Pesachim 143

Kapitel 143

א במאי עסקינן אילימא בטועה שמעת מינה עקירה בטעות הויא עקירה אלא בעוקר
1 GEMARA. Von welchem Falle wird hier gesprochen: wollte man sagen, wenn er sich geirrt hat, so wäre ja hieraus zu entnehmen, die irrtümliche Aufhebunggelteals Aufhebung, und wollte man sagen, wenn er [die Bestimmung] aufgehoben hat,
ב אימא סיפא ושאר כל הזבחים ששחטן לשום הפסח אם אינן ראויין חייב אם ראויין הן ר' אליעזר מחייב חטאת ור' יהושע פוטר ואי בעוקר מה לי ראויין מה לי שאינן ראויין
2 wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: wer andere Opfer auf den Namen eines Pesaḥopfers schlachtet, ist, wenn sie als solches ungeeignet sind, schuldig, und wenn sie geeignet sind, nach R. Elie͑zer ein Sündopfer schuldig und nach R. Jehošua͑ frei. Wenn man [die Bestimmung] aufhebt, ist es ja einerlei, ob sie brauchbar sind oder nicht brauchbar sind!?
ג אלא פשיטא בטועה רישא בעוקר וסיפא בטועה א"ר אבין אין רישא בעוקר וסיפא בטועה
3 Doch wohl, wenn er sich geirrt hat, somit spricht der Anfangssatz von dem Falle, wenn er [die Bestimmung] aufhebt, und der Schlußsatz von dem Falle, wenn er sich irrt!? R. Abin erwiderte: Allerdings, der Anfangssatz, wenn er die [Bestimmung] aufhebt, und der Schlußsatz, wenn er sich irrt.
ד אשכחיה רב יצחק בר יוסף לר' אבהו דהוה קאי באוכלוסא דאינשי א"ל מתניתין מאי א"ל רישא בעוקר וסיפא בטועה תנא מיניה ארבעין זימנין ודמי ליה כמאן דמנחא בכיסיה
4 R. Jiçḥaq b. Joseph traf R. Abahu unter einer Schar Leute stehen und fragte ihn: Wie verhält es sich mit unserer Mišna? Dieser erwiderte: Der Anfangssatz, wenn er [die Bestimmung] aufhebt, und der Schlußsatz, wenn er sich irrt. Er lernte es von ihm vierzigmal, und es war ihm so bekannt, als hätte er es in seinem Beutel. –
ה תנן א"ר אליעזר מה אם פסח שמותר לשמו כששינה את שמו חייב זבחים שהן אסורין לשמן כששינה את שמן אינו דין שיהא חייב ואם איתא הא לא דמי דרישא בעוקר וסיפא בטועה
5 Wir haben gelernt: R. Elie͑zer sprach: Wenn man wegen des auf seinen Namen erlaubten Pesaḥopfers schuldig ist, falls man seinen Namen geändert hat, um wieviel mehr ist man wegen anderer auf ihren Namen verbotener Opfer schuldig, falls man ihren Namen geändert hat. Wenn nun dem so ist, so ist es ja nicht gleich, denn der Anfangssatz gilt von dem Falle, wenn er [die Bestimmung] aufhebt, und der Schlußsatz von dem Falle, wenn er sich irrt!? –
ו לר' אליעזר לא שני ליה לר' יהושע דשני ליה לישני ליה הכי
6 Nach R. Elie͑zer ist dies kein Unterschied. – R. Jehošua͑ aber, nach dem dies ein Unterschied ist, sollte ihm doch dies erwidert haben!? –
ז הכי קאמר ליה לדידי לא דמי רישא בעוקר וסיפא בטועה לדידך לא אם אמרת בפסח ששינה את שמו לדבר האסור תאמר בזבחים ששינה את שמן לדבר המותר
7 Er erwiderte ihm wie folgt: nach meiner Ansicht ist es überhaupt nicht gleich, denn der Anfangsatz spricht von dem Falle, wenn er [die Bestimmung] aufhebt, und der Schlußsatz von dem Falle, wenn er sich irrt, aber auch nach deiner Ansicht [ist zu erwidern:] nein, wenn du dies sagst vom Pesaḥopfer, das man auf Verbotenes abgeändert hat, willst du das auch von anderen Opfern sagen, die man auf Erlaubtes abgeändert hat!?
ח א"ל רבי אליעזר אימורי ציבור יוכיחו שהן מותרין לשמן והשוחט לשמן חייב אמר לו רבי יהושע לא אם אמרת באימורי ציבור שכן יש להן קצבה תאמר בפסח שאין לו קצבה
8 R. Elie͑zer entgegnete ihm: Die Gemeindeopfer beweisen es: sie sind auf ihren Namen erlaubt, wer aber [andere Opfer] auf ihren Namen schlachtet, ist schuldig. R. Jehošua͑ erwiderte ihm: Nein, wenn du dies sagst von Gemeindeopfern, die beschränkt sind, willst du dies auch vom Pesaḥopfer sagen, das nicht beschränkt ist!? –
ט למימרא דכל היכא דאית ליה קצבה מחייב רבי יהושע והרי תינוקות דיש להן קצבה ותנן מי שהיו לו שני תינוקות אחד למולו אחר השבת ואחד למולו בשבת ושכח ומל את של אחר השבת בשבת חייב
9 Demnach ist man nach R. Jehošua͑ überall da schuldig, wo es beschränkt ist, und auch bei den [zu beschneidenden] Kindernist es ja beschränkt!? Wir haben nämlich gelernt: Wenn jemand zwei Kinder zu beschneiden hat, eines nach dem Šabbath und eines am Šabbath, und vergessentlich das nach dem Šabbath zu beschneidende am Šabbath beschnitten hat, so ist er schuldig;
י אחד למולו בע"ש ואחד למול בשבת ושכח ומל את של ע"ש בשבת רבי אליעזר מחייב חטאת ור' יהושע פוטר
10 wenn eines am Vorabend des Šabbaths und eines am Šabbath zu beschneiden ist und er vergessentlich das am Vorabend des Šabbaths zu beschneidende am Šabbath beschnitten hat, so ist er nach R. Elie͑zer ein Sündopfer schuldig und nach R. Jehošua͑ frei.
יא א"ר אמי הכא במאי עסקינן כגון שקדם ומל את של ערב שבת בשבת דאיכא הך דשבת דטריד ביה הכא כגון שקדם ושחטינהו לאימורי ציבור ברישא
11 R. Ami erwiderte: Da handelt es sich um den Fall, wenn er am Šabbath das am Vorabend zu beschneidende zuerst beschnitten hat, wo er mit dem zu beschneidenden beschäftigtwar, hierbei aber handelt es sich um den Fall, wenn zuerst das Gemeindeopfer dargebrachtworden ist. –
יב אי הכי רבי מאיר אומר אף השוחט לשם אימורי ציבור פטור אע"ג דקדים ושחטינהו לאימורי ציבור ברישא והתניא רבי חייא [מאבל ערב] א"ר מאיר לא נחלקו ר' אליעזר ורבי יהושע על שהיו לו שני תינוקות אחד למול ערב שבת ואחד למול בשבת ושכח ומל את של ערב שבת בשבת דחייב
12 Wieso sagt R. Meír demnach, man sei frei, auch wenn man [andere Opfer] auf den Namen von Gemeindeopfern schlachtet, wohl auch wenn das Gemeindeopfer bereits geschlachtet worden ist, R. Ḥija lehrte ja: R. Meír sagte: R. Elie͑zer und R. Jehošua͑ stimmen überein, daß man schuldig sei, wenn man zwei Kinder zu beschneiden hat, eines am Vorabend des Šabbaths und eines am Šabbath, und vergessentlich das am Vorabend des Šabbaths zu beschneidende am Šabbath beschnitten hat,
יג על מה נחלקו על שהיו לו שני תינוקות אחד למול אחר השבת ואחד למול בשבת ושכח ומל את של אחר השבת בשבת דר' אליעזר מחייב חטאת ור' יהושע פוטר
13 sie streiten vielmehr über den Fall, wenn man zwei Kinder zu beschneiden hat, eines nach dem Šabbath und eines am Šabbath, und vergessentlich das nach dem Šabbath zu beschneidende am Šabbath beschnitten hat. Nach R. Elie͑zer ist man ein Sündopfer schuldig und nach R. Jehošua͑ frei!? –
יד ותסברא מה התם דלא עביד מצוה פטר רבי יהושע היכא דקא עביד מצוה מחייב
14 Glaubstdu; wenn man nach R. Jehošua͑ hierbeifrei ist, wo man kein Gebot ausgeübt hat, wieso sollte man nach ihm da schuldig sein, wo man ein Gebot ausgeübt hat!?
טו אמרי דבי רבי ינאי רישא כגון שקדם ומל של שבת בערב שבת
15 Vielmehr, erklärten sie in der Schule R. Jannajs, spricht der Anfangsatz von dem Falle, wenn man das am Šabbath zu beschneidende bereits am Vorabend des Šabbaths beschnitten hat,