Shabbat 194

Kapitel 194

א למימרא דמחייב רבי אתולדה במקום אב
1 Demnach ist man nach Rabbi wegen der Abzweigung neben der Hauptarbeit besonders schuldig,
ב והתניא רבי אומר דברים הדברים אלה הדברים אלו ל"ט מלאכות שנאמרו למשה בסיני
2 während gelehrt wird: Rabbi sagt: <i>‘Worte’, ‘die Worte’, ‘diese Worte’,</i> das sind die neununddreißig Arbeiten, die Moše am Sinaj [verboten wurden]!?
ג אמר ליה רב יוסף מר אהא מתני לה וקשיא ליה דרבי אדרבי אנן אדרבי יהודה מתנינן ולא קשיא לן
3 Da sprach R. Joseph zu ihm: Der Meister bezieht dies auf [Rabbi], wonach sich Rabbi mit sich selbst in Widerspruch befindet, R. Jehuda aber bezieht dies auf R. Jehuda und findet keinen Widerspruch.
ד דתניא מרה"י לרשות הרבים ועבר ארבע אמות ברה"ר רבי יהודה מחייב וחכמים פוטרין
4 Es wird nämlich gelehrt: Wenn aus einem Privatgebiete in ein öffentliches Gebiet und es vier Ellen auf öffentlichem Gebiete zurücklegt, so ist man nach R. Jehuda schuldig und nach den Weisen frei.
ה אמר רב יהודה אמר שמואל מחייב היה רבי יהודה שתים אחת משום הוצאה ואחת משום העברה דאי ס"ד חדא הוא דמחייב מכלל דרבנן פטרי לגמרי הא אפיק לה מרה"י לרה"ר ממאי דילמא לעולם אימא לך ר' יהודה חדא הוא דמחייב ורבנן פטרי לגמרי והיכי משכחת לה כגון דאמר עד דנפקא ליה לרה"ר תנוח
5 Hierzu sagte R. Jehuda im Namen Šemuéls: Nach R. Jehuda ist man zweimal schuldig, einmal wegen des Hinausbringens, und einmal wegen des Werfens. Wollte man sagen, man sei nur einmal schuldig, so wäre man demnach nach den Rabbanan ganz frei, wo man doch aus einem Privatgebiete in ein öffentliches Gebiet gebracht hat!? – Wieso denn, vielleicht ist man tatsächlich nach R. Jehuda nur einmal schuldig, und nach den Rabbanan ganz frei, und zwar in dem Falle, wenn man gewünscht hat, der Gegenstand möge, sobald er das öffentliche Gebiet erreicht hat, da liegen bleiben.
ו ובהא קמיפלגי דר' יהודה סבר אמרינן קלוטה כמה שהונחה ואיתעבידא ליה מחשבתו ורבנן סברי לא אמרינן קלוטה כמה שהונחה ולא איתעבידא ליה מחשבתו אבל אתולדה במקום אב לא מחייב רבי יהודה
6 Ihr Streit besteht in folgendem: R. Jehuda ist der Ansicht, wir sagen, sobald [der Gegenstand vom Lufträume] aufgenommen ist, sei es ebenso, als läge er, somit ist sein Wunsch erfüllt, während die Rabbanan der Ansicht sind, wir sagen nicht, sobald er aufgenommen ist, sei es ebenso, als läge er, somit ist sein Wunsch nicht erfüllt. Man ist aber nach R. Jehuda wegen einer Abzweigung neben einer Hauptarbeit nicht schuldig!? –
ז לא ס"ד דתניא רבי יהודה מוסיף אף השובט והמדקדק אמרו לו שובט הרי הוא בכלל מיסך מדקדק הרי הוא בכלל אורג מאי לאו דעבדינהו לתרווייהו בהדי הדדי וש"מ מחייב היה רבי יהודה אתולדה במקום אב
7 Dies ist nicht einleuchtend, denn es wird gelehrt: R. Jehuda fügt noch das Ausgleichen der Kettenfäden und das Anschlägen mit dem Spatel hinzu. Diese erwiderten ihm: Das Ausgleichen gehört zum Anzetteln, das Anschlägen gehört zum Weben. Doch wohl, wenn man beides zusammen ausgeübt hat, somit ist hieraus zu entnehmen, daß man nach R. Jehuda wegen der Abzweigung neben der Hauptarbeit schuldig ist. –
ח ממאי דילמא לעולם דעבדה להא לחודה והא לחודה ורבי יהודה אתולדה במקום אב לא מחייב ובהא קמיפלגי דר' יהודה סבר הני אבות נינהו ורבנן סברי הני תולדות נינהו
8 Wieso denn, tatsächlich in dem Falle, wenn man sie besonders ausgeübt hat, und nach R. Jehuda ist man wegen einer Abzweigung neben einer Hauptarbeit nicht schuldig, und ihr Streit besteht in folgendem: nach R. Jehuda sind diese Hauptarbeiten, nach den Rabbanan aber sind sie Abzweigungen.
ט תדע דקתני רבי יהודה מוסיף אי אמרת בשלמא אבות מאי מוסיף מוסיף אבות אלא אי אמרת תולדות מאי מוסיף איתמר נמי רבה ורב יוסף דאמרי תרוייהו לא חייב רבי יהודה אלא אחת
9 Dies ist auch zu beweisen, denn er lehrt: R. Jehuda fügt noch hinzu. Erklärlich ist dies, wenn du sagst, sie seien Hauptarbeiten, denn er fügt noch Hauptarbeiten hinzu, wieso aber fügt er noch hinzu, wenn du sagst, sie seien Abzweigungen!? Es wird auch gelehrt: Rabba und R. Joseph sagen beide, nach R. Jehuda sei man nur einmal schuldig.
י א"ל רבינא לרב אשי ולמאי דסליק אדעתין מעיקרא דמחייב היה ר' יהודה שתים אי להכא קבעי לה להכא לא קבעי לה אי להכא קבעי לה להכא לא קבעי לה אמר ליה באומר כל מקום שתרצה תנוח:
10 Rabina sprach zu R. Aši: Auch nach der zuerst vertretenen Auffassung, man sei nach R. Jehuda zweimal schuldig, [ist zu berücksichtigen, daß man den Gegenstand,] wenn man ihn da wünscht, dort nicht braucht, und wenn man ihn dort wünscht, da nicht braucht. Dieser erwiderte: Wenn man gesagt hat: er möge an jedem beliebigen Orte liegen bleiben.
יא פשיטא נתכוון לזרוק שמנה וזרק ארבע הרי כתב שם משמעון נתכוון לזרוק ארבע וזרק שמנה מהו מי אמרינן הא אפיק ליה או דילמא היכא דבעי הא לא נח ולאו היינו דאמר ליה רבינא לרב אשי וא"ל באומר כל מקום שתרצה תנוח
11 Entschieden ist man schuldig, wenn man in der Absicht, acht [Ellen] zu werfen, vier geworfen hat, dies ist ebenso, als würde man Šem von Šimo͑n schreiben; wie ist es aber, wenn man in der Absicht, vier zu werfen, acht geworfen hat; sagen wir, er hat es ja fortgebracht, oder aber, es blieb ja nicht liegen, wo er es gewünscht hat!? – Dies gleicht ja dem Falle, hinsichtlich dessen Rabina zu R. Aši gesprochen und dieser ihm erwidert hat: Wenn man gesagt hat: er möge an jedem beliebigen Orte liegen bleiben.
יב ודקאמרת הרי כתב שם משמעון מי דמי התם כמה דלא כתיב שם לא מכתיב ליה שמעון הכא כמה דלא זריק ארבע לא מיזדרקי ליה תמני:
12 Und [dein Vergleich] mit dem Schreiben des Namens Šem von Šimo͑n ist nicht zutreffend; allerdings kann man [den Namen] Šimo͑n nicht schreiben, ohne vorher Šem geschrieben zu haben, aber kann man etwa nicht acht [Ellen] werfen, ohne vier geworfen zu haben!?
יג תנו רבנן הזורק מרשות הרבים לרה"ר ורשות היחיד באמצע ד' אמות חייב
13 Die Rabbanan lehrten: Wer vier Ellen aus einem öffentlichen Gebiete in ein öffentliches Gebiet wirft, dazwischen ein Privatgebiet liegt, ist schuldig;