א וההקדשות שבה יפדו כו': ת"ר היו בה (קדשי) קדשים קדשי מזבח ימותו קדשי בדק הבית יפדו ותרומות ירקבו ומעשר שני וכתבי הקדש יגנזו ר"ש אומר בהמתה ולא בהמת בכור ומעשר שללה פרט לכסף הקדש וכסף מעשר
1 G<small>EHEILIGTES, DAS SICH DARIN BEFINDET, AUSLÖSE &C</small>. Die Rabbanan lehrten: Befindet sich da Geheiligtes, so ist es, wenn Geheiligtes für den Altar, verenden zu lassen, und wenn Geheiligtes für den Reparaturfonds, auszulösen; Hebe lasse man verfaulen, zweiten Zehnten und heilige Schriften verwahre man. R. Šimo͑n sagt: <i>Ihr Vieh</i>, nicht aber das Erstgeburtvieh und den Zehnten; <i>ihre Beute</i>, ausgenommen ist das Geld des Heiligtums und des Zehnten.