א מיתיבי וחכמים אומרים תבעו ממון בשלשה תבעו נפשות בעשרים ושלשה בשלמא (לרבא) תבעו ממון תחלה בשלשה תבעו נפשות תחלה אפילו ממון בעשרים ושלשה אלא לעולא קשיא
1 Man wandte ein: Die Weisen sagen: handelt es sich um die Geldangelegenheit, so genügen drei, wenn um die Todesstrafe, so sind dreiundzwanzig erforderlich. Einleuchtend ist dies nun nach Raba, denn wenn er zuerst wegen der Geldangelegenheit klagte, so genügen drei, und wenn er zuerst wegen der Todesstrafe klagte, so sind, obgleich er nachher nur wegen der Geldangelegenheit klagt, dreiundzwanzig erforderlich, gegen U͑la ist dies ja aber ein Einwand!?