Shabbat 156

Kapitel 156

א נייר מחוק כדי לכרוך על צלוחית קטנה של פלייטון עור כדי לעשות קמיע (דוכסוסטוס כדי לכתוב מזוזה) קלף כדי לכתוב עליו פרשה קטנה שבתפילין שהיא שמע ישראל דיו כדי לכתוב ב' אותיות
1 RADIERTES P<small>APIER, ALS MAN DIE</small> M<small>ÜNDUNG EINES</small><small>KLEINEN</small> R<small>IECHFLÄSCHCHENS UMWICKELN KANN</small>. H<small>AUT, ALS MAN DARAUS EIN</small> A<small>MULETT MACHEN KANN;</small> D<small>IXESTOS</small>, <small>ALS MAN DARAUF EINE</small> M<small>EZUZA SCHREIBEN KANN</small>; Q<small>LAPH, ALS MAN DARAUF DEN KLEINEN</small> A<small>BSCHNITT DER</small> T<small>EPHILLIN, NÄMLICH</small> ‘H<small>ÖRE JISRAÉL</small>’, <small>SCHREIBEN KANN</small>; T<small>INTE, ALS MAN DAMIT ZWEI</small> B<small>UCHSTABEN SCHREIBEN KANN</small>;
ב כחול כדי לכחול עין אחת דבק כדי ליתן בראש השפשף זפת וגפרית כדי לעשות נקב שעוה כדי ליתן על פי נקב קטן חרסית כדי לעשות פי כור של צורפי זהב רבי יהודה אומר כדי לעשות פיטפוט סובין כדי ליתן על פי כור של צורפי זהב סיד כדי לסוד קטנה שבבנות ר' יהודה אומר כדי לעשות כלכל רבי נחמיה אומר כדי לסוד אונדפי:
2 S<small>TIBIUM, ALS MAN DAMIT EIN</small> A<small>UGE SCHMINKEN KANN</small>. L<small>EIM, ALS MAN IHN AUF DIE</small> S<small>PITZE DER</small> L<small>EIMRUTE STREICHEN KANN</small>; P<small>ECH ODER</small> S<small>CHWEFEL, ALS MAN DARIN EIN</small> L<small>OCH</small><small>MACHEN KANN;</small> W<small>ACHS, ALS MAN DAMIT EIN KLEINES</small> L<small>OCH VERSTOPFEN KANN</small>; T<small>ON, ALS ZUR</small> M<small>ÜNDUNG EINES</small> S<small>CHMELZTIEGELS DER</small> G<small>OLDSCHMIEDE NÖTIG IST</small>; R. J<small>EHUDA</small> <small>SAGT, ALS MAN DARAUS EIN</small> H<small>ERDGESTELL MACHEN KANN</small>. K<small>LEIE, ALS MAN AUF DIE</small> M<small>ÜNDUNG DES</small> S<small>GHMELZTIEGELS DER</small> G<small>OLDSCHMIEDE LEGT</small>; K<small>ALK, ALS MAN DAS</small> K<small>LEINSTE AN EINEM</small> M<small>ÄDCHEN BESTREICHEN KANN</small>; R. J<small>EHUDA SAGT, ALS MAN DEN</small> H<small>AARWUCHS</small> [<small>ENTFERNEN</small>] <small>KANN</small>; R. N<small>EḤEMJA SAGT,</small> <small>DASS MAN DIE</small> S<small>CHLÄFE BESTREICHEN KANN</small>.
ג <big><strong>גמ׳</strong></big> חבל נמי ליחייב כדי לעשות תלאי לנפה ולכברה כיון דחריק במנא לא עבדי אינשי תנו רבנן הוצין כדי לעשות אוזן לסל כפיפה מצרית סיב אחרים אומרים כדי ליתן על פי משפך קטן לסנן את היין רבב כדי לסוך תחת אספגין קטנה וכמה שיעורה כסלע והתניא כגרוגרת אידי ואידי חד שיעורא הוא מוכין כדי לעשות כדור קטנה וכמה שיעורו כאגוז:
3 GEMARA. Man sollte ja auch wegen eines Strickes schuldig sein, wenn er so groß ist, als man daraus einen Henkel an ein feines oder grobes Sieb machen kann!? – Da ein solcher das Gerät durchreibt, so fertigt man ihn daraus nicht an. Die Rabbanan lehrten: Palmblätter, als man daraus eine Handhabe an einen Korb aus Weidenruten anfertigen kann; Bast, wie manche sagen, als man auf die Mündung eines kleinen Trichters legen kann, um Wein zu seihen; Fett, als man unter einen kleinen Fladen streichen kann. – Von welcher Größe? – Von der eines Sela͑. – Es wird ja aber gelehrt, von der einer getrockneten Feige!? – Beide haben dasselbe Quantum. Watte, als man daraus ein kleines Bällchen machen kann. – Von welcher Größe? Von der einer Nuß.
ד נייר כדי לכתוב עליו קשר מוכסין: תנא כמה קשר מוכסין שתי אותיות (של קשר מוכסין) ורמינהו המוציא נייר חלק אם יש בו כדי לכתוב שתי אותיות חייב ואם לאו פטור אמר רב ששת מאי שתי אותיות שתי אותיות של קשר מוכסין רבא אמר שתי אותיות דידן ובית אחיזה דהיינו קשר מוכסין
4 P<small>APIER, ALS MAN DARAUF EINE</small> Z<small>OLLMARKE SCHREIBEN KANN</small>. Es wird gelehrt: Welche Größe hat die Zollmarke? Zwei Zollmarkenbuchstaben. – Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wer unbeschriebenes Papier hinausträgt, ist, falls man darauf zwei Buchstaben schreiben kann, schuldig, falls nicht, frei!? R. Šešeth erwiderte: Unter ‘zwei Buchstaben’ sind eben die einer Zollmarke zu verstehen. Raba erwiderte: Zwei unserer Buchstaben und der Rand zum Anfassen, dies gleicht einer Zollmarke.
ה מיתיבי המוציא נייר מחוק ושטר פרוע אם יש בלובן שלו כדי לכתוב שתי אותיות או בכולו כדי לכרוך ע"פ צלוחית קטנה של פלייטון חייב ואם לאו פטור בשלמא לרב ששת דאמר מאי שתי אותיות שתי אותיות של קשר מוכסין שפיר אלא לרבא דאמר שתי אותיות דידן ובית אחיזה דהיינו קשר מוכסין הכא בית אחיזה לא צריך קשיא
5 Man wandte ein: Wer ein Stück radiertes Papier oder einen bezahlten Schuldschein hinausträgt, ist, falls man noch auf dem Rande zwei Buchstaben schreiben oder mit dem ganzen die Mündung eines Riechfläschchens umwickeln kann, schuldig, falls nicht, frei. Erklärlich ist dies nach R. Šešeth, welcher sagt, unter ‘zwei Buchstaben’ seien zwei Zollmarkenbuchstaben zu verstehen, nach Raba aber, welcher sagt, zwei unserer Buchstaben und der Rand zum Anfassen, was einer Zollmarke gleicht; hierbei ist ja kein Rand zum Anfassen erforderlich!? – Ein Einwand.
ו תנו רבנן המוציא קשר מוכסין עד שלא הראהו למוכס חייב משהראהו למוכס פטור רבי יהודה אומר אף משהראהו למוכס חייב מפני שצריך לו מאי בינייהו אמר אביי איכא בינייהו רהיטי מוכסא רבא אמר מוכס גדול ומוכס קטן איכא בינייהו רב אשי אמר חד מוכס איכא בינייהו מפני שצריך לו להראות למוכס שני דא"ל חזי גברא דמוכס אנא:
6 Die Rabbanan lehrten: Wer eine Zollmarke hinausträgt, ist, wenn er sie dem Zöllner noch nicht vorgezeigt hat, schuldig, und wenn er sie dem Zöllner bereits vorgezeigt hat, frei; R. Jehuda sagt, auch wenn er sie dem Zöllner bereits gezeigt hat, sei er schuldig, weil er sie noch gebrauchen kann. –Worin besteht ihr Streit? Abajje erwiderte: ihr Streit besteht darin, ob man sie wegen der umherstreifenden Zollwächter aufhebt. Raba erwiderte: Ein Streit besteht zwischen ihnen bezüglich des Oberzöllners und Unterzöllners. R. Aši erwiderte: Ein Streit besteht zwischen ihnen bezüglich eines [fremden] Zöllners; denn er zeigt sie auch einem fremden Zöllner vor, indem er spricht: Sieh, ich bin ein Mann, der den Zoll entrichtet.
ז ת"ר המוציא שטר חוב עד שלא פרעו חייב משפרעו פטור רבי יהודה אומר אף משפרעו חייב מפני שצריך לו מאי בינייהו אמר רב יוסף אסור לשהות שטר פרוע איכא בינייהו רבנן סברי אסור לשהות שטר פרוע ורבי יהודה סבר מותר לשהות שטר פרוע
7 Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand einen unbezahlten Schuldschein hinausträgt, so ist er schuldig, wenn einen bezahlten, so ist er frei; R. Jehuda sagt, auch wegen eines bezahlten sei er schuldig, weil er ihn noch gebrauchen kann. – Worin besteht ihr Streit? R. Joseph erwiderte: Ihr Streit besteht darin, ob es verboten sei, einen bezahlten Schuldschein aufzubewahren. Die Rabbanan sind der Ansicht, es sei verboten, einen bezahlten Schuldschein aufzubewahren, und R. Jehuda ist der Ansicht, es sei erlaubt, einen bezahlten Schuldschein aufzubewahren.
ח אביי אמר דכולי עלמא אסור לשהות שטר פרוע והכא במודה בשטר שכתבו שצריך לקיימו קמיפלגי תנא קמא סבר מודה בשטר שכתבו צריך לקיימו ורבי יהודה סבר מודה בשטר שכתבו אין צריך לקיימו ומאי עד שלא פרעו ומשפרעו
8 Abajje sagte: Alle stimmen überein, es sei verboten, einen bezahlten Schuldschein aufzubewahren, sie streiten vielmehr, ob derjenige, der zugibt, den Schuldschein ausgestellt zu haben, [die Schuld] auch bestätigen muß. Der erste Tanna ist der Ansicht, wer zugibt, den Schuldschein ausgestellt zu haben, müsse [die Schuld] auch bestätigen, und R. Jehuda ist der Ansicht, wer zugibt, den Schuldschein ausgestellt zu haben, brauche [die Schuld] nicht zu bestätigen. [Die Worte] ‘unbezahlt’ und ‘bezahlt’ sind zu erklären,