Pesachim 148

Kapitel 148

א מידב דייבי
1 wo das Blut abfließt, so fließt es mit ab. —
ב נימא מסייע ליה הלב קורעו ומוציא את דמו לא קרעו קורעו לאחר בישולו ומותר מ"ט לאו משום דאמרינן כבולעו כך פולטו
2 Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Das Herz reiße man auf und lasse das Blut heraus; hat man es nicht aufgerissen, so reiße man es nach dem Kochen auf, und es ist erlaubt. Doch wohl aus dem Grunde, weil wir sagen, wie es [das Blut] aufsaugt, stoße es es aus. —
ג שאני לב דשיע
3 Anders ist das Herz, da es glatt ist. —
ד (איני) והא רבין סבא טפליה ההיא בר גוזלא לרב ואמר ליה אי מעלי טפליה הב לי ואיכול ההיא בסמידא דמפריר
4 Dem ist aber nicht so, als Rabin der Greis einst für Rabh eine junge Taube [in Teig] wickelte, sprach er zu ihm: Wenn die Teigkruste schmeckt, gib sie mir, und ich werde sie essen!? — Dieser war aus feinem Mehl, das porösist. —
ה והא רבא איקלע לבי ריש גלותא וטפלו ליה בר אווזא אמר אי לא דחזיתיה דזיג כזוזא חיורא לא אכלי מיניה ואי סלקא דעתך כבולעו כך פולטו מאי איריא כי זיג אפילו כי לא זיג נמי התם בחיורתא דשריר
5 Aber einst kam ja Raba zum Exilarchen, und als man für ihn eine Ente [in Teig] wickelte, sprach er: Würde ich nicht gesehen haben, daß er klar wie ein blanker Zuzist, würde ich davon nicht gegessen haben. Wozu brauchte er nun, wenn du sagst, wie es das Blut aufsaugt, stoße es es aus, klar gewesen zu sein, es sollte ja auch nicht klar [erlaubt] sein!? — Dieser war aus einfachem Mehl und nicht porös.
ו והילכתא דסמידא בין אסמיק בין לא אסמיק שריא דחיורתא אי זיג כזוזא חיורא שריא אי לא אסיר דשאר קמחים אסמיק אסור לא אסמיק שרי
6 Daher ist es bei feinem Mehl erlaubt, einerlei ob es rötlich ist oder nicht; bei einfachem Mehl nur dann, wenn es klar wie ein blanker Zuz ist, sonst aber verboten; bei anderen Mehlarten verboten, wenn es rötlich ist, und erlaubt, wenn es nicht rötlich ist.
ז האי מולייתא מאן דאסר אפילו פומא לתחת ומאן דשרי אפילו פומא לעיל והילכתא מולייתא שרי אפילו פומא לעיל
7 Die Füllung ist, nach dem sie verboten ist, es auch dann, wenn die Öffnung sich unten befindet, und nach dem sie erlaubt ist, es auch dann, wenn sie sich oben befindet. Die Halakha ist, die Füllung ist erlaubt, auch wenn die Öffnung sich oben befindet.
ח אומצא ביעי ומיזרקי פליגי בה רב אחא ורבינא בכל התורה כולה רב אחא לחומרא ורבינא לקולא והילכתא כרבינא לקולא לבר מהני תלת דרב אחא לקולא ורבינא לחומרא והלכתא כרב אחא לקולא
8 Über Fleischschnitten, Hoden und Blutgefäßestreiten R. Aḥa und Rabina. In der ganzen Tora ist R. Aḥa erschwerender und Rabina erleichternder Ansicht, und die Halakha ist wie Rabina, erleichternd; bei diesen drei Dingen aber ist R. Aḥa erleichternder und Rabina erschwerender Ansicht, und die Halakha ist wie R. Aḥa, erleichternd.
ט האי אומצא דאסמיק חתכיה ומלחיה אפילו לקדרה שרי שפדיה בשפודא שרי מידב דייב אחתיה אגומרי פליגי בה רב אחא ורבינא חד אסר וחד שרי מאן דאסר מצמית צמית ומאן דשרי מישאב שאיב והלכתא מישאב שאיב
9 Wenn man eine geröteteFleischschnitte abschneidet und salzt, ist sie sogar für den Kochtopf erlaubt; brät man sie am Spieße, ist sie ebenfalls erlaubt, weil [das Blut] abfließt; über [das Braten] auf Kohlen streiten R. Aḥa und Rabina: einer verbietet sie, und einer erlaubt sie. Nach dem, der sie verbietet, drängen [die Kohlen das Blut] zurück, und nach dem, der sie erlaubt, saugen sie es auf. Die Halakha ist: sie saugen es auf.
י וכן ביעי חתכינהו ומלחינהו אפילו לקדרה שריין תלינהו בשפודא שריין מידב דייב אחתינהו אגומרי פליגי ביה רב אחא ורבינא חד אסר וחד שרי מאן דאסר מצמית צמית ומאן דשרי מישאב שאיב
10 Dasselbe gilt auch von den Hoden in der Haut: wenn man sie abschneidet und salzt, sind sie auch für den Kochtopf erlaubt; brät man sie am Spieße, sind sie ebenfalls erlaubt, weil [das Blut] abfließt; über [das Braten] auf Kohlen streiten R. Aḥa und Rabina: einer verbietet sie, und einer erlaubt sie. Nach dem, der sie verbietet, drängen [die Kohlen das Blut] zurück, und nach dem, der sie erlaubt, saugen sie es auf.
יא וכן מיזרקי חתכיה ומלחיה אפילו לקדרה שרי תלייה בשפודא בית השחיטה לתתאי שרי מידב דאיב אחתיה אגומרי פליגי רב אחא ורבינא חד אסר וחד שרי מאן דאסר מצמית צמית ומאן דשרי מישאב שאיב והלכתא מישאב שאיב
11 Dasselbe gilt auch von den Blutgefäßen: wenn man sie abschneidet und salzt, sind sie auch für den Kochtopf erlaubt; brät man sie am Spieße mit dem Schlachtschnitte nach unten, sind sie ebenfalls erlaubt, weil [das Blut] abfließt; über das Braten auf Kohlen streiten R. Aḥa und Rabina: einer verbietet sie, und einer erlaubt sie. Nach dem, der sie verbietet, drängen [die Kohlen das Blut] zurück, und nach dem, der sie erlaubt, saugen sie es auf. Die Halakha ist: sie saugen es auf.
יב האי אומצא דאסמיק חלייה אסיר לא אסמיק חלייה שרי רבינא אמר אפילו לא אסמיק נמי חלייה אסיר אי אפשר דלית בה שורייקי דמא אמר ליה מר בר אמימר לרב אשי אבא מגמע ליה גמועי איכא דאמרי רב אשי גופיה מגמע ליה גמועי
12 Ist die Fleischschnitte gerötet, so ist der Essigverboten, ist sie nicht gerötet, so ist er erlaubt. Rabina sagte, er sei verboten, auch wenn sie nicht gerötet ist, denn es ist nicht möglich, daß sich darin keine Blutteilchen befinden. Mar, der Sohn Amemars, sprach zu R. Aši: Mein Vater pflegte ihn zu schlürfen. Manche sagen, R. Aši selbst pflegte ihn zu schlürfen.
יג אמר ליה מר בר אמימר לרב אשי אבא האי חלא דחליט ביה חדא זימנא תו לא תאני חליט ביה מאי שנא מחלא מתמהא דחלטינן ביה התם איתיה
13 Mar, der Sohn Amemars, sprach zu R. Aši: Mein Vater pflegte in den Essig, in den er [Fleisch] einlegte, nicht einmal wiederum einzulegen. — Womit ist dieser anders als schwacher Essig, in den man einlegen darf!? —