strong></big> השתא יש לומר דקתני אחד קדשי מזבח ואחד קדשי בדק הבית דהאי קדושת הגוף והאי קדושת דמים אפ"ה קתני מצטרפין זה עם זה קדשי מזבח עם קדשי מזבח מיבעיא
2 GEMARA. Wenn sogar, wie er lehrt, Heiligtümer für den Altar und Heiligtümer für den Tempelreparaturfonds miteinander vereinigt werden, von denen doch das eine körperlich und das andere nur in seinem Geldwerte heilig ist, um wieviel mehr Heiligtümer für den Altar mit Heiligtümern für den Altar!? –
ג משום דקתני עלה לחייב עליהן משום פיגול נותר וטמא דקדשי בדק הבית לא איכא הכי משום הכי קא פליג ליה
3 Weil er hierzu lehren will, um schuldig zu sein wegen Verwerflichem, Übriggebliebenem und Unreinem, die bei Heiligtümern für den Tempelreparaturfonds nicht vorkommen; daher teilt er es.
ד א"ר ינאי מחוורתא אין חייבין משום מעילה אלא על קדשי בדק הבית ועולה בלבד מ"ט דאמר קרא (ויקרא ה, טו) נפש כי תמעול מעל מקדשי ה'
4 R. Jannaj sagte: Es ist klar, daß man wegen Veruntreuung schuldig ist nur wegen des Heiligen für den Tempelreparaturfonds und des Brandopfers, denn die Schrift sagt: <i>wenn jemand eine Veruntreuung begeht an den Heiligtümern des Herrn,</i>
ה קדשים המיוחדין לה' יש בהן מעילה אבל קדשי מזבח אית בהו לכהנים ואית בהו לבעלים
5 nur bei Heiligtümern, die für den Herrn allein bestimmt sind, gibt es eine Veruntreuung, an den Heiligtümern für den Altar aber sind auch die Priester und auch die Eigentümer beteiligt. –
ו תנן קדשי מזבח מצטרפין זה עם זה למעילה מדרבנן
6 Wir haben gelernt: Heiligtümer für den Altar werden mit einander vereinigt hinsichtlich der Veruntreuung!? – Rabbani tisch. –
ז קדשי קדשים ששחטן בדרום מועלים בהן מדרבנן
7 Bei Hochheiligem, das man an der Südseite geschlachtet hat, gibt es ja eine Veruntreuung!? – Rabbanitisch. –
ח תנן הנהנה מן החטאת כשהיא חיה לא מעל עד שיפגום כשהיא מתה כיון שנהנה כל שהוא מעל מדרבנן
8 Wir haben gelernt: Wer von einem Sündopfer nießbraucht, begeht, wenn es lebend ist, eine Veruntreuung, erst wenn er [den Wert] mindert, und wenn es tot ist, eine Veruntreuung, sobald er einen Nutzen hat!? – Rabbanitisch. –
ט ומדאורייתא לא והתניא רבי אומר (ויקרא ג, טז) כל חלב לה' לרבות אימורי קדשים קלים למעילה
9 Etwa nicht nach der Tora, es wird ja gelehrt: Rabbi sagte:<i>Alles Fett für den Herrn,</i> dies schließt die Opferteile der minderheiligen Opfer ein hinsichtlich der Veruntreuung!? –
י מדרבנן והא קרא קא נסיב לה אסמכתא בעלמא
10 Rabbanitisch. – Er bezieht sich ja auf einen Schriftvers!? – Dies ist nur eine Anlehnung. –
יא והא אמר עולא אמר רבי יוחנן קדשים שמתו יצאו מידי מעילה דבר תורה במאי אילימא בקדשי בדק הבית אפילו כי מתו נמי לא יהא אלא דאקדיש אשפה לבדק הבית לאו אית בה מעילה
11 U͑la sagte ja aber im Namen R. Joḥanans, daß, wenn Opfertiere verendet sind, sie nach der Tora nicht mehr der Veruntreuung unterliegen. Wovon gilt dies: wollte man sagen, von Heiligem für den Tempelreparaturfonds, so bleiben sie es ja, auch wenn sie verenden, denn, auch wenn man dem Heiligtume einen Misthaufen weiht, gibt es dabei eine Veruntreuung;
יב אלא קדשי מזבח דאורייתא מי אית בהו מעילה
12 doch wohl Heiliges für den Altar, und bei diesem gibt es ja nach der Tora keine Veruntreuung!? –
יג אלא הכי קא אמרי דבי רבי ינאי מהאי קרא קדשי בדק הבית שמעין מינה קדשי מזבח לא שמעין מינה
13 Vielmehr, in der Schule R. Jannajs erklärten sie wie folgt: Aus diesem Schriftverse ist dies nur hinsichtlich des Heiligen für den Tempelreparaturfonds zu entnehmen, hinsichtlich des Heiligen für den Altar aber ist es nicht zu entnehmen.