Shabbat 228

Kapitel 228

א כי הוינא בבבל הוה אמרי הא דתניא יוה"כ שחל להיות ע"ש לא היו תוקעין ובמוצאי שבת לא היו מבדילין דברי הכל היא כי סליקנא להתם אשכחיתיה ליהודה בריה דרבי שמעון בן פזי דיתיב וקאמר ר' עקיבא היא דאי רבי ישמעאל כיון דאמר חלבי שבת קריבין ביום הכיפורים ליתקע כי היכי דליהוי ידעי דחלבי שבת קריבין ביום הכיפורים ואמינא ליה אנא כהנים זריזין הן
1 Als ich in Babylonien war, dachte ich, die Lehre, daß, wenn der Versöhnungstag auf einen Šabbathvorabend fiel, man die Posaunenstöße nicht blies, und wenn auf einen Šabbathausgang, man den Unterscheidungssegen nicht sprach, gelte nach aller Ansicht. Später kam ich dorthin, und traf Jehuda, den Sohn des R. Šimo͑n b. Pazi, der dasaß und sagte, [diese Lehre] gelte nur nach R. A͑qiba. Nach R. Jišma͑él sollte man doch, da er sagte, das Fett des Šabbath[opfers] sei am Versöhnungstage darzubringen, wohl blasen, damit man wisse, daß das Fett des Šabbath[opfers] am Versöhnungstage darzubringen sei. Da sprach ich zu ihm: Die Priester sind kundig.
ב אמר ליה מר קשישא בריה דרב חסדא לרב אשי מי אמרינן כהנים זריזין הן והתנן שלש להבטיל את העם ממלאכה שלש להבדיל בין קודש לחול כדאמר אביי לשאר עמא דבירושלים הכא נמי לשאר עמא דבירושלים
2 Mar Qešiša, Sohn des R. Ḥisda, sprach zu R. Aši: Sagen wir denn, die Priester seien kundig, wir haben ja gelernt: drei, um das Volk die Arbeit unterbrechen zu lassen, und drei, um zwischen heilig und profan zu unterscheiden!? – Wie Abajje erklärt hat, für das übrige Volk in Jerušalem, ebenso auch hierbei, für das übrige Volk in Jerušalem. –
ג וליתקע כי היכי דלידעי דשרי בקניבת ירק מן המנחה ולמעלה אמר רב יוסף לפי שאין דוחין שבות להתיר
3 Man sollte aber schon deshalb blasen, damit man wisse, daß [am Versöhnungstage] von der Vesperzeit ab das Abkneifen von Kräuterblättern erlaubt ist!? R. Joseph erwiderte: Ein Verbot des Feierns wegen wird nicht verdrängt, um Erlaubtes anzuzeigen.
ד ורב שישא בריה דרב אידי אמר שבות קרובה התירו שבות רחוקה לא התירו
4 R. Šiša, Sohn des R. Idi, erwiderte: Wegen des Naheliegenden hat man ein Verbot des Feierns wegen verdrängt, wegen des Fernliegenden hat man das Verbot des Feierns wegen nicht verdrängt. –
ה ושבות קרובה התירו והתנן יום טוב שחל להיות ערב שבת תוקעין ולא מבדילין מוצאי שבת מבדילין ולא תוקעין ואמאי ליתקע כי היכי דלידעי דשרי בשחיטה לאלתר אלא מחוורתא כדרב יוסף
5 Hat man denn ein Verbot des Feierns wegen des Naheliegenden verdrängt, wir haben ja gelernt: Wenn ein Fest auf einen Šabbathvorabend fällt, so bläst man die Posaune und spricht den Unterscheidungssegen nicht, wenn aber auf einen Šabbathausgang, so spricht man den Unterscheidungssegen und bläst nicht. Weshalb denn, man sollte ja blasen, damit man wisse, daß das Schächten sofort erlaubt ist!? – Vielmehr, am richtigsten ist [die Erwiderung] R. Josephs.
ו אמר רבי זירא אמר רב הונא ואמרי לה אמר רבי אבא אמר רב הונא יוה"כ שחל להיות בשבת אסור בקניבת ירק אמר רב מנא תנא מנין ליוה"כ שחל להיות בשבת שאסור בקניבת ירק ת"ל (שמות טז, כג) שבתון שבות למאי אילימא למלאכה והכתיב (שמות כ, ט) לא תעשה כל מלאכה אלא לאו אקניבת ירק ש"מ
6 R. Zera sagte im Namen R. Honas, und wie manche sagen, R. Abba im Namen R. Honas: An einem Versöhnungstage, der auf einen Šabbath fällt, ist das Abkneifen von Kräuterblättern verboten. R. Mana sagte: Dies wird auch gelehrt: Woher, daß das Abkneifen von Kräuterblättern am Versöhnungstage, der auf einen Šabbath fällt, verboten ist? Es heißt: <i>ein Ruhetag</i>. In welcher Hinsicht Ruhetag: wollte man sagen, hinsichtlich der Arbeit, so heißt es ja bereits: <i>ihr sollt keinerlei Arbeit verrichten</i>!? Doch wohl hinsichtlich des Abkneifens von Kräuterblättern. Schließe hieraus.
ז אמר רבי חייא בר אבא אמר רבי יוחנן יוה"כ שחל להיות בשבת מותר בקניבת ירק מיתיבי מנין ליוה"כ שחל להיות בשבת שאסור בקניבת ירק ת"ל שבתון שבות למאי אילימא למלאכה והכתיב לא תעשה כל מלאכה אלא לאו בקניבת ירק לא לעולם למלאכה ולעבור עליה בעשה ול"ת
7 R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: An einem Versöhnungstage, der auf einen Šabbath fällt, ist das Abkneifen von Kräuterblättern erlaubt. Man wandte ein: Woher, daß das Abkneifen von Kräuterblättern an einem Versöhnungstage, der auf einen Šabbath fällt, verboten ist? Es heißt: <i>ein Ruhetag</i>. In welcher Hinsicht Ruhetag: wollte man sagen, hinsichtlich der Arbeit, so heißt es ja bereits: <i>ihr sollt keinerlei Arbeit verrichten</i>!? Doch wohl hinsichtlich des Abkneifens von Kräuterblättern. – Nein, tatsächlich hinsichtlich der Arbeit, und dies ist ein Gebot neben dem Verbote, das man übertritt.
ח תניא כוותיה דרבי יוחנן יוה"כ שחל להיות בשבת
8 Übereinstimmend mit R. Joḥanan wird gelehrt: An einem Versöhnungstage, der auf einen Šabbath fällt,