Shabbat 233

Kapitel 233

א מי דמי התם נעשה בסיס לדבר המותר הכא נעשה בסיס לדבר האסור אלא הכי קאמרי ליה אם מצילין תיק של ספר עם הספר ואע"פ שיש בתוכו מעות לא נטלטל עור אגב בשר מי דמי התם נעשה בסיס לדבר האסור ולדבר המותר הכא כולו נעשה בסיס לדבר האסור אלא הכי קאמרי ליה אם מביאין תיק שיש בתוכו מעות מעלמא להציל בו ספר תורה לא נטלטל עור אגב בשר
1 Es ist ja nicht gleich, da ist ja [das Futteral] ein Untersatz für eine erlaubte Sache, hierbei aber ist [die Haut] ein Untersatz für eine verbotene Sache!? – Vielmehr, sie sprachen zu ihm, wie folgt: Wenn man sogar mit dem Buche auch das Futteral retten darf, selbst wenn sich darin Geld befindet, wie sollte man nicht wegen des Fleisches auch die Haut fortbewegen dürfen!? – Es ist ja nicht gleich, da ist ja [das Futteral] ein Untersatz für eine verbotene und für eine erlaubte Sache, hierbei aber ist [die Haut] ein Untersatz nur für eine verbotene Sache!? – Vielmehr, sie sprachen zu ihm, wie folgt: Wenn man sogar ein Futteral, in dem Geld sich befindet, herbeiholen und es mit der Torarolle retten darf, wie sollte man nicht wegen des Fleisches auch die Haut fortbewegen dürfen!? –
ב והיא גופה מנלן אילימא דמדהיכא דאית ביה לא שדי להו איתויי נמי מייתינן מי דמי התם אדהכי והכי נפלה דליקה הכא אדהכא והכי לישדינן אלא אמר מר בר רב אשי לעולם כדאמרינן מעיקרא ודקא קשיא לך הכא טלטול והכא מלאכה כגון דלא קבעי ליה לעור
2 Woher dies selbst: wollte man sagen, da man es nicht fortzuwerfen braucht, wenn es sich darin befindet, so darf man es auch herbeiholen, so ist es ja nicht gleich; da könnte es mittlerweile vom Feuer erfaßt werden, während man während des Holens [das Geld] fortwerfen kann!? Vielmehr, erwiderte Mar b. R. Aši, tatsächlich, wie wir zuerst gesagt haben, wenn du aber einwendest, da ist es eine Fortbewegung, während es hierbei eine Arbeit ist, so gilt dies von dem Falle, wenn man die Haut nicht braucht. –
ג והא אביי ורבא דאמרי תרוייהו מודה ר"ש בפסיק רישיה ולא ימות דשקיל ליה בברזי:
3 Aber Abajje und Raba sagen ja beide, auch R. Šimo͑n pflichte bei in [einem Falle gleich] dem Kopfabschlagen, ohne zu töten!? – Wenn er die Haut fetzend abzieht.
ד ולהיכן מצילין אותן וכו': היכי דמי מפולש היכי דמי שאינו מפולש אמר רב חסדא שלש מחיצות ושני לחיין זהו מבוי שאינו מפולש ג' מחיצות ולחי אחד זהו מבוי המפולש ותרוייהו אליבא דרבי אליעזר דתנן הכשר מבוי ב"ש אומרים לחי וקורה וב"ה אומרים או לחי או קורה ר' אליעזר אומר שני לחיים
4 W<small>OHIN DARF MAN SIE RETTEN</small> &amp;<small>C</small>. Was heißt offen und was heißt nicht offen? R. Ḥisda erwiderte: Drei Wände und zwei Pfosten sind eine nicht offene Durchgangshalle, drei Wände und ein Pfosten sind eine offene Durchgangshalle. Beide nach R. Elie͑zer, denn wir haben gelernt: Die Durchgangshalle ist tauglich, wenn sie, wie die Schule Šammajs sagt, einen Pfosten und einen Balken, wie die Schule Hillels sagt, entweder einen Pfosten oder einen Balken, und wie R. Elie͑zer sagt, zwei Pfosten hat.
ה א"ל רבה ג' מחיצות ולחי אחד מפולש קרית ליה ועוד לרבנן נציל לתוכו אוכלין ומשקין אלא אמר רבה שתי מחיצות ושני לחיין זהו מבוי שאינו מפולש שתי מחיצות ולחי אחד זהו מבוי המפולש
5 Rabba sprach zu ihm: Drei Wände und ein Pfosten, und dies nennst du offen!? Ferner sollte man doch in eine solche auch nach den Rabbanan Speisen und Getränke retten dürfen!? Vielmehr, sagte Rabba, zwei Wände und zwei Pfosten sind eine nicht offene Durchgangshalle, zwei Wände und ein Pfosten sind eine offene Durchgangshalle.
ו ותרוייהו אליבא דרבי יהודה דתניא יתר על כן אמר ר' יהודה מי שיש לו שני בתים בשני צדי ר"ה עושה לחי מיכן ולחי מיכן או קורה מיכן וקורה מיכן ונושא ונותן באמצע אמרו לו אין מערבין רה"ר בכך
6 Beide nach R. Jehuda, denn es wird gelehrt: Noch mehr sagte R. Jehuda: Wer zwei Häuser [gegenüber] auf beiden Seiten der Straße hat, darf einen Pfosten an der einen Seite und einen Pfosten an der anderen Seite aufstellen, oder einen Balken an der einen Seite und einen Balken an der anderen Seite legen, und in der Mitte nehmen und geben. Jene sprachen zu ihm: Dadurch kann man das öffentliche Gebiet nicht vereinigen.
ז א"ל אביי לדידך נמי לרבנן נציל לתוכו אוכלין ומשקין
7 Abajje sprach zu ihm: Auch nach deiner Erklärung sollte man doch in eine solche auch nach den Rabbanan Speisen und Getränke retten dürfen!?