Pesachim 119

Kapitel 119

א או דילמא בשתי עבודות תנן ואפי' לר' מאיר דאמר תפוס לשון ראשון הני מילי בעבודה אחת אבל בשתי עבודות מודה דמיפסיל
1 oder wird hier von zwei Dienstverrichtungen gelehrt, und auch nach R. Meír, welcher sagt, man richte sich nach der ersten Fassung, gilt dies nur von einer Dienstverrichtung, bei zwei Dienstverrichtungen aber pflichtet er bei, daß es untauglich sei? –
ב אמרי אהייא אי נימא אשלא לשמו ולשמו בין בעבודה אחת בין בשתי עבודות בין לר' מאיר בין לר' יוסי איפסיל ליה מקמייתא דהא לרבי יוסי נמי אף בגמר דבריו אדם נתפס אית ליה אלא אלשמו ושלא לשמו מאי
2 Worauf [bezieht sich diese Frage]: wollte man sagen, auf den Fall, wenn auf einen anderen Namen und auf seinen Namen, so ist es ja sowohl bei einer Dienstverrichtung als auch bei zwei Dienstverrichtungen sowohl nach R. Meír als auch nach R. Jose durch die erste [Absicht] untauglich, denn nach R. Jose halte man sich auch an den Schluß der Worte eines Menschen!? – Vielmehr, wenn auf seinen Namen und auf einen anderen Namen; wie ist es nun? –
ג ת"ש הפסח ששחטו שלא לשמו וקבל והלך וזרק שלא לשמו היכי דמי אי נימא כדקתני למה לי עד דמחשב לכולהו מקמייתא איפסיל ליה
3 Komm und höre: Wenn man das Pesaḥopfer auf einen anderen Namen geschlachtet und das [Blut] auf einen anderen Namen aufgenommen, es [zum Altar] gebracht oder gesprengt hat. In welchem Falle: wollte man sagen, wie gelehrtwird, so braucht er ja nicht alles aufzuzählen, da es schon durch die erste [Dienstvorrichtung] unbrauchbar wird!?
ד אלא לאו הכי קתני הפסח ששחטו שלא לשמו אי נמי שחטו לשמו וקבל והלך וזרק שלא לשמו אי נמי שחטו וקבל והלך לשמו וזרק שלא לשמו דהויא לה שתי עבודות
4 Wahrscheinlich meint er es wie folgt: wenn man das Pesaḥopfer auf einen anderen Namen geschlachtet hat, oder wenn man es zwar auf seinen Namen geschlachtet, jedoch [das Blut] auf einen anderen Namen aufgenommen, [zum Altar] gebracht und gesprengt hat, oder wenn man es auf seinen Namen geschlachtet und [das Blut] aufgenommen und [zum Altar] gebracht, jedoch auf einen anderen Namen gesprengt hat; dies sind also zwei Dienstverrichtungen.
ה אימא סיפא לשמו ושלא לשמו היכי דמי אי נימא בשתי עבודות היינו רישא אלא לאו בעבודה אחת ור' יוסי היא דאמר אף בגמר דבריו אדם נתפס
5 Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: auf seinen Namen und auf einen anderen Namen. In welchem Falle: wollte man sagen, bei zwei Dienstverrichtungen, so ist dies ja dasselbe, was der Anfangssatz; doch wohl bei einer Dienstverrichtung und zwar nach R. Jose, welcher sagt, man halte sich auch an den Schluß der Worte eines Menschen. –
ו לא לעולם בשתי עבודות ורישא דקאי בשחיטה וקא מחשב בשחיטה א"נ קאי בזריקה וקא מחשב בזריקא
6 Nein, tatsächlich bei zwei Dienstverrichtungen, nur gilt der Anfangssatz von dem Falle, wenn man beim Schlachten nur an das Schlachten oder beim Sprengen nur an das Sprengen denkt,
ז סיפא דקאי בשחיטה וקחשיב בזריקה דאמר הריני שוחט את הפסח לשמו לזרוק דמו שלא לשמו וקמ"ל דמחשבין מעבודה לעבודה והיינו בעיא דרב פפא
7 und der Schlußsatz von dem Falle, wenn man beim Schlachten [auch] an das Sprengen denkt, wenn man beispielsweise sagt: ich schlachte das Pesaḥopfer auf seinen Namen, um das Blut auf einen anderen Namen zu sprengen. Er lehrt uns damit, daß die Absicht hinsichtlich einer Dienstverrichtung während einer anderen Dienstverrichtung wirksam sei. Dies ist nämlich [Gegenstand einer] Frage R. Papas. –
ח ת"ש או שלא לשמו ולשמו פסול היכי דמי אי נימא בשתי עבודות השתא לשמו ושלא לשמו אמרת פסול שלא לשמו ולשמו מיבעיא
8 Komm und höre: Oder auf einen anderen Namen und auf seinen Namen, so ist es untauglich. In welchem Falle: wollte man sagen, bei zwei Dienstverrichtungen, so ist es ja ungültig sogar in dem Falle, wenn auf seinen Namen und auf einen anderen Namen, und um so mehr in dem Falle, wenn auf einen anderen Namen und auf seinen Namen.
ט אלא לאו בעבודה אחת ומדסיפא בעבודה אחת רישא נמי בעבודה אחת
9 Doch wohl bei einer Dienstverrichtung, und wenn der Schlußsatz von einer Dienstverrichtung spricht, so spricht auch der Anfangssatz von einer Dienstverrichtung. –
י לא לעולם בשתי עבודות ובדין הוא דלא איצטריך ליה ואיידי דתנא לשמו ושלא לשמו תנא נמי שלא לשמו ולשמו
10 Nein, tatsächlich von zwei Dienstverrichtungen, wonach [der zweite Fall] eigentlich nicht nötig wäre; da er aber lehrt: auf seinen Namen und auf einen anderen Namen, lehrt er auch: auf einen anderen Namen und auf seinen Namen. –
יא תא שמע שחטו שלא לאוכליו ושלא למנויו לערלים ולטמאין פסול הכא פשיטא בעבודה אחת ומדסיפא בעבודה אחת רישא נמי בעבודה אחת
11 Komm und höre: Hat man es für solche geschlachtet, die davon nicht essen können, für Unbeteiligte, für Unbeschnittene oder für Unreine, so ist es untauglich. Dies gilt ja entschieden von einer Dienstverrichtung, und wenn der Schluß von einer Dienstverrichtung gilt, so gilt ja auch der Anfang von einer Dienstverrichtung. –
יב מידי איריא הא כדאיתא והא כדאיתא סיפא בעבודה אחת רישא אי בעבודה אחת אי בשתי עבודות
12 Wieso denn, dieser so und jener anders: der Schluß gilt von einer Dienstverrichtung, der Anfang dagegen sowohl von einer Dienstverrichtung als auch von zwei Dienstverrichtungen. –
יג תא שמע לאוכליו ושלא לאוכליו כשר היכי דמי אי נימא בשתי עבודות וטעמא דחשיב בזריקה דאין מחשבת אוכלין בזריקה
13 Komm und höre: Wenn für solche, die davon essen können, und für solche, die davon nicht essen können, so ist es tauglich. In welchem Falle: wollte man sagen bei zwei Dienstverrichtungen, nur wenn man dies beim Sprengen beabsichtigt hat, weil die Absicht bezüglich der Essenden beim Sprengen nicht wirksam ist, während es untauglich ist,
יד הא בעבודה אחת כגון בשחיטה דמהניא ביה מחשבת אוכלין פסול והא קיימא לן מקצת אוכלין לא פסלא
14 wenn bei einer Dienstverrichtung, beispielsweise beim Schlachten, wobei die Absicht hinsichtlich der Essenden wirksam ist, so ist uns ja überliefert, daß ein Teil der Essenden es nicht untauglich mache!?