Nedarim 54

Kapitel 54

א דאי הוה ידע דמית מן לאלתר הוה גמר ויהיב גיטא
1 da er, wenn er gewußt hätte, daß er sterben werde, ihr den Scheidebrief mit sofortiger Wirkung gegeben haben würde. –
ב מאי שנא מההוא דאמר להו אי לא אתינא מכאן עד תלתין יומין ליהוי גיטא אתא ופסקיה מעברא אמר להו חזו דאתאי חזו דאתאי ואמר שמואל לא שמיה מתייא אמאי והא מינס אניס
2 Womit ist es hierbei anders als im folgenden Falle: Einst sagte jemand: Wenn ich innerhalb dreißig Tagen nicht komme, sei der Scheidebrief gültig. Als er kam, verhinderte ihn die Fähre. Da rief er: Seht, ich bin gekommen, seht, ich bin gekommen. Da entschied Šemuél, dies heiße kein Kommen. Weshalb denn, er war ja durch einen Zwangsfall verhindert!? –
ג דלמא אונסא דמיגליא שאני ומעברא מיגלי אונסיה
3 Vielleicht ist es bei einem offensichtlichen Zwangsfalle anders, und bei der Fähre war es ein offensichtlicher Zwangsfall. –
ד ולרב הונא מכדי אסמכתא היא ואסמכתא לא קניא שאני הכא דמיתפסן זכותן
4 Gegen R. Hona [ist ja einzuwenden:] merke, eswar ja nur eine Zusage, und durch eine Zusage erfolgt ja keine Zueignung!? – Anders war es da, wo er seine Beweisstücke hinterlegt hatte. –
ה והיכא דמיתפסין לאו אסמכתא היא והתנן מי שפרע מקצת חובו והשליש את שטרו ואמר אם אין אני נותן לו מכאן עד ל' יום תן לו שטרו
5 Ist es denn, wenn er sie hinterlegt, keine bloße Zusage, wir haben ja gelernt: Wenn jemand einen Teil seiner Schuld bezahlt und den Schuldschein bei einem dritten hinterlegt und zu ihm spricht: wenn ich innerhalb dreißig Tagen [den Rest] nicht bezahle, gib [dem Gläubiger] seinen Schuldschein zurück,
ו הגיע זמן ולא נתן רבי יוסי אומר יתן ורבי יהודה אומר לא יתן ואמר רב נחמן אמר רבה בר אבוה אמר רב אין הלכה כרבי יוסי דאמר אסמכתא קניא
6 und die Frist heranreicht und er nicht bezahlt, so gebe er ihn, wie R. Jose sagt, [dem Gläubiger], und R. Jehuda sagt, er gebe ihn ihm nicht. Hierzu sagte R. Naḥman im Namen des Rabba b. Abuha im Namen Rabhs, die Halakha sei nicht wie R. Jose, welcher sagt, durch die Zusage erfolge eine Zueignung!? –
ז שאני הכא דאמר לבטלן זכותיה
7 Anders war es da, wo er sagte, seine Beweisstücke mögen ungültigsein.
ח והלכתא אסמכתא קניא והוא דלא אניס והוא דקנו מיניה בבית דין חשוב:
8 Die Halakha ist, durch die Zusage erfolge eine Zueignung. Dies nur dann, wenn er nicht durch einen Zwangsfall gehindert wird, und nur dann, wenn er es ihm vor einem würdigen Gerichte zugeeignet hat.
ט <big><strong>מתני׳</strong></big> נודרין להרגין ולחרמין ולמוכסין שהיא תרומה אף על פי שאינו תרומה שהן של בית המלך אף על פי שאינן של בית המלך בית שמאי אומרים בכל נודרין
9 <b>M</b><small>AN DARF</small> M<small>ÖRDERN</small>, R<small>ÄUBERN UND</small> Z<small>ÖLLNERN GELOBEN</small>, <small>DASS ES</small>H<small>EBE IST</small>, <small>AUCH WENN ES KEINE</small> H<small>EBE IST</small>, <small>DASS ES KÖNIGLICHES</small> G<small>UT IST</small>, <small>AUCH WENN ES KEIN</small> K<small>ÖNIGLICHES</small> G<small>UT IST</small>. D<small>IE</small> S<small>CHULE</small> Š<small>AMMAJS SAGT</small>, <small>MAN DÜRFE BEI ALLEM GELOBEN</small>,