ה <big><strong>גמ׳</strong></big> רב פפא ורב אחא בריה דרב איקא חד מתני ארישא וחד מתני אסיפא מאן דתני ארישא מתני הכי הנודר מיורדי הים מותר ביושבי יבשה הא ביורדי הים אסור ולא כאלו
5 GEMARA. R. Papa und R. Aḥa, Sohn des R. Iqa, [streiten hierüber;] einer bezieht esauf den Anfangsatz und einer bezieht es auf den Schlußsatz. Der es auf den Anfangsatz bezieht, lehrt wie folgt: wer sich den Genuß von Seefahrern abgelobt, dem ist er von Bewohnern des Festlandes erlaubt, von Seefahrern aber verboten, jedoch nicht von solchen,