ו וסבר ר"ש וי"ו מוסיף על ענין ראשון אלא מעתה דכתיב (ויקרא א, ה) ושחט את בן הבקר והקריבו בני אהרן הכהנים את הדם וזרקו את הדם מקבלה ואילך מצות כהונה מלמד על שחיטה שכשירה בזר אי לר"ש וי"ו מוסיף על ענין ראשון שחיטה ה"נ בזר תהא פסולה
6 Ist R. Šimo͑n denn der Ansicht, das <i>und</i> sei eine Hinzufügung zum Vorangehenden, es heißt ja:<i>er schlachte das junge Rind &c. und die Söhne Ahrons, die Priester, sollen das Blut heranbringen und es sprengen</i>; erst von der [Blut]aufnahme ab hat es durch die Priesterschaft zu erfolgen; dies lehrt, daß das Schlachten durch einen Gemeinen zulässig ist. Wenn nun nach R. Šimo͑n das <i>und</i> eine Hinzufügung zum Vorangehenden ist, so sollte auch das Schlachten durch einen Gemeinen unzulässig sein!? –