Nedarim 177

Kapitel 177

א נדרה והיא ברשות הבעל מפר לה כיצד אמרה הריני נזירה לאחר ל' אע"פ שנתאלמנה או נתגרשה בתוך ל' הרי זה מופר נדרה בו ביום ונתגרשה בו ביום החזירה בו ביום אינו יכול להפר זה הכלל כל שיצאה לרשות עצמה שעה אחת אינו יכול להפר
1 G<small>ELOBT SIE, WÄHREND SIE</small> <small>IN DER</small> G<small>EWALT DES</small> E<small>HEMANNES IST, SO KANN ER ES IHR AUFHEBEN</small>. W<small>ENN SIE ZUM</small> B<small>EISPIEL SAGT: ICH WILL NACH DREISSIG</small> T<small>AGEN</small> N<small>EZIRA SEIN, SO IST ES</small><small>AUFGEHOBEN, AUCH WENN SIE INNERHALB DER DREISSIG</small> T<small>AGE VERWITWET ODER GESCHIEDEN WIRD</small>. W<small>ENN SIE AM GLEICHEN</small> T<small>AGE GELOBT, GESCHIEDEN WIRD UND ER SIE WIEDERNIMMT, SO KANN ER ES NICHT AUFHEBEN</small>. D<small>IE</small> R<small>EGEL HIERBEI IST: SOBALD SIE AUCH NUR EINE</small> S<small>TUNDE IN IHRER EIGENEN</small> G<small>EWALT WAR, KANN ER ES NICHT AUFHEBEN</small>.
ב <big><strong>גמ׳</strong></big> תניא אלמנה וגרושה שאמרה הריני נזירה לכשאנשא ונשאת ר' ישמעאל אומר יפר ור"ע אומר לא יפר וסימנא ילל"י אשת איש שאמרה הריני נזירה לכשאתגרש ונתגרשה ר' ישמעאל אומר לא יפר ורבי עקיבא אומר יפר
2 GEMARA. Es wird gelehrt: Wenn eine Witwe oder eine Geschiedene [ein Gelübde] spricht: ich will Nezira sein, sobald ich verheiratet bin, und heiratet, so kann er es, wie R. Jišma͑él sagt, aufheben, und wie R. A͑qiba sagt, nicht aufheben. Wenn eine Ehefrau sagt: ich will Nezira sein, sobald ich geschieden bin, und geschieden wird, so kann er es, wie R. Jišma͑él sagt, nichtaufheben, und wie R. A͑qiba sagt, aufheben.
ג אמר רבי ישמעאל הרי הוא אומר (במדבר ל, י) ונדר אלמנה וגרושה וגו' עד שיהא נדר בשעת אלמנות וגרושין ר"ע סבר הרי הוא אומר (במדבר ל, י) כל אשר אסרה על נפשה עד שיהא איסורי נדר בשעת אלמנות וגרושין
3 R. Jišma͑él sprach: Es heißt:<i>und das Gelübde einer Witwe und einer Geschiedenen &amp;c</i>. Nur wenn das Gelübde dann erfolgt, wenn sie Witwe oder Geschiedene ist. R. A͑qiba aber ist der Ansicht, es heißt:<i>alles, womit sie sich gebunden hat</i>, wenn die Gebundenheit durch das Gelübde zur Zeit der Witwenschaft und der Scheidung erfolgt.
ד אמר רב חסדא מתני' ר' עקיבא היא אביי אמר אפילו תימא רבי ישמעאל מתניתין תליא נפשה ביומי ברייתא תליא נפשה בנישואין
4 R. Ḥisda sagte: Unsere Mišna vertritt die Ansicht R. A͑qibas. Abajje sagte: Du kannst auch sagen, die des R. Jišma͑él, denn im Falle unserer Mišna macht sie es von den Tagenabhängig, im Falle der Barajtha hingegen macht sie es von der Verheiratung abhängig.
ה שלמו יומי ולא נתגרשה שלמו יומי ולא מיתנסבא
5 Die Tage können verstreichen, ohne daß sie geschieden wird, die Tage können verstreichen, ohne daß sie heiratet.
ו זה הכלל דקתני גבי נערה המאורסה לאיתויי הלך האב עם שלוחי הבעל או שהלכו שלוחי האב עם שלוחי הבעל בנערה המאורסה דאביה ובעלה מפירין נדריה
6 Die Regel, die bei der Verlobten gelehrtwird, schließt den Fall ein, wenn der Vater mit den Vertretern des Ehemannes gegangen ist oder die Vertreter des Vaters mit den Vertretern des Ehemannes, daß nämlich auch dann der Vater und der Ehemann der Verlobten [nur zusammen] ihre Gelübde aufheben können.
ז זה הכלל דקתני גבי ואלו נדרים לאיתויי מסר האב לשלוחי הבעל או שמסרו שלוחי האב לשלוחי הבעל שאין הבעל מיפר בקודמין
7 Die Regel, die bei diesen Gelübdengelehrt wird, schließt den Fall ein, wenn der Vater sie den Vertretern des Ehemannes übergeben hat oder die Vertreter des Vaters den Vertretern des Ehemannes, daß nämlich der Ehemann nicht Vorherigesaufheben kann.
ח <big><strong>מתני׳</strong></big> תשע נערות נדריהן קיימין בוגרת והיא יתומה נערה ובגרה והיא יתומה
8 <b>N</b><small>EUN</small> M<small>ÄDCHEN</small><small>SIND ES, DEREN</small> G<small>ELÜBDE BESTEHEN BLEIBEN: DIE MANNBAR WAR</small><small>UND VERWAIST</small><small>IST; DIE</small> M<small>ÄDCHEN</small><small>WAR UND MANNBAR</small> <small>WURDE UND VERWAIST IST; </small>