Pesachim 137

Kapitel 137

א ור' אליעזר שבות דמצוה עדיף ליה
1 Und R. Elie͑zer!? – Die des Feierns wegen verbotene Arbeit zur Ausübung eines Gebotes ist bedeutender.
ב תניא אמר רבי אליעזר ומה לי אם דחו מכשירי מצוה שלאחר שחיטה את השבת דאיתעביד ליה מצוה לא ידחו מכשירי מצוה שלפני שחיטה את השבת
2 Es wird gelehrt: R. Elie͑zer sprach: Wenn die zur Ausübung eines Gebotes erforderlichen Arbeiten nach dem Schlachten den Šabbath verdrängen, wo das Gebot bereits ausgeübt wurde, wieso sollten solche Arbeiten vor dem Schlachten den Šabbath nicht verdrängen!?
ג אמר לו ר' עקיבא דמה לי אם דחו מכשירי מצוה שלאחר שחיטה את השבת שהרי דחתה שחיטה את השבת תאמר ידחו מכשירי מצוה שלפני שחיטה את השבת שלא דחתה שחיטה את השבת דבר אחר שמא ימצא זבח פסול ונמצא מחלל את השבת למפרע
3 R. A͑qiba erwiderte ihm: Wieso denn, wenn die zur Ausübung des Gebotes erforderlichen Arbeiten nach dem Schlachten den Šabbath verdrängen, wo das Schlachten ihn schon verdrängt hat, sollten ihn solche Arbeiten auch vor dem Schlachten verdrängen, wo ihn das Schlachten nicht verdrängt hat!? Ein anderer Einwand: Das Opfer könnte untauglich befunden werden, sodann würde man rückwirkend den Šabbath entweiht haben. –
ד אי הכי משחט נמי לא נשחט שמא ימצא זבח פסול ונמצא מחלל את השבת למפרע אלא הא אמר ליה ברישא ופרכיה והדר א"ל הך דמה לי אם דחו:
4 Demnach dürfte man es auch nicht schlachten, denn das Opfer könnte untauglich befunden werden, und man würde rückwirkend den Šabbath entweiht haben!? – Vielmehr, dies sagte er ihm zuerst, als jener es widerlegte, sagte er ihm den Einwand: wenn &c. verdrängen &c.
ה השיב ר"ע ואמר הזאה תוכיח וכו': תניא אמר לו ר' אליעזר עקיבא בשחיטה השבתני בשחיטה תהא מיתתו אמר לו ר' אל תכפירני בשעת הדין כך מקובלני ממך הזאה שבות היא ואינה דוחה את השבת
5 R. A͑<small>QIBA ERWIDERTE UND SPRACH</small>: D<small>AS</small> B<small>ESPRENGEN BEWEIST ES &amp;C</small>. Es wird gelehrt: R. Elie͑zer sprach zu ihm: A͑qiba, du widerlegst mich mit dem Schlachten, und durch Schlachten soll es auch getötet werden! Dieser erwiderte: Meister, strafe mich nicht Lügen bei einem Rechtsstreite; von dir selbst ist es mir überliefert, das Besprengen sei eine des. Feierns wegen verbotene Arbeit und verdränge den Šabbath nicht. –
ו וכי מאחר דהוא אגמרי' מאי טעמא קא הדר ביה אמר עולא רבי אליעזר כי אגמריה הזאה דתרומה אגמריה דתרומה גופה לא דחיא שבת
6 Weshalb trat er davon zurück, wo er selbst ihn dies lehrte!? U͑la erwiderte: R. Elie͑zer lehrte ihn dies vom Besprengen [eines Unreinen], um Hebe essen zu dürfen, und [die Absonderung] der Hebe selbst verdrängt nicht den Šabbath,
ז ר"ע נמי כי אותביה הזאה דתרומה אותביה שהיא מצוה והיא משום שבות והוא סבר הזאה דפסח קא מותיב ליה
7 und auch R. A͑qiba dachte bei seinem Einwände an das Besprengen, um Hebe essen zu dürfen, das ein Gebot ist und nur des Feierns wegen verboten ist, während jener glaubte, er spreche vom Besprengen, um das Pesaḥopfer essen zu dürfen.
ח מתיב רבה השיב ר"ע ואמר הזאת טמא מת תוכיח שחל שביעי שלו להיות בשבת ובערב הפסח שהיא מצוה והיא משום שבות ואינה דוחה את השבת
8 Rabba wandte ein: R. A͑qiba entgegnete und sprach: Das Besprengen eines Leichenunreinen, dessen siebenter Tag auf einen Šabbath fällt, der Vorabend des Pesaḥfestes ist, beweist es: dies ist ja ein Gebot, auch nur des Feierns wegen verboten, dennoch verdrängt es den Šabbath nicht.
ט אלא וודאי הזאה דפסח אגמריה וכי מאחר דאגמריה מ"ט קא פריך ליה ר' אליעזר ר' אליעזר גמריה איתעקר ליה ואתא ר"ע לאדכורי גמריה ונימא לי' בהדיה סבר לאו אורח ארעא
9 Demnach lehrte er es ihn entschieden vom Besprengen, um das Pesaḥopfer essen zu dürfen, und wenn [R. Elie͑zer] selbst es ihn lehrte, wieso widerlegte R. Elie͑zer es ihm!? – R. Elie͑zer hatte seine Lehre vergessen, und R. A͑qiba wollte sie ihm in Erinnerung bringen. – Sollte er es ihm offen sagen!? – Er dachte, dies sei nicht schicklich. –
י והזאה מאי טעמא לא דחיא שבת מכדי טלטולי בעלמא הוא תדחי שבת משום פסח אמר רבה גזירה שמא יטלנה ויעבירנה ארבע אמות ברשות הרבים
10 Weshalb verdrängt das Besprengen nicht den Šabbath: man hat ja [das Blut] nur zu bewegen, so sollte es doch den Šabbath wegen des Pesaḥopfers verdrängen!? Rabba erwiderte: Als Maßregel, man könnte es vier Ellen auf öffentlichem Gebiete tragen. –
יא ולר' אליעזר ניעברי' דהא א"ר אליעזר מכשירי מצוה דוחין את השבת אמרי הני מילי היכא דגברא גופיה חזי ורמי חיובא עליה אבל הכא דגברא גופיה לא חזי לא רמי חיובא עליה
11 Soll man es doch nach R. Elie͑zer, welcher sagt, die zur Ausübung eines Gebotes nötigen Arbeiten verdrängen den Šabbath, tragen!? – Ich will dir sagen, dies nur, wo die Person selbst tauglich ist und ihr die Pflicht obliegt, während hierbei die Person nicht tauglich istund die Pflicht ihr nicht obliegt.
יב אמר רבה לדברי ר' אליעזר קטן בריא מחמין לו חמין להברותו ולמולו בשבת דהא חזי ליה קטן חולה אין מחמין לו חמין להברותו ולמולו דהא לא חזי ליה
12 Rabba sagte: Nach der Ansicht R. Elie͑zers darf man am Šabbath für ein gesundes Kind zu seiner Kräftigung Wasser aufwärmen, um es zu beschneiden, da es für dieses brauchbar ist, für ein krankes Kinddarf man zu seiner Kräftigung kein Wasser aufwärmen, um es zu beschneiden, da es für dieses nicht brauchbar ist.
יג אמר רבא ואי בריא הוא למה ליה חמין להברותו אלא אמר רבא הכל חולין הן אצל מילה אחד קטן בריא ואחד קטן חולה אין מחמין לו חמין להברותו ולמולו בשבת דהא לא חזי
13 Raba sprach: Wozu braucht man, wenn es gesund ist, warmes Wasser zu seiner Kräftigung? Vielmehr, sagte Raba, gelten bei der Beschneidung alle als krank, somit darf man am Šabbath weder für ein gesundes Kind noch für ein krankes zu seiner Kräftigung Wasser aufwärmen, um es zu beschneiden, weil es für dieses nicht brauchbar ist.
יד איתיביה אביי ערל שלא מל ענוש כרת דברי רבי אליעזר והא הכא דגברא גופיה לא חזי וקתני ענוש כרת אלמא רמי חיובא עליה
14 Abajje wandte gegen ihn ein: Ein Unbeschnittener, der sich nicht beschneidenläßt, wird mit der Ausrottung bestraft – so R. Elie͑zer. Hierbei ist ja die Person untauglich, dennoch lehrt er, er werde mit der Ausrottung bestraft; demnach liegt ihm ja die Pflicht ob!?
טו אמר רבה קסבר רבי אליעזר אין שוחטין וזורקין על טמא שרץ
15 Rabba erwiderte: R. Elie͑zer ist der Ansicht, man dürfe nicht für einen Kriechtierunreinen[das Opfer am Šabbath] schlachten und [das Blut] sprengen.