יד תניא כוותיה דרב ששת לא יצא האיש בסנדל המסומר ולא יטייל מבית לבית אפילו ממטה למטה אבל מטלטלין אותו לכסות בו את הכלי ולסמוך בו כרעי המטה ור' אלעזר בר' שמעון אוסר נשרו רוב ממסמרותיו ונשתייר בו ד' או ה' מותר ורבי מתיר עד שבע חיפהו בעור מלמטה וקבע לו מסמרות מלמעלה מותר עשאו כמין כלבוס או כמין טס או כמין יתד או שחיפהו כולו במסמרות כדי שלא תהא קרקע אוכלתו מותר
14 Übereinstimmend mit R. Šešeth wird gelehrt: Ein Mann darf nicht mit einer genagelten Sandale ausgehen, er darf mit dieser nicht von Haus zu Haus gehen, nicht einmal von Bett zu Bett; wohl aber darf man sie fortbewegen, um damit ein Gefäß zuzudecken oder den Fuß einer Bettstelle zu stützen. R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n verbietet dies. Sind die meisten Nägel ausgefallen und nur vier oder fünf zurückgeblieben, so ist es erlaubt; Rabbi erlaubt bis sieben. Hat man sie unten mit Leder überzogen und oben mit Nägeln beschlagen, so ist es erlaubt; hat man [die Nägel] krampenartig, platt oder spitz gemacht, oder hat man sie ganz mit Nägeln bedeckt, damit der Boden sie nicht aufzehre, so ist es erlaubt. –