Sanhedrin 4

Kapitel 4

א ואין בית דין שקול מוסיפין עליהם עוד אחד הרי כאן עשרים ושלשה
1 UND DA NUN EIN G<small>ERICHTSHOF NICHT AUS EINER GERADEN</small> Z<small>AHL BESTEHEN</small><small>SOLL, SO NEHME MAN NOCH EINEN HINZU; DAS SIND ALSO DREIUNDZWANZIG</small>.
ב וכמה יהא בעיר ותהא ראויה לסנהדרין מאה ועשרים רבי נחמיה אומר מאתים ושלשים כנגד שרי עשרות:
2 W<small>IEVIEL</small> [E<small>INWOHNER</small>] <small>MUSS EINE</small> S<small>TADT HABEN, UM FÜR EIN</small> S<small>YNEDRIUM GEEIGNET ZU SEIN</small>? H<small>UNDERTUNDZWANZIG</small>; R. N<small>EḤEMJA SAGT: ZWEIHUNDERTUNDDREISSIG, ENTSPRECHEND DEN</small> V<small>ORGESETZTEN ÜBER ZEHN</small>.
ג <big><strong>גמ׳</strong></big> אטו גזילות וחבלות לאו דיני ממונות נינהו אמר רבי אבהו מה הן קתני מה הן דיני ממונות גזילות וחבלות אבל הודאות והלואות לא
3 GEMARA. Sind denn [Entschädigungen für] Raub und Körperverletzungen keine Geldangelegenheiten? R. Abahu erwiderte: Er erklärt, was solche sind: was sind Geldangelegenheiten? [Entschädigungen für] Raub und Körperverletzungen, nicht aber Geständnisse und Darlehen.
ד וצריכא דאי תנא דיני ממונות הוה אמינא דאפי' הודאות והלואות תנא גזילות וחבלות ואי תנא גזילות וחבלות ולא קתני דיני ממונות הוה אמינא הוא הדין דאפילו הודאות והלואות והאי דקתני גזילות וחבלות משום דעיקר ג' דכתיבי בגזילות וחבלות כתיבי
4 Und beides ist nötig. Würde er nur ‘Geldangelegenheiten’ gelehrt haben, so könnte man glauben, auch Geständnisse und Darlehen, daher lehrt er ‘Raub und Körperverletzungen’. Und würde er nur ‘Raub und Körperverletzungen’, nicht aber ‘Geldangelegenheiten’ gelehrt haben, so könnte man glauben, auch Geständnisse und Darlehen, nur lehre er es deshalb von Raub und Körperverletzungen, weil das Drei[männergericht] hauptsächlich bei Raub und Körperverletzung genannt wird.
ה גזילות דכתיב (שמות כב, ז) ונקרב בעל הבית אל האלהים חבלות מה לי חבל בגופו מה לי חבל בממונו תנא מה הן דיני ממונות גזילות וחבלות אבל הודאות והלואות לא
5 Bei Raub, denn es heißt: <i>so trete der Hausherr vor Gott</i>; bei Körperverletzungen, denn es ist ja einerlei, ob man am Geld oder am Körper verletzt wird. Daher erklärt er, daß unter ‘Geldangelegenheiten’ Raub und Körperverletzungen zu verstehen sei, nicht aber Geständnisse und Darlehen. –
ו ולמאי אילימא דלא בעינן שלשה והאמר רבי אבהו שנים שדנו דיני ממונות לדברי הכל אין דיניהם דין
6 In welcher Hinsicht: wollte man sagen, insofern, als bei diesen keine drei [Richter] erforderlich sind, so sagte ja R. Abahu, wenn zwei in Geldangelegenheiten richten, sei ihr Urteil nach aller Ansicht nicht gültig.
ז אלא דלא בעינן מומחין
7 Und wollte man sagen, insofern, als sie nicht autorisiert zu sein brauchen,
ח מאי קסבר אי קסבר עירוב פרשיות כתוב כאן ליבעי נמי מומחין ואי קסבר אין עירוב פרשיות כתוב כאן שלשה למה לי
8 so [ist ja einzuwenden]: welcher Ansicht ist er, ist er der Ansicht, in diesem Abschnitte befinde sich eine Verwirrung der Schriftverse, so sollten auch autorisierte [Richter] erforderlich sein, und ist er der Ansicht, in diesem Abschnitte befinde sich keine Verwirrung der Schriftverse, so sollten auch keine drei [Richter] erforderlich sein!? –
ט לעולם קסבר עירוב פרשיות כתוב כאן ובדין הוא דליבעי נמי מומחין והאי דלא בעינן מומחין משום דרבי חנינא דאמר רבי חנינא דבר תורה אחד דיני ממונות ואחד דיני נפשות בדרישה ובחקירה
9 Tatsächlich ist er der Ansicht, in diesem Abschnitte befinde sich eine Verwirrung der Schriftverse, somit wären eigentlich autorisierte [Richter] erforderlich, nur sind wegen einer Lehre R. Ḥaninas keine autorisierten erforderlich. R. Ḥanina sagte nämlich: Nach der Tora sind sowohl bei Geldsachen als auch bei Strafsachen Untersuchung und Ausforschung [der Zeugen] erforderlich,