טו מיתיבי אין בין תשעה באב לתענית ציבור אלא שזה אסור בעשיית מלאכה וזה מותר בעשיית מלאכה במקום שנהגו הא לכל דבריהם זה וזה שוין ואילו גבי תענית ציבור תניא כשאמרו אסור ברחיצה לא אמרו אלא כל גופו אבל פניו ידיו ורגליו לא
15 Man wandte ein: Der Unterschied zwischen dem Neunten Ab und einem Gemeindefasten besteht nur darin, indem an diesem Arbeit zu verrichten verboten, und an jenem, wo dies üblich ist, Arbeit zu verrichten erlaubt ist. Demnach gleichen sie einander in jeder anderen Hinsicht, dagegen wird vom Gemeindefasten gelehrt, wenn sie auch gesagt haben, das Baden sei verboten, so beziehe sich dies nur auf den ganzen Körper, nicht aber auf das Waschen [von] Gesicht, Händen und Füßen!?