יב אמר רב חסדא פקדונות של אנשי עיר הנדחת מותרין ה"ד אי לימא דעיר אחרת ואיתנהו בגוה פשיטא דמותרין לאו שללה הוא ואלא דידהו ואיתנהו בעיר אחרת אי דנקבצין לתוכה אמאי מותרין ואי אין נקבצין לתוכה הא אמרה חדא זימנא
12 R. Ḥisda sagte: Verwahrtes der Leute einer abtrünnigen Stadt ist erlaubt. – In welchem Falle: wollte man sagen, einer anderen Stadt, das sich darin befindet, so ist es ja selbstverständlich erlaubt, dies ist ja nicht ‘ihre Beute’; und wollte man sagen, ihres, das sich in einer anderen Stadt befindet, wieso ist es, wenn man es zusammentragen kann, erlaubt, und kann man es nicht zusammentragen, so sagte er ja dies bereits einmal!? –