Shabbat 162

Kapitel 162

א חסדא מהו להעלותם אחריו לגג א"ל גדול כבוד הבריות שדוחה את לא תעשה שבתורה יתיב מרימר וקאמר לה להא שמעתא איתיביה רבינא למרימר ר' אליעזר אומר נוטל אדם קיסם משלפניו לחצות בו שיניו וחכמים אומרים לא יטול אלא מן האבוס של בהמה הכי השתא התם אדם קובע מקום לסעודה הכא אדם קובע מקום לבית הכסא
1 R. Ḥisda: Darf man sie auch aufs Dach mitnehmen? Dieser erwiderte: Die Ehre des Menschen ist so bedeutend, daß sie auch ein Verbot der Tora verdrängt. Meremar saß und trug diese Lehre vor, da wandte Rabina gegen ihn ein: R. Elie͑zer sagt: Man darf ein Spänchen nehmen, das vor ihm liegt, um sich damit die Zähne zu reinigen; die Weisen sagen, man dürfe nur eines nehmen, das sich in einer Krippe befindet. – Es ist ja nicht gleich; wohl hat man einen bestimmten Platz für die Mahlzeit, nicht aber hat man einen bestimmten Platz als Abort.
ב אמר רב הונא אסור לפנות בשדה ניר בשבת מאי טעמא אילימא משום דוושא אפילו בחול נמי ואלא משום עשבים והאמר ריש לקיש צרור שעלו בו עשבים מותר לקנח בה והתולש ממנה בשבת חייב חטאת אלא דילמא נקיט מעילאי ושדא לתתאי ומיחייב משום דרבה דאמר רבה היתה לו גומא וטממה בבית חייב משום בונה בשדה חייב משום חורש
2 R. Hona sagte: Es ist verboten, am Šabbath seine Notdurft auf einem frischgepflügten Felde zu verrichten. – Aus welchem Grande: wollte man sagen, wegen des Zertretens, so gilt dies ja auch am Wochentage, und wollte man sagen, wegen des Grases, so sagte ja Reš Laqiš, es sei erlaubt, sich mit einer Scholle abzuwischen, auf der Gras sich befindet, und wenn man es absichtlich ausreißt, sei man ein Sündopfer schuldig!? – Vielmehr, weil man eine Scholle aus einer Erhöhung nehmen und sie dann in eine Vertiefung werfen könnte, weswegen man nach der Lehre Rabas schuldig ist. Raba sagte nämlich: Wer eine Grube füllt, ist, wenn sie sich im Zimmer befindet, wegen Bauens strafbar, und wenn sie sich auf dem Felde befindet, wegen Pflügens strafbar.
ג גופא אמר ר"ל צרור שעלו בו עשבים מותר לקנח בה והתולש ממנה בשבת חייב חטאת אמר רב פפי ש"מ מדר"ל האי פרפיסא שרי לטלטולי מתקיף לה רב כהנא אם אמרו לצורך יאמרו שלא לצורך אמר אביי פרפיסא הואיל ואתא לידן לימא ביה מילתא היה מונח על גבי קרקע והניחו על גבי יתידות מיחייב משום תולש היה מונח על גבי יתידות והניחו על גבי קרקע חייב משום נוטע
3 Der Text. Reš Laqiš sagte: Es ist erlaubt, sich mit einer Scholle abzuwischen, an der sich Gras befindet; wenn man es aber absichtlich ausreißt, so ist man ein Sündopfer schuldig. R. Papi sagte: Aus der Lehre des Reš Laqiš ist zu entnehmen, daß man eine Pflanzenscholle fortbewegen darf. R. Kahana wandte ein: Sollte es denn, weil es zu nötigem Behufe erlaubt ist, auch unnötig erlaubt sein!? Abajje sprach: Da wir gerade von der Pflanzenscholle sprechen, wollen wir darüber etwas lehren: Wenn sie auf dem Boden gestanden und man sie auf einen Pfeiler gestellt hat, so ist man wegen Pflückens schuldig, und wenn sie auf einem Pfeiler gestanden und man sie auf den Boden gestellt hat, so ist man wegen Pflanzens schuldig.
ד א"ר יוחנן אסור לקנח בחרס בשבת מאי טעמא אילימא משום סכנה אפילו בחול נמי ואלא משום כשפים אפי' בחול נמי לא ואלא משום השרת נימין דבר שאין מתכוין הוא אמר להו רב נתן בר אושעיא גברא רבה אמר מילתא נימא בה טעמא לא מיבעיא בחול דאסור אבל בשבת הואיל ואיכא תורת כלי עליו שפיר דמי קמ"ל
4 R. Joḥanan sagte: Es ist verboten, sich am Šabbath mit einer Scherbe abzuwischen. – Aus welchem Grunde: wollte man sagen, wegen der Gefahr, so sollte dies auch am Wochentage verboten sein, wollte man sagen, wegen Zauberei, so sollte dies auch am Wochentage verboten sein, und wollte man sagen, wegen des Abkratzens von Haaren, so ist dies ja eine unbeabsichtigte Tätigkeit!? Da sprach R. Nathan b. Oša͑ja zu ihnen: Ein großer Mann hat etwas gesagt, wir wollen den Grund erklären: Am Wochentage ist es entschieden verboten; man könnte aber glauben, am Šabbath sei es erlaubt, da sie den Namen eines Gerätes trägt, so lehrt er uns.
ה רבא מתני לה משום השרת נימין וקשיא ליה דר' יוחנן אדר' יוחנן מי א"ר יוחנן אסור לקנח בחרס בשבת אלמא דבר שאין מתכוין אסור והאמר ר' יוחנן הלכה כסתם משנה ותנן נזיר חופף ומפספס אבל לא סורק אלא מחוורתא כדרב נתן בר אושעיא
5 Raba erklärte: wegen des Abkratzens von Haaren, und wies auf einen Widerspruch hin, in dem R. Joḥanan sich befindet. Kann R. Joḥanan denn gesagt haben, man dürfe sich am Šabbath nicht mit einer Scherbe abwischen, wonach die unbeabsichtigte Tätigkeit verboten ist, er sagte ja, die Halakha sei, wie die geschlossene Mišna und eine solche lehrt, der Naziräer dürfe sich das Haar reinigen und schlichten, nicht aber kämmen!? – Am richtigsten ist es vielmehr, wie R. Nathan b. Oša͑ja erklärt hat. –
ו מאי כשפים כי הא דרב חסדא ורבה בר רב הונא הוו קא אזלי בארבא אמרה להו ההיא מטרוניתא אותבן בהדייכו ולא אותבוה אמרה איהי מילתא אסרתה לארבא אמרו אינהו מילתא שריוהא אמרה להו מאי איעביד לכו
6 Welches Bewenden hat es hierbei mit der Zauberei? – Wie im folgenden Falle. R. Ḥisda und Rabba b. R. Hona reisten einst auf einem Schiffe und eine Matrone sprach zu ihnen: Lasset mich neben euch sitzen. Sie ließen sie aber nicht. Da sprach sie etwas und bannte das Schiff fest. Darauf sprachen sie etwas und lösten das Schiff. Hierauf sprach sie zu ihnen: Ich kann gegen euch nichts tun,