א בעיגול של דבילה והוציאו לרשות הרבים בקורה והוציאו לרה"ר רבי יהודה אומר אם לא יכול אחד להוציאו והוציאוהו שנים חייבין ואם לאו פטורין ר"ש אומר אע"פ שלא יכול אחד להוציאו והוציאוהו שנים פטורים לכך נאמר בעשותה יחיד שעשאה חייב שנים שעשאוה פטורין
1 [Wenn zwei] einen Feigenkuchen halten und ihn auf öffentliches Gebiet hinaustragen, oder einen Balken halten und ihn auf öffentliches Gebiet hinaustragen, so sind sie, wie R. Jehuda sagt, falls ihn einer hinaustragen kann (und zwei ihn hinausgetragen haben), schuldig, sonst aber frei. R. Šimo͑n sagt, wenn zwei etwas hinausgetragen haben, seien sie frei, auch wenn einer es nicht hinaustragen kann, denn diesbezüglich heißt es: <i>und übertritt</i>, wenn einer [die Übertretung] ausübt, ist er schuldig, wenn zwei sie ausüben, sind sie frei. –