Niddah 101

Kapitel 101

א בטומאה חמורה שכן אינה עושה כיוצא בה תאמר בטומאה קלה שעושה כיוצא בה
1 die nicht gleichartig[unrein] macht, willst du dies auch von der leichten Unreinheit sagen, die gleichartig [unrein]macht!?
ב אמר ליה אביי כל דכן הוא ומה טומאה חמורה דקילא דאינה עושה כיוצא בה מטמאה שלא במחשבה טומאה קלה דחמירא דעושה כיוצא בה אינו דין שמטמאה שלא במחשבה
2 Abajje sprach zu ihm: Dies um so mehr: wenn die schwere Unreinheit, bei der es leichter ist, indem sie nicht gleichartig [unrein] macht, ohne Beabsichtigung erfolgt, um wieviel mehr sollte die leichte Unreinheit, die gleichartig [unrein] macht, ohne Beabsichtigung erfolgen.
ג אלא אמר רב ששת הכי קאמר לא אם אמרת בטומאה חמורה שכן אינה צריכה הכשר תאמר בטומאה קלה שצריכה הכשר
3 Vielmehr, erklärte R. Šešeth, meint er es wie folgt: Nein, wenn du dies von der schweren Unreinheit sagst, die keiner Befähigungbenötigt, sollte dies auch von der leichten Unreinheit gelten, die der Befähigung benötigt. –
ד ומי צריכה הכשר והתנן שלשה דברים נאמרו בנבלת עוף טהור צריכה מחשבה ואינה מטמאה אלא בבית הבליעה ואינה צריכה הכשר
4 Aber benötigt sie denn der Befähigung, es wird ja gelehrt: Drei[zehn] Dinge wurden vom Aase eines reinen Vogels gesagt: es benötigt der Beabsichtigung, es macht nur im Schlunde unrein und es benötigt nicht der Befähigung!? –
ה נהי דהכשר שרץ לא בעיא הכשר מים בעיא
5 Zugegeben, daß es nicht der Befähigung durch ein Kriechtierbenötigt, aber der Befähigung durch Wasserbenötigt es wohl. –
ו מאי שנא הכשר שרץ דלא בעיא כדתנא דבי רבי ישמעאל הכשר מים נמי לא תבעי כדתנא דבי רבי ישמעאל
6 Der Befähigung durch ein Kriechtier benötigt es nicht wegen einer Lehre der Schule R. Jišma͑éls, und wegen der Lehre der Schule R. Jišma͑éls sollte es auch nicht der Befähigung durch Wasser benötigen!?
ז דתנא דבי רבי ישמעאל (ויקרא יא, לז) על כל זרע זרוע אשר יזרע
7 In der Schule R. Jišma͑éls wurde nämlich gelehrt:<i>Auf irgend eine Saat, die gesät wird</i>;
ח מה זרעים שאין סופן לטמא טומאה חמורה צריכין הכשר אף כל שאין סופן לטמא טומאה חמורה צריכין הכשר יצתה נבלת עוף טהור שסופה לטמא טומאה חמורה שאין צריך הכשר
8 wie die Saat, die später nicht schwer unrein wird, der Befähigung benötigt, ebenso benötigt alles andere, was später nicht schwer unrein wird, der Befähigung; ausgenommen das Aas eines reinen Vogels, das später schwer unrein wird; es benötigt nicht der Befähigung.
ט אלא אמר רבא ואיתימא רב פפא שום טומאה חמורה בעולם שום טומאה קלה בעולם
9 Vielmehr, erklärte Raba, nach anderen R. Papa, [er spricht] von der schweren Unreinheit allgemein und von der leichten Unreinheit allgemein.
י אמר רבא ומודה רבי יוחנן לענין מעשר דמחשבת חיבור שמה מחשבה אמר רבא מנא אמינא לה דתנן הסיאה והאזוב והקורנית שבחצר אם היו נשמרין חייבין
10 Raba sagte: R. Joḥanan pflichtet bei, daß hinsichtlich des Zehnten die Beabsichtigung beim [am Boden] Haftenden als Beabsichtigunggilt. Raba sagte: Dies entnehme ich aus folgender Lehre: Polei, Ysop und Thymian, die auf dem Hofe wachsen, sind, wenn sie verwahrt werden, zehntpflichtig.
יא היכי דמי אילימא דזרעינהו מתחלה לאדם צריכא למימר אלא לאו דזרעינהו מתחלה לבהמה וקתני אם היו נשמרין חייבין
11 In welchem Falle: hat man sie von vornherein für Menschen gesät, so braucht dies ja nicht gelehrt zu werden, doch wohl, wenn man sie von vornherein für das Vieh gesät hat, und er lehrt, wenn sie verwahrt werden, seien sie zehntpflichtig.
יב אמר רב אשי הכא בחצר שעלו מאיליהן עסקינן וסתמא לאדם קיימי והכי קאמר אם החצר משמרת פירותיה חייבין ואם לאו פטורין
12 R. Aši erwiderte: Hier handelt es sich um den Fall, wenn sie im Hofe von selbstgewachsen sind, die schlechthin für Menschen bestimmt sind. Er meint es wie folgt: sind die Früchte im Hofe verwahrt, so sind sie zehntpflichtig, wenn aber nicht, so sind sie zehntfrei.
יג מתיב רב אשי כל שחייבין במעשרות מטמאין טומאת אוכלין ואם איתא הא איכא הני דקחייבין במעשר ואין מטמאין טומאת אוכלין
13 R. Aši wandte ein: Was zehntpflichtig ist, ist als Speise verunreinigungsfähig. Wenn dem nun so wäre, so gäbe es ja diese, die zehntpflichtig und nicht als Speise verunreinigungsfähig sind!?
יד אמר רבא הכי קאמר כל מין שחייב במעשר מטמא טומאת אוכלין
14 Raba erwiderte: Er meint es wie folgt: jede Art, die zehntpflichtig ist, ist als Speise verunreinigungsfähig.
טו ה"נ מסתברא מדקתני סיפא כל שחייב בראשית הגז חייב במתנות ויש שחייב במתנות ואין חייב בראשית הגז
15 Dies ist auch einleuchtend, denn im Schlußsatze lehrt er: Was zur Erstschur pflichtig ist, ist zu den Priestergaben pflichtig, manches aber ist zu den Priestergaben pflichtig und nicht zur Erstschur.
טז ואם איתא האיכא טרפה דחייבת בראשית הגז ואינה חייבת במתנות
16 Wenn dem nun so wäre, so gibt es ja das Totverletzte, das zur Erstschur pflichtig ist, nicht aber pflichtig ist zu den Priestergaben!?
יז אמר רבינא הא מני רבי שמעון היא דתנן ר"ש פוטר את הטרפה מראשית הגז
17 Rabina entgegnete: Hier ist R. Šimo͑n vertreten, denn wir haben gelernt: R. Šimo͑n befreit das Totverlelzte von der Erstschur.
יח אמר רב שימי בר אשי תא שמע המפקיר את כרמו והשכים בבקר ובצרו חייב בפרט ובעוללות ובשכחה ובפאה ופטור מן המעשר
18 R. Šimi b. Aši erwiderte: Komm und höre: Wenn jemand seinen Weinberg preisgegeben und sich morgens früh aufgemacht und ihn abgewinzert hat, so ist er zur [Zurücklassung von] Abfall, Nachlese, Vergessenem und Eckenlaß verpflichtet, jedoch vom Zehnten frei.
יט והא אנן תנן כל שחייב בפאה חייב במעשרות אלא לאו שמע מינה מין קתני שמע מינה
19 Wir haben ja aber gelernt, was eckenlaßpflichtig ist, sei zehntpflichtig!? Vielmehr ist hieraus zu entnehmen, daß er von den Arten spricht. Schließe hieraus.
כ תנן התם מודים חכמים לר' עקיבא בזורע שבת או חרדל בשנים ושלשה מקומות שנותן פאה מכל אחד ואחד
20 Dort haben wir gelernt: Die Weisen pflichten R. A͑qiba bei, daß, wenn jemand Dill oder Senf an zwei oder drei Stellen gesät hat, der Eckenlaß von jeder besonders zurückzulassen sei.