Nedarim 83

Kapitel 83

א <big><strong>מתני׳</strong></big> המודר הנאה מחבירו לפני שביעית אינו יורד לתוך שדהו ואינו אוכל מן הנוטות ובשביעית אינו יורד לתוך שדהו אבל אוכל הוא מן הנטיעות הנוטות נדר הימנו מאכל לפני שביעית יורד לתוך שדהו ואינו אוכל מן הפירות ובשביעית יורד ואוכל:
1 <b>W</b><small>ENN EINEM VOR DEM</small> S<small>IEBENTJAHRE</small><small>DER</small> G<small>ENUSS VON SEINEM</small> N<small>ÄCHSTEN ABGELOBT WORDEN IST</small>, <small>SO DARF ER</small><small>SEIN</small> F<small>ELD NICHT BETRETEN</small>, <small>AUCH NICHT VON DEN ÜBERRAGENDEN</small> F<small>RÜCHTEN</small><small>ESSEN</small>, <small>WENN ABER IM</small> S<small>IEBENTJAHRE</small>, <small>SO DARF ER SEIN</small> F<small>ELD NICHT BETRETEN</small>, <small>JEDOCH DARF ER VON DEN ÜBERRAGENDEN</small> F<small>RÜCHTEN</small><small>ESSEN</small>. I<small>ST IHM VOR DEM</small> S<small>IEBENTJAHRE DIE</small> S<small>PEISE ABGELOBT WORDEN</small>, <small>SO DARF ER SEIN</small> F<small>ELD BETRETEN</small>, <small>JEDOCH NICHT VON DEN</small> F<small>RÜCHTEN ESSEN</small>; <small>WENN ABER IM</small> S<small>IEBENTJAHRE</small>, <small>SO DARF ER ES BETRETEN UND VON DEN</small> F<small>RÜCHTEN ESSEN</small>.
ב <big><strong>גמ׳</strong></big> רב ושמואל דאמרי תרוייהו נכסים אלו עליך לפני שביעית אין יורד לתוך שדהו ואינו אוכל מן הנוטות אע"פ שהגיע שביעית ואם בשביעית נדר אין יורד לתוך שדהו אבל אוכל מן הנוטות
2 GEMARA. Rabh und Šemuél sagten beide: [Gelobte jemand] vor dem Siebentjahre: (diese) [meine] Güter seien dir verboten, so darf er, auch wenn das Siebentjahr herangereicht ist, sein Feld nicht betreten, auch von den überragenden Früchten nicht essen; gelobte er im Siebentjahre, so darf er sein Feld nicht betreten, jedoch darf er von den überragenden Früchten essen.
ג ור' יוחנן וריש לקיש דאמרי תרוייהו נכסי עליך לפני שביעית אין יורד לתוך שדהו ואין אוכל מן הנוטות הגיע שביעית אינו יורד לתוך שדהו אבל אוכל הוא את הנוטות
3 R. Joḥanan und Reš Laqiš sagten beide: [Gelobte jemand] vor dem Siebentjahre: meine Güter seien dir verboten, so darf er sein Feld nicht betreten, auch von den überragenden Früchten nicht essen; ist das Siebentjahr herangereicht, so darf er sein Feld nicht betreten, jedoch darf er von den überragenden Früchten essen.
ד לימא בהא קמיפלגי דרב ושמואל סברי אדם אוסר דבר שברשותו אפילו לכשיצא מרשותו ורבי יוחנן ור"ל סברי אין אדם אוסר דבר שברשותו לכשיצא מרשותו
4 Es wäre anzunehmen, daß ihr Streit in folgendem besteht: Rabh und Šemuél sind der Ansicht, man könne das, was in seinem Besitze ist, [für andere] verboten machen auch [für die Zeit], wo es aus seinem Besitze kommt, und R. Joḥanan und Reš Laqiš sind der Ansicht, man könne das, was in seinem Besitze ist, nicht [für andere] verboten machen [für die Zeit], wo es aus seinem Besitze kommt. –
ה ותיסברא מי איכא למ"ד אין אדם אוסר דבר שברשותו לכשיצא מרשותו א"כ ניפלגי בנכסים אלו וכ"ש בנכסי
5 Glaubst du: gibt es denn jemand, der der Ansicht wäre, man könne das, was in seinem Besitze ist, nicht [für andere] verboten machen [für die Zeit], wo es aus seinem Besitze kommt? Wenn dem so wäre, so sollte sie über [die Wendung] ‘diese Güter’streiten, und um so mehr würde dies von [der Wendung] ‘meine Güter’ gelten!?
ו ותו הא תנן דאדם אוסר דבר שברשותו לכשיצא מרשותו דתנן האומר לבנו קונם שאתה נהנה לי מת יירשנו בחייו ובמותו
6 Ferner wird ausdrücklich gelehrt, man könne das, was in seinem Besitze ist, [für andere] verboten machen auch [für die Zeit], wo es aus seinem Besitze kommt. Wir haben nämlich gelernt: Sagte jemand zu seinem Sohne: Qonam sei, was du von mir genießest, so beerbe er ihn, wenn er stirbt; [sagte er:] bei meinen Lebzeiten und nach meinem Tode,