Sanhedrin 46

Kapitel 46

א ואמר רב דימי בריה דרב נחמן בריה דרב יוסף כגון דקבליה עליה בחד
1 Hierzu sagte R. Dimi, Sohn des R. Neḥemja, des Sohnes R. Josephs, wenn er ihn als einen anerkannt hat!? –
ב צריכא דאי תנא אבא ואביך בהא קאמרי רבנן דלא מצי הדר ביה משום דאבא ואביך חזו לעלמא אבל חד כבי תרי דלעלמא לא חזי אימא מודו ליה לר"מ
2 Dies ist nötig. Würde er nur den Fall vom Vater, seinem oder des anderen, gelehrt haben, [so könnte man glauben,] nur in diesem Falle sagen die Rabbanan, er könne nicht zurücktreten, weil sein oder des anderen Vater für andere zulässig ist, während sie in dem Falle, wenn er einen als zwei anerkennt, der auch für andere [als solche] nicht zulässig ist, R. Meír beipflichten.
ג ואי אשמעינן בהא בהא קאמר ר"מ אבל בההיא אימא מודו להו לרבנן צריכא
3 Und würde er nur den anderen Fall gelehrt haben, so könnte man glauben, nur in diesem Falle vertrete R. Meír seine Ansicht, während er in jenem Falle den Rabbanan beipflichtet. Daher ist beides nötig. –
ד הא מדקתני רישא דיינו וסיפא עדיו אלמא דוקא קתני
4 Wenn er aber im Anfangsatze ‘den Richter’ und im Schlußsatze ‘die Zeugen’ lehrt, so ist ja zu ersehen, daß es wörtlich zu nehmen ist!?
ה אמר ר' אלעזר בבא הוא ואחר לפוסלן
5 R. Elea͑zar erwiderte: Wenn er selbst und noch jemand sie als unzulässig ablehnt. –
ו כל כמיניה נוגע בעדותו הוא
6 Er selbst ist ja bei seiner Bekundung befangen?
ז אמר רב אחא בריה דרב איקא כגון שקרא עליו ערער
7 R. Aḥa, Sohn des R. Iqa, erwiderte: Wenn er ihm Bescholtenheit vorwirft. –
ח ערער דמאי אילימא ערער דגזלנותא כל כמיניה נוגע בעדותו הוא
8 Welche Bescholtenheit; wollte man sagen, des Raubes, so ist er ja befangen!? –
ט אלא ערער דפגם משפחה ר' מאיר סבר הני אמשפחה קמסהדי ואיהו ממילא קפסיל ורבנן סברי סוף סוף נוגע בעדותו הוא
9 Vielmehr, Bescholtenheit inbetreff seiner Herkunft. R. Meír ist der Ansicht, das Zeugnis beziehe sich auf die Familie, und er wird von selber unzulässig, und die Rabbanan sind der Ansicht, immerhin ist er befangen.
י כי אתא רב דימי אמר רבי יוחנן מחלוקת בשתי כיתי עדים
10 Als R. Dimi kam, sagte er im Namen R. Joḥanans: Der Streit [besteht] nur über zwei Partien von Zeugen;
יא דר' מאיר סבר צריך לברר ורבנן סברי אינו צריך לברר אבל בכת אחת דברי הכל אין יכול לפוסלן
11 R. Meír ist der Ansicht, [der Prozeßführende] müsse den Beweis erbringen, und die Rabbanan sind der Ansicht, er brauche dies nicht; bei einer Zeugenpartie aber stimmen alle überein, daß er sie nicht ablehnen könne.
יב אמרו לפניו רב אמי ורב אסי אין שם אלא כת אחת מהו
12 R. Ami und R. Asi fragten ihn: Wie ist es, wenn da nur eine Zeugenpartie vorhanden ist? –
יג אין שם אלא כת אחת והאמרת אבל בכת אחת דברי הכל אין יכול לפוסלן אלא נמצאת כת שניה קרובין או פסולין מהו
13 ‘Wenn da nur eine Zeugenpartie vorhanden ist’, du sagtest ja, bei einer Zeugenpartie stimmen alle überein, daß er sie nicht ablehnen könne!? – Vielmehr: wie ist es, wenn die zweite Zeugenpartie als verwandt oder unzulässig befunden wird?
יד אמר להן כבר העידו עדים הראשונים איכא דאמרי אמר רב אשי כבר העידו עדים הראשונים
14 Dieser erwiderte ihnen: Die ersten Zeugen haben ihr Zeugnis bereits abgelegt. Manche sagen, R. Aši erwiderte: Die ersten Zeugen haben ihr Zeugnis bereits abgelegt.
טו נימא בפלוגתא דרבי ורבן שמעון בן גמליאל קמיפלגי
15 Es wäre anzunehmen, daß sie denselben Streit führen, wie Rabba und R. Šimo͑n b. Gamliél.
טז דתניא הבא לידון בשטר ובחזקה נידון בשטר דברי רבי רשב"ג אומר נידון בחזקה
16 Es wird nämlich gelehrt: Wenn jemand sich auf einen Schein und auf die Ersitzung beruft, so ist der Schein entscheidend– so Rabbi; R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, die Ersitzung sei entscheidend.
יז והוינן בה בחזקה ולא בשטר אלא אימא אף בחזקה
17 Dagegen wandten wir ein: Die Ersitzung und nicht der Schein!? Vielmehr [lese man:] auch die Ersitzung,
יח וקיי"ל דבצריך לברר פליגי
18 und es ist uns bekannt, daß sie darüber streiten, ob [irrelevante Behauptungen] zu beweisen sind. –
יט לא אליבא דרשב"ג כ"ע לא פליגי כי פליגי אליבא דרבי דר"מ כרבי
19 Nein, nach R. Šimo͑n b. Gamliél streiten sie überhaupt nicht, sie streiten nur nach Rabbi. R. Meír ist ja der Ansicht Rabbis,
כ ורבנן אמרי לך עד כאן לא קאמר רבי התם אלא בחזקה דמכח שטרא קאתי אבל הכא דהני עדים לאו מכח עדים אחריני קאתו אפילו רבי מודה דא"צ לברר
20 aber auch die Rabbanan können dir erwidern: nur bei der Ersitzung ist Rabbi dieser Ansicht, weil diese auf dem Kaufscheine beruht, hierbei aber, wo die eine Zeugenpartie nicht von der anderen Zeugenpartie abhängig ist, pflichtet auch Rabbi bei, daß er seine [irrelevante] Behauptung nicht zu beweisen brauche.
כא כי אתא רבין אמר רבי יוחנן רישא
21 Als Rabin kam, sagte er im Namen R. Joḥanans: Der Anfangsatz spricht