Sanhedrin 53

Kapitel 53

א עד זומם אביי אמר למפרע הוא נפסל ורבא אמר מיכן ולהבא הוא נפסל
1 Der überführte Falschzeuge ist, wie Abajje sagt, rückwirkend unzulässig, und wie Raba sagt, von dann ab unzulässig.
ב אביי אמר למפרע הוא נפסל מעידנא דאסהיד רשע הוא והתורה אמרה (שמות כג, א) אל תשת ידך עם רשע אל תשת רשע עד
2 Abajje sagt, er sei rückwirkend unzulässig, denn er ist seit der Zeit seiner Bekundung ein Frevler, und die Tora sagt: <i>biete dem Frevler nicht deine Hand</i>, man lasse den Frevler nicht als Zeuge zu.
ג רבא אמר מיכן ולהבא הוא נפסל עד זומם חידוש הוא מאי חזית דסמכת אהני סמוך אהני אין לך בו אלא משעת חידושו ואילך
3 Raba sagt, er sei von dann ab unzulässig, denn [das Gesetz vom] überführten Falschzeugen ist ein Novum, – was veranlaßt dich, jenen zu glauben, glaube diesen, – somit tritt auch die Wirkung erst mit der Zeit dieses Novums ein.
ד איכא דאמרי רבא נמי כאביי סבירא ליה ומאי טעם קאמר מכאן ולהבא משום פסידא דלקוחות
4 Manche sagen, auch Raba erkenne die Begründung Abajjes an, nur sage er deshalb, [die Unzulässigkeit] beginne erst von da an, damit die Käufer keinen Nachteil erleiden. –
ה מאי בינייהו איכא בינייהו דאסהידו בי תרי בחד אי נמי דפסלינהו בגזלנותא
5 Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? – Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen, wenn zwei einen Zeugen überführt haben. Oder auch, wenn sie einen wegen Raubes als unzulässig überführt haben.
ו ואמר ר' ירמיה מדיפתי עבד רב פפי עובדא כוותיה דרבא מר בר רב אשי אמר הלכתא כותיה דאביי
6 R. Jirmeja aus Diphte erzählte, R. Papi habe eine Entscheidung nach Raba getroffen. Mar b. R. Aši sagte, die Halakha sei wie Abajje.
ז והלכתא כוותיה דאביי ביע"ל קג"ם
7 Die Halakha ist bei <i>JA͑L QGM</i> nach Abajje zu entscheiden.
ח מומר אוכל נבילות לתיאבון דברי הכל פסול
8 Über einen Abtrünnigen, der Aas aus Gier ißt, stimmen alle überein, daß er unzulässig sei,
ט להכעיס אביי אמר פסול רבא אמר כשר
9 einer aber, der es aus Trotz tut, wie Abajje sagt, unzulässig, und wie Raba sagt, zulässig.
י אביי אמר פסול דהוה ליה רשע ורחמנא אמר אל תשת רשע עד ורבא אמר כשר רשע דחמס בעינן
10 Abajje sagt, er sei unzulässig, denn er ist ein Frevler, und die Tora sagt, daß man keinen Frevler als Zeugen zulasse. Raba sagt, er sei zulässig, denn dies gilt nur von einem Frevler wegen Raubes.
יא מיתיבי אל תשת רשע עד אל תשת חמס עד אלו גזלנין ומועלין בשבועות מאי לאו אחד שבועת שוא ואחד שבועת ממון
11 Man wandte ein: Man lasse den Frevler nicht als Zeugen zu, man lasse den Gewalttäter nicht als Zeugen zu, das sind Räuber und solche, die sich gegen die Eide vergehen. Doch wohl sowohl gegen den Nichtigkeitseid als auch gegen den Eid in Geldsachen!? –
יב לא אידי ואידי שבועת ממון ומאי שבועות שבועות דעלמא
12 Nein, [beides] nur dann, wenn der Eid eine Geldangelegenheit betrifft, nur wird deshalb die Mehrzahl gebraucht, weil allgemein gesprochen wird.
יג מיתיבי אל תשת רשע עד אל תשת חמס עד אלו גזלנין ומלוי רביות תיובתא דאביי תיובתא
13 Man wandte ein: Man lasse den Frevler nicht als Zeugen zu, man lasse Gewalttäter nicht als Zeugen zu, das sind Räuber und Wucherer. Dies ist eine Widerlegung der Ansicht Abajjes. Eine Widerlegung.
יד נימא כתנאי עד זומם פסול לכל התורה כולה דברי רבי מאיר ר' יוסי אומר בד"א שהוזם בדיני נפשות אבל הוזם בדיני ממונות כשר לדיני נפשות
14 Es ist anzunehmen, daß hierüber auch folgende Tannaím streiten: Der überführte Falschzeuge ist hinsichtlich der ganzen Tora [als Zeuge] unzulässig – so R. Meír. R. Jose sagt, dies nur in dem Falle, wenn er bei einer Todesstrafsache als Falschzeuge überführt wurde, wenn er aber bei einer Geldsache als Falschzeuge überführt wurde, so ist er bei einer Todesstrafsache zulässig.
טו נימא אביי כר"מ ורבא כר' יוסי אביי כר"מ דאמר אמרינן מקולא לחומרא ורבא דאמר כרבי יוסי דאמר מחומרא לקולא אמרינן מקולא לחומרא לא אמרינן
15 Abajje ist also der Ansicht R. Meírs und Raba der Ansicht R. Joses. Abajje ist der Ansicht R. Meírs, daß er nämlich wegen des Leichteren auch beim Strengeren unzulässig ist, und Raba ist der Ansicht R. Joses, daß er nämlich nur wegen des Strengeren beim Leichteren unzulässig ist, nicht aber wegen des Leichteren beim Strengeren. –
טז לא אליבא דר' יוסי כ"ע לא פליגי כי פליגי אליבא דר"מ
16 Nein, nach R. Jose streiten sie überhaupt nicht, sie streiten nur nach R. Meír.
יז אביי כר"מ ורבא עד כאן לא קאמר ר"מ התם אלא גבי עד זומם דממון דרע לשמים ורע לבריות אבל הכא דרע לשמים ואין רע לבריות לא
17 Abajje ist ja der Ansicht R. Meírs, aber auch Raba [kann dir erwidern]: R. Meír vertritt seine Ansicht nur bei einem, der bei einer Geldangelegenheit als Falschzeuge überführt wurde, der sowohl dem Himmel gegenüber als auch Menschen gegenüber ein Übeltäter ist, nicht aber hierbei, wo er nur dem Himmel gegenüber, nicht aber den Menschen gegenüber ein Übeltäter ist
יח והלכתא כוותיה דאביי והא איתותב ההיא רבי יוסי היא
18 Die Halakha ist wie Abajje. – Er wurde ja aber widerlegt!? – Jene Lehre vertritt die Ansicht R. Joses. –
יט ותיהוי נמי ר' יוסי ר"מ ור' יוסי הלכה כר' יוסי
19 Aber wenn sie schon die Ansicht R. Joses vertritt, [bei einem Streite zwischen] R. Meír und R. Jose ist ja die Halakha nach R. Jose zu entscheiden!? –
כ שאני התם דסתם לן תנא כרבי מאיר והיכא סתם לן
20 Anders ist es hierbei, denn es gibt eine anonyme Lehre nach R. Meír. – Wo befindet sich diese? – Wie folgt:
כא כי הא דבר חמא קטל נפשא אמר ליה ריש גלותא לרב אבא בר יעקב פוק עיין בה אי ודאי קטל ליכהיוהו לעיניה אתו תרי סהדי אסהידו ביה דודאי קטל אזל איהו אייתי תרי סהדי אסהידו ביה בחד מהנך חד אמר קמאי דידי גנב קבא דחושלא וחד אמר קמאי דידי גנב
21 Einst tötete Bar Hama einen Menschen, und der Exilarch sprach zu R. Abba b. Ja͑qob: Geh, untersuche die Angelegenheit; hat er wirklich einen Mord begangen, so blende man ihm die Augen. Da meldeten sich zwei Zeugen und bekundeten, daß er wirklich getötet habe. Darauf brachte er zwei andere Zeugen, die einen jener Zeugen belasteten; einer bekundete, dieser habe in seiner Gegenwart einen Kab Graupen gestohlen, und einer bekundete, dieser habe in seiner Gegenwart