Sanhedrin 171

Kapitel 171

א תני תנא קמיה דרב ששת א"ל אני שונה רבי שמעון אומר מאחיו עד שיוציאנו מרשות אחיו ואת אמרת חייב תני פטור
1 Ein Jünger lehrte dies vor R. Šešeth, da sprach er zu ihm: Ich lehre: R. Šimo͑n sagt: <i>von seinen Brüdern</i>, nur wenn er ihn aus dem Gebiete seiner Brüder hinausgebracht hat, und du sagst, er sei strafbar. Lehre: so ist er frei. –
ב מאי קושיא דילמא הא ר"ש הא רבנן
2 Was ist dies denn für ein Einwand, vielleicht das eine nach R. Šimo͑n und das andere nach den Rabbanan!? –
ג לא ס"ד דאמר ר' יוחנן סתם מתני' ר' מאיר סתם תוספתא ר' נחמיה סתם ספרא רבי יהודה סתם ספרי ר"ש וכולהו אליבא דר"ע:
3 Dies ist nicht einleuchtend, denn R. Joḥanan sagte, eine anonyme Lehre in der Mišna sei von R. Meír, eine anonyme Lehre in der Toseptha sei von R. Neḥemja, eine anonyme Lehre im Siphra sei von R. Jehuda und eine anonyme Lehre im Siphre sei von R. Šimo͑n, alle nach R. A͑qiba.
ד הגונב בנו: מאי טעמא דרבנן
4 W<small>ER SEINEN EIGENEN</small> S<small>OHN STIEHLT</small>. Was ist der Grund der Rabbanan?
ה אמר אביי דאמר קרא (דברים כד, ז) כי ימצא פרט למצוי
5 Abajje erwiderte: Die Schrift sagt: <i>wenn angetroffen wird</i>, ausgenommen der Fall, wenn [der Gestohlene] sich stets bei ihm befindet. R.
ו א"ל רב פפא לאביי אלא מעתה (דברים כב, כב) כי ימצא איש שוכב עם אשה בעולת בעל הכי נמי כי ימצא פרט למצוי כגון של בית פלוני דשכיחן גבייהו הכי נמי דפטירי
6 Papa sprach zu Abajje: Demnach wäre zu folgern: <i>wenn jemand angetroffen</i> <i>wird, daß er mit einer verheirateten Frau schläft</i>, nur wenn er angetroffen wird, ausgenommen der Fall, wenn er sich da stets befindet, wie beispielsweise bei jenem; in einem solchen Falle müßten sie also frei sein!?
ז א"ל אנא מונמצא בידו קאמינא
7 Dieser erwiderte: Ich folgere es aus [den Worten:] <i>und er in seiner Hand befunden wird</i>.
ח אמר רבא הלכך הני מיקרי דרדקי ומתנו רבנן כמצויין בידן דמו ופטירי:
8 Raba sagte: Somit sind Kinderlehrer und Mišnalehrer frei, da [die Schüler] sich sozusagen in ihren Händen befinden.
ט גנב מי שחציו וכו': תנן התם רבי יהודה אומר אין לעבדים בושת
9 W<small>ER EINEN</small> H<small>ALBSKLAVEN STIEHLT</small>. Dort haben wir gelernt: R. Jehuda sagt, Sklaven erhalten kein Beschämungsgeld.
י מאי טעמא דר' יהודה אמר קרא (דברים כה, יא) כי ינצו אנשים יחדיו איש ואחיו מי שיש לו אחוה יצא עבד שאין לו אחוה
10 Was ist der Grund R. Jehudas? – Die Schrift sagt: <i>wenn</i> <i>zwei Männer miteinander zanken, einer mit seinem Bruder</i>, nur solche, die eine Brüderschaft haben, ausgenommen ist der Sklave, der keine Brüderschaft hat. –
יא ורבנן אחיו הוא במצות
11 Und die Rabbanan!? – Er gilt als Bruder hinsichtlich der Gebote.
יב והכא היכי דריש ר' יהודה
12 Wie erklärt es R. Jehuda hierbei? – Er erklärt:
יג סבר מאחיו לאפוקי עבדים בני ישראל למעוטי מי שחציו עבד וחציו בן חורין מבני ישראל למעוטי מי שחציו עבד וחציו בן חורין הוי מיעוט אחר מיעוט ואין מיעוט אחר מיעוט אלא לרבות
13 <i>von seinen Brüdern</i>, ausgenommen Sklaven; <i>den Kindern Jisraéls</i>, ausgenommen der Halbsklave; <i>von den Kindern Jisraéls</i>, [wiederum] ausgenommen der Halbsklave; dies ist also eine Ausschließung nach einer Ausschließung, und eine Ausschließung nach einer Ausschließung ist einschließend. –
יד ורבנן מאחיו לאפוקי עבדים לא משמע להו דהא אחיו הוא במצות בני ישראל מבני ישראל חד למעוטי עבד וחד למעוטי מי שחציו עבד וחציו בן חורין
14 Und die Rabbanan!? – Ihnen leuchtet es nicht ein, aus [den Worten] <i>von seinen Brüdern</i> eine Ausschließung des Sklaven zu entnehmen, denn er gilt ja als Bruder hinsichtlich der Gebote; und von [den Worten] <i>den Kindern Jisraéls</i> und <i>von (den Kindern Jisraéls)</i> schließt das eine den Sklaven und das andere den Halbsklaven aus. –
טו אזהרה לגונב נפש מנין רבי יאשיה אמר (שמות כ, יב) מלא תגנב רבי יוחנן אמר (ויקרא כה, מב) מלא ימכרו ממכרת עבד ולא פליגי מר קא חשיב לאו דגניבה ומר קא חשיב לאו דמכירה
15 Woher ist die Verwarnung des Menschendiebstahls zu entnehmen? R. Jošija erklärte: Aus: <i>du sollst nicht stehlen</i>. R. Joḥanan erklärte: Aus: <i>Sie sollen nicht als Sklaven verkauft werden</i>. Sie streiten aber nicht; einer nennt das Verbot des Stehlens und einer nennt das Verbot des Verkaufens.
טז ת"ר (שמות כ, יב) לא תגנוב בגונב נפשות הכתוב מדבר אתה אומר בגונב נפשות או אינו אלא בגונב ממון אמרת צא ולמד משלש עשרה מדות שהתורה נדרשת בהן דבר הלמד מעניינו במה הכתוב מדבר בנפשות אף כאן בנפשות
16 Die Rabbanan lehrten: <i>Du sollst nicht stehlen</i>, die Schrift spricht vom Menschendiebstahl. Du sagst, von Menschendiebstahl, vielleicht ist dem nicht so, sondern vom Gelddiebstahl!? Ich will dir sagen, geh und lerne dies von den dreizehn Regeln, nach welchen die Schrift ausgelegt wird: es ist aus dem Zusammenhange zu lernen. Die Schrift spricht da von Gesetzen die Person betreffend, somit handelt auch [dieser Fall] von der Person.
יז תניא אידך (ויקרא יט, יא) לא תגנובו בגונב ממון הכתוב מדבר אתה אומר בגונב ממון או אינו אלא בגונב נפשות אמרת צא ולמד משלש עשרה מדות שהתורה נדרשת בהן דבר הלמד מעניינו במה הכתוב מדבר בממון אף כאן בממון
17 Ein Anderes lehrt: <i>Ihr sollt nicht stehlen</i>, die Schrift spricht vom Gelddiebstahl. Du sagst, vom Gelddiebstahl, vielleicht ist dem nicht so, sondern vom Menschendiebstahl!? Ich will dir sagen, geh und lerne dies von den dreizehn Regeln, nach welchen die Schrift ausgelegt wird: es ist aus dem Zusammenhange zu lernen. Die Schrift spricht da von Gesetzen das Geld betreffend, somit handelt auch [dieser Fall] vom Gelde.
יח איתמר עידי גניבה ועידי מכירה בנפש שהוזמו חזקיה אמר אין נהרגין רבי יוחנן אמר נהרגין
18 Es wurde gelehrt: Wenn die Zeugen des Diebstahls eines Menschen und die Zeugen des Verkaufes desselben als Falschzeugen überführt werden, so werden sie, wie Ḥizqija sagt, nicht hingerichtet, und wie R. Joḥanan sagt, wohl hingerichtet.
יט חזקיה דאמר כר"ע דאמר דבר ולא חצי דבר ורבי יוחנן אמר כרבנן דאמרי דבר ואפי' חצי דבר
19 Ḥizqija ist der Ansicht R. A͑qibas, welcher sagt: <i>eine Sache</i>, nicht aber eine halbe Sache, und R. Joḥanan ist der Ansicht der Rabbanan, welche sagen: <i>eine Sache</i>, und auch eine halbe Sache.
כ ומודה חזקיה בעדים האחרונים של בן סורר ומורה שהוזמו שנהרגין מתוך שיכולים לומר הראשונים
20 Ḥizqija pflichtet jedoch bei, daß, wenn die letzten Zeugen wider einen mißratenen und widerspenstigen Sohn als Falschzeugen überführt werden, die hingerichtet werden, denn die ersten können sagen,