טו אמר רבי אבהו מסתברא כמ"ד כיפה של צמר תנן ותניא נמי הכי יוצאה אשה בכבול ובאיסטמא לחצר ר"ש בן אלעזר אומר אף בכבול לרה"ר כלל אמר רשב"א כל שהוא למטה מן השבכה יוצאין בו כל שהוא למעלה מן השבכה אין יוצאין בו
15 R. Abahu erwiderte: Einleuchtend ist die Ansicht, daß es ein wollenes Kopftuch ist, und ebenso wird auch gelehrt: Eine Frau darf mit einer Kopfbinde oder einem Stemma im Hofe gehen; R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt, mit einer Kopfbinde auch auf öffentlichem Gebiete. R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte eine Regel: Mit dem, was man unter dem Haarnetze trägt, darf man ausgehen, und mit dem, was man über dem Haarnetze trägt, darf man nicht ausgehen. –