ד לימא בהא קמיפלגי דרב ושמואל סברי אדם אוסר דבר שברשותו אפילו לכשיצא מרשותו ורבי יוחנן ור"ל סברי אין אדם אוסר דבר שברשותו לכשיצא מרשותו
4 Es wäre anzunehmen, daß ihr Streit in folgendem besteht: Rabh und Šemuél sind der Ansicht, man könne das, was in seinem Besitze ist, [für andere] verboten machen auch [für die Zeit], wo es aus seinem Besitze kommt, und R. Joḥanan und Reš Laqiš sind der Ansicht, man könne das, was in seinem Besitze ist, nicht [für andere] verboten machen [für die Zeit], wo es aus seinem Besitze kommt. –