Shabbat 193

Kapitel 193

א ואלא הא גמר גזירה שוה ג"ש לא גמר אלא מהיכא הוה (במדבר יד, מד) מויעפילו הוה
1 Er folgert dies ja aber aus einer Wortanalogie!? – Dieser hält nichts von der Wortanalogie. – Woher kam es demnach? – Wegen: <i>sie blieben hartnäckig</i>.
ב כיוצא בדבר אתה אומר (במדבר יב, ט) ויחר אף ה' בם וילך מלמד שאף אהרן נצטרע דברי רבי עקיבא אמר לו רבי יהודה בן בתירא עקיבא בין כך ובין כך אתה עתיד ליתן את הדין אם כדבריך התורה כסתו ואתה מגלה אותו ואם לאו אתה מוציא לעז על אותו צדיק
2 Desgleichen bei folgendem: <i>Und der Herr wurde zornig über sie</i>; dies lehrt, daß auch Ahron aussätzig wurde so R. A͑qiba. Da sprach R. Jehuda [b. Bethera] zu ihm: A͑qiba, ob so oder so, wirst du dereinst Rechenschaft ablegen müssen; ist es wahr, so hast du ihn bloßgestellt, während die Tora ihn geschont hat, ist es nicht wahr, so verleumdest du diesen Gerechten. –
ג ואלא הכתיב בם ההוא בנזיפה בעלמא תניא כמאן דאמר אף אהרן נצטרע דכתיב (במדבר יב, י) ויפן אהרן אל מרים והנה מצורעת תנא שפנה מצרעתו
3 Es heißt ja aber: <i>über sie</i>!? – Es war nur ein Verweis. – Übereinstimmend mit dem, welcher sagt, auch Ahron wurde aussätzig, wird gelehrt: Es heißt: <i>und Ahron wandte sich ab zu Mirjam, und siehe, sie war aussätzig,</i> und hierzu wird gelehrt: er wandte sich von seinem Aussatze ab.
ד אמר ריש לקיש החושד בכשרים לוקה בגופו דכתיב (שמות ד, א) והן לא יאמינו לי וגו' וגליא קמי קוב"ה דמהימני ישראל אמר לו הן מאמינים בני מאמינים ואתה אין סופך להאמין
4 Reš Laqiš sagte: Wer Unschuldige verdächtigt, wird an seinem Körper geschlagen, denn es heißt: <i>sie werden mir nicht glauben &amp;c</i>., während es vor dem Heiligen, gepriesen sei er, offenbar war, daß die Jisraéliten Gläubige sind. Er sprach zu ihm: Jene sind Gläubige, Kinder von Gläubigen, du aber wirst später nicht glauben.
ה הן מאמינים דכתיב (שמות ד, לא) ויאמן העם בני מאמינים (בראשית טו, ו) והאמין בי"י אתה אין סופך להאמין שנאמר (במדבר כ, יב) יען לא האמנתם בי וגו' ממאי דלקה דכתיב (שמות ד, ו) ויאמר ה' לו עוד הבא נא ידך בחיקך וגו':
5 Jene sind Gläubige, denn es heißt: <i>und das Volk glaubte;</i> Kinder von Gläubigen, [denn es heißt:] <i>und er glaubte dem Herrn</i>. Du aber wirst später nicht glauben, denn es heißt: <i>dieweil ihr an mich nicht geglaubt habt &amp;c</i>. – Woher, daß er geschlagen wurde? – Es heißt: <i>und der Herr sprach zu ihm: Stecke deine Hand in deinen Busen.</i>
ו אמר רבא ואיתימא רבי יוסי בר' חנינא מדה טובה ממהרת לבא ממדת פורענות דאילו במדת פורענות כתיב (שמות ד, ו) ויוציאה והנה ידו מצורעת כשלג ואילו במדה טובה כתיב ויוציאה מחיקו והנה שבה כבשרו מחיקו הוא דשבה כבשרו
6 Raba, manche sagen, R. Jose b. R. Ḥanina, sagte: Die Eigenschaft des Guten tritt schneller ein, als die Eigenschaft der Heimsuchung. Bei der Eigenschaft der Heimsuchung heißt es: <i>er zog sie aus seinem Busen hervor, und siehe, sie war aussätzig und schneeweiß;</i> bei der Eigenschaft des Guten aber heißt es: <i>er zog sie aus seinem Busen hervor, und siehe, sie war bereits seinem Fleische gleich,</i> schon in seinem Busen war sie seinem Fleische gleich.
ז (שמות ז, יב) ויבלע מטה אהרן את מטותם א"ר אלעזר נס בתוך נס:
7 <i>Und der Stab Ahrons verschlang ihre Stäbe.</i> R. Elea͑zar sagte: Dies war ein Wunder im Wunder.
ח מרה"י לרה"י כו':
8 A<small>US EINEM</small> P<small>RIVATGEBIETE IN EIN</small> P<small>RIVATGEBIET</small> &amp;<small>C</small>.
ט בעי רבה למטה מעשרה פליגי ובהא פליגי דמ"ס אמרינן קלוטה כמה שהונחה ומר סבר לא אמרינן קלוטה כמה שהונחה אבל למעלה מעשרה דברי הכל פטור ולא ילפינן זורק ממושיט
9 Raba fragte: Streiten sie über den Fall, wenn innerhalb der zehn [Handbreiten], und ihr Streit besteht darin, indem einer der Ansicht ist, wir sagen, sobald es aufgenommen ist, sei es ebenso, als läge es, während der andere der Ansicht ist, wir sagen nicht, sobald es aufgenommen ist, sei es ebenso, als läge es; oberhalb der zehn [Handbreiten] aber stimmen alle überein, daß er frei sei, da wir nicht vom Zureichen auf das Werfen folgern.
י או דילמא למעלה מעשרה פליגי ובהא פליגי דמר סבר ילפינן זורק ממושיט ומר סבר לא ילפינן זורק ממושיט אבל למטה מי' דברי הכל חייב מאי טעמא קלוטה כמה שהונחה דמיא
10 Oder streiten sie über den Fall, wenn oberhalb zehn [Handbreiten], und ihr Streit besteht darin, indem einer der Ansicht ist, wir folgern vom Zureichen auf das Werfen, während der andere der Ansicht ist, wir folgern nicht vom Zureichen auf das Werfen; innerhalb der zehn [Handbreiten] aber stimmen alle überein, daß er schuldig sei, weil wir sagen, sobald es aufgenommen ist, sei es ebenso, als läge es?
יא אמר רב יוסף הא מילתא איבעיא ליה לרב חסדא ופשטה ניהליה רב המנונא מהא מרה"י לרה"י ועובר ברשות הרבים עצמה ר' עקיבא מחייב וחכמים פוטרים מדקאמר ברשות הרבים עצמה פשיטא למטה מעשרה פליגי
11 R. Joseph sprach: Dies war auch dem R. Ḥisda fraglich, und R. Hamnuna entschied es ihm aus folgendem: Wenn aus einem Privatgebiete in ein Privatgebiet durch ein eigentliches öffentliches Gebiet, so ist man nach R. A͑qiba schuldig und nach den Weisen frei. Wenn es ‘eigentliches öffentliches Gebiet’ heißt, so streiten sie ja entschieden über den Fall, wenn innerhalb der zehn [Handbreiten],
יב ובמאי אילימא במעביר למטה מעשרה הוא דמחייב למעלה מי' לא מחייב והאמר ר' אלעזר המוציא משוי למעלה מעשרה חייב שכן משא בני קהת אלא לאו בזורק ולמטה מעשרה הוא דמחייב למעלה מעשרה לא מחייב ש"מ בקלוטה כמה שהונחה פליגי ש"מ
12 Wovon gilt dies: wenn vom Hinüberbringen, wieso ist man nur innerhalb zehn [Handbreiten] schuldig, oberhalb aber nicht schuldig, R. Elea͑zar sagte ja, wer einen Gegenstand oberhalb zehn [Handbreiten] hinausbringt, sei schuldig, denn auf diese Weise trugen die Söhne Qehaths!? Doch wohl vom Werfen, und nur innerhalb zehn [Handbreiten] ist man schuldig, oberhalb aber ist man nicht schuldig. Schließe hieraus, daß sie darüber streiten, ob es, wenn es aufgenommen ist, ebenso ist, als läge es. Schließe hieraus. –
יג ופליגא דר' אלעזר דאמר ר"א מחייב היה ר' עקיבא אפילו למעלה מי' והאי דקתני רה"ר עצמה להודיעך כחן דרבנן
13 Er streitet somit gegen R. Elea͑zar, denn R. Elea͑zar sagte, nach R. A͑qiba sei man auch oberhalb zehn [Handbreiten] schuldig, und ‘eigentliches öffentliches Gebiet’ heiße es nur deshalb, um die entgegengesetzte Ansicht der Rabbanan hervorzuheben.
יד ופליגא דרב חלקיה בר טובי דאמר רב חלקיה בר טובי תוך שלשה דברי הכל חייב למעלה מעשרה דברי הכל פטור מג' ועד י' באנו למחלוקת ר' עקיבא ורבנן
14 Dieser streitet gegen R. Ḥilqija b. Ṭobi, denn R. Ḥilqija b. Ṭobi sagte: Wenn innerhalb drei [Handbreiten], stimmen alle überein, daß man schuldig sei, wenn oberhalb zehn, stimmen alle überein, daß man frei sei, wenn von drei bis zehn, streiten R. A͑qiba und die Rabbanan.
טו תניא נמי הכי בתוך ג' דברי הכל חייב למעלה מי' אינו אלא משום שבות ואם היו רשויות שלו מותר מג' ועד עשרה ר"ע מחייב וחכמים פוטרין
15 Desgleichen wird gelehrt: Wenn innerhalb drei [Handbreiten], stimmen alle überein, daß man schuldig sei, wenn oberhalb zehn, so ist dies nur des Feierns wegen verboten, und wenn beide Gebiete ihm gehören, so ist das von vornherein erlaubt, wenn von drei bis zehn, so ist man nach R. A͑qiba schuldig, und nach den Weisen frei.
טז אמר מר אם היו רשויות שלו מותר לימא תהוי תיובתיה דרב דאיתמר שני בתים בשני צדי רה"ר רבה בר רב הונא אמר רב אסור לזרוק מזה לזה ושמואל אמר מותר לזרוק מזה לזה ולאו מי אוקימנא לההיא כגון דמידלי חד ומתתי חד דזימנין נפל ואתי לאתויי
16 Der Meister sagte: Wenn beide Gebiete ihm gehören, so ist es von vornherein erlaubt. Dies wäre also eine Widerlegung Rabhs. Es wird nämlich gelehrt: Wenn sich zwei Häuser an beiden Seiten eines öffentlichen Gebietes befinden, so ist es, wie Rabba b. R. Hona im Namen Rabhs sagt, verboten, aus einem in das andere zu werfen, und wie Šemuél sagt, erlaubt, aus einem in das andere zu werfen. – Wir haben ja erklärt, wenn das eine höher und das andere niedriger ist, weil [der Gegenstand] herabfallen und man zum Tragen verleitet werden könnte.
יז אמר ליה רב חסדא לרב המנונא ואמרי לה רב המנונא לרב חסדא מנא הא מילתא דאמור רבנן כל פחות מג' כלבוד דמי אמר ליה לפי שאי אפשר לה לרשות הרבים שתילקט במלקט וברהיטני
17 R. Ḥisda sprach zu R. Hamnuna, manche sagen, R. Hamnuna zu R. Ḥisda: Woher das, was die Rabbanan gesagt haben, daß unter drei [Handbreiten der Gegenstand] als verbunden betrachtet wird? Dieser erwiderte: Weil es nicht möglich ist, das öffentliche Gebiet mit einer Zange oder einem Hobel zu glätten. –
יח אי הכי ג' נמי ותו הא דתנן המשלשל דפנות מלמעלה למטה אם הן גבוהין מן הארץ שלשה טפחים פסולה הא פחות מג' כשרה
18 Demnach auch drei!? Ferner haben wir gelernt, daß, wenn man die Wände [der Festbütte] von oben nach unten herabhängen läßt, sie, wenn diese drei Handbreiten von der Erde entfernt sind, unbrauchbar sei. Demnach ist sie, wenn weniger als drei, brauchbar!? –
יט התם היינו טעמא משום דהויא לה מחיצה שהגדיים בוקעין בה תינח למטה למעלה מאי איכא למימר אלא כל פחות משלשה כלבוד דמי הלכתא גמירי לה
19 Hierbei aus dem Grunde, weil es eine Wand ist, durch die Ziegen eindringen können. – Allerdings in dem Falle, wenn die Entfernung sich unten befindet, weshalb aber in dem Falle, wenn sie sich oben befindet!? – Vielmehr, daß [Gegenstände bei einer Entfernung] unter drei [Handbreiten] als verbunden gelten, ist eine überlieferte Halakha.
כ ת"ר מרה"ר לרה"ר ורה"י באמצע רבי מחייב וחכמים פוטרין רב ושמואל דאמרי תרוייהו לא חייב רבי אלא ברה"י מקורה דאמרינן ביתא כמאן דמליא דמי אבל שאינו מקורה לא אמר רב חנא אמר רב יהודה אמר שמואל מחייב היה רבי שתים אחת משום הוצאה ואחת משום הכנסה
20 Die Rabbanan lehrten: Wenn aus öffentlichem Gebiete in ein öffentliches Gebiet, dazwischen sich ein Privatgebiet befindet, so ist man nach Rabbi schuldig und nach den Weisen frei. Rabh und Šemuél sagen beide, man sei auch nach Rabbi nur dann schuldig, wenn das Privatgebiet eine Bedachung hat, weil wir sagen, das Haus werde als gefüllt betrachtet, nicht aber, wenn es keine Bedachung hat. R. Ḥana sagte im Namen R. Jehudas im Namen Šemuéls: Nach Rabbi ist man zweimal schuldig, einmal wegen Hinausbringens und einmal wegen Hereinbringens.
כא יתיב רב חנא וקא קשיא ליה
21 R. Ḥana saß und dachte über folgende Schwierigkeit nach: