טו לא דכולי עלמא אית להו דרב יהודה אמר רב ודעת הדיינין כ"ע לא פליגי דבעינן כי פליגי דעת בעלי דינין ר"מ סבר דעת בעלי דינין נמי בעינן ורבנן סברי דעת הדיינין בעינן דעת בעלי דינין לא בעינן
15 Nein, alle halten sie von der Lehre des R. Jehuda im Namen Rabhs, und alle sind der Ansicht, die Übereinstimmung der Richter sei erforderlich, sie streiten vielmehr, ob auch die Übereinstimmung der Prozeßführenden erforderlich sei; R. Meír ist der Ansicht, auch die Übereinstimmung der Prozeßführenden sei erforderlich, und die Rabbanan sind der Ansicht, nur die Übereinstimmung der Richter sei erforderlich, nicht aber die Übereinstimmung der Prozeßführenden.