Nedarim 59

Kapitel 59

א תפשוט דבעי רב הושעיא הנותן שתי פרוטות לאשה ואמר לה באחת התקדשי לי היום ובאחת התקדשי לי לאחר שאגרשיך הכי נמי דהוו קידושי
1 ist ja die Frage R. Hoša͑jas zu entscheiden, wie es denn sei, wenn jemand einer Frau zwei Peruṭasgibt und zu ihr spricht: mit der einen sei mir heute angetraut, und mit der anderen sei mir angetraut, nachdem du von mir geschieden sein wirst; daß nämlich auch hierbei die Antrauung gültig sei.
ב איתער בהו רבי ירמיה אמר להו מאי קא מדמיתון פדאן הוא לפדאום אחרים הכי אמר רבי יוחנן פדאן הוא חוזרות וקדושות פדאום אחרים אין חוזרות וקדושות ואשה כפדאוה אחרים דמיא
2 Da erwachte R. Jirmeja und sprach zu ihnen: Wieso vergleicht ihr den Fall, wenn er selber sie ausgelöst hat, mit dem Falle, wenn andere sie ausgelöst haben!? Folgendes sagte R. Joḥanan: löst er sie aus, so werden sie wieder heilig, lösen andere sie aus, so werden sie nicht wieder heilig. Der Fall von der Frau gleicht der Auslösungdurch andere.
ג איתמר נמי אמר רבי אמי אמר רבי יוחנן לא שנו אלא שפדאן הוא אבל פדאום אחרים אין חוזרות וקדושות
3 Es wurde auch gelehrt: R. Ami sagte im Namen R. Joḥanans: Dies nur in dem Falle, wenn er selber sie auslöst, wenn aber andere sie auslösen, werden sie nicht wieder heilig.
ד <big><strong>מתני׳</strong></big> הנודר מיורדי הים מותר ביושבי היבשה מיושבי היבשה אסור מיורדי הים שיורדי הים בכלל יושבי היבשה לא כאלו שהולכין מעכו ליפו אלא במי שדרכו לפרש
4 <b>W</b><small>ER SICH DEN</small> G<small>ENUSS VON</small> S<small>EEFAHRERN ABGELOBT</small>, <small>DEM IST ER VON</small> B<small>EWOHNERN DES</small> F<small>ESTLANDES ERLAUBT</small>, <small>UND WER VON</small> B<small>EWOHNERN DES</small> F<small>ESTLANDES</small>, <small>DEM IST ER VON</small> S<small>EEFAHRERN VERBOTEN</small>, <small>DENN AUCH</small> S<small>EEFAHRER GEHÖREN ZU DEN</small> B<small>EWOHNERN DES</small> F<small>ESTLANDES</small>. D<small>IES GILT NICHT VON SOLCHEN</small>, <small>DIE ZWISCHEN</small> A͑<small>KKO UND</small> J<small>APHO</small><small>VERKEHREN</small>, <small>SONDERN VON BERUFSMÄSSIGEN</small> S<small>EEFAHRERN</small>.
ה <big><strong>גמ׳</strong></big> רב פפא ורב אחא בריה דרב איקא חד מתני ארישא וחד מתני אסיפא מאן דתני ארישא מתני הכי הנודר מיורדי הים מותר ביושבי יבשה הא ביורדי הים אסור ולא כאלו
5 GEMARA. R. Papa und R. Aḥa, Sohn des R. Iqa, [streiten hierüber;] einer bezieht esauf den Anfangsatz und einer bezieht es auf den Schlußsatz. Der es auf den Anfangsatz bezieht, lehrt wie folgt: wer sich den Genuß von Seefahrern abgelobt, dem ist er von Bewohnern des Festlandes erlaubt, von Seefahrern aber verboten, jedoch nicht von solchen,