ב אמר רב הונא אסור לפנות בשדה ניר בשבת מאי טעמא אילימא משום דוושא אפילו בחול נמי ואלא משום עשבים והאמר ריש לקיש צרור שעלו בו עשבים מותר לקנח בה והתולש ממנה בשבת חייב חטאת אלא דילמא נקיט מעילאי ושדא לתתאי ומיחייב משום דרבה דאמר רבה היתה לו גומא וטממה בבית חייב משום בונה בשדה חייב משום חורש
2 R. Hona sagte: Es ist verboten, am Šabbath seine Notdurft auf einem frischgepflügten Felde zu verrichten. – Aus welchem Grande: wollte man sagen, wegen des Zertretens, so gilt dies ja auch am Wochentage, und wollte man sagen, wegen des Grases, so sagte ja Reš Laqiš, es sei erlaubt, sich mit einer Scholle abzuwischen, auf der Gras sich befindet, und wenn man es absichtlich ausreißt, sei man ein Sündopfer schuldig!? – Vielmehr, weil man eine Scholle aus einer Erhöhung nehmen und sie dann in eine Vertiefung werfen könnte, weswegen man nach der Lehre Rabas schuldig ist. Raba sagte nämlich: Wer eine Grube füllt, ist, wenn sie sich im Zimmer befindet, wegen Bauens strafbar, und wenn sie sich auf dem Felde befindet, wegen Pflügens strafbar.