Shabbat 296

Kapitel 296

א ניפרוס סודרא אתי לידי סחיטה נכסייה בנכתמא זימנין דמיפסק ואתי למקטריה הלכך לא אפשר
1 sollten sie etwa [über den Krug] ein Tuch ausbreiten, so könnten sie ja zum Ausdrücken verleitet werden; sollten sie ihn etwa mit einem Deckel zudecken, so könnten sie ja, wenn er sich ablöst, zum Anknoten verleitet werden. Es ist also anders nicht möglich.
ב וא"ל רבא בר רב חנן לאביי תנן לא מספקין ולא מטפחין ולא מרקדין ביו"ט וקא חזינן דעבדין ולא אמרינן להו ולא מידי ולטעמיך הא דאמר רבא לא ליתיב איניש אפומא דלחייא דילמא מיגנדר ליה חפץ ואתי לאיתויי והא קא חזינן נמי דמותבי חצבי ויתבן אפומא דמבואה ולא אמרינן להו ולא מידי אלא הנח לישראל מוטב שיהו שוגגין ואל יהו מזידין
2 Ferner sprach Raba b. R. Ḥanan zu Abajje: Wir haben gelernt, man dürfe am Feste nicht in die Hände klatschen, in die Hüften schlagen oder tanzen, und wir sehen ja, daß manche es tun, ohne daß man ihnen etwas sagt!? – Auch nach deiner Ansicht: Raba sagte ja, man dürfe sich nicht in die Mündung des Pfostens [einer Durchgangshalle] setzen, weil, wenn ihm ein Gegenstand fortrollt, man zum Heranholen verleitet werden könnte, und wir sehen ja, daß manche ihre Krüge absetzen und sich in die Mündung der Durchgangshalle setzen, ohne daß man ihnen etwas sagtl? Vielmehr lasse man Jisraél lieber unbewußt [übertreten], als daß sie es wissentlich tun.
ג סבור מינה הנ"מ בדרבנן אבל בדאורייתא לא ולא היא ל"ש בדרבנן ול"ש בדאורייתא דהא תוספת דיוה"כ דאורייתא היא וקא חזינן להו דקאכלי ושתו עד שתחשך ולא אמרי' להו ולא מידי:
3 Er glaubte aus [seinen Worten] zu entnehmen, dies gelte nur von einem rabbanitischen [Verbote] und nicht von einem der Tora; dies ist aber nichts, es gibt hierbei keinen Unterschied, ob rabbanitisch oder nach der Tora. Bei der Hinzufügung zum Versöhnungstage handelt es sich ja um ein Gebot der Tora, dennoch sehen wir manche bis zum Finsterwerden essen und trinken, ohne daß man ihnen etwas sagt.
ד וכן אשה מחבירתה ככרות: בשבת הוא דאסיר אבל בחול שפיר דמי לימא מתני' דלא כהלל דתנן וכן היה הלל אומר לא תלוה אשה ככר לחבירתה עד שתעשינה דמים שמא יוקרו חטין ונמצאו באות לידי רבית
4 E<small>BENSO EINE</small> F<small>RAU VON IHRER</small> F<small>REUNDIN</small> B<small>ROTE</small>. Dies ist also nur am Šabbath verboten, am Wochentage aber erlaubt, somit wäre anzunehmen, daß unsere Mišna nicht die Ansicht Hillels vertritt. Wir haben nämlich gelernt: Ebenso sagte Hillel, eine Frau dürfe ihrer Freundin einen Laib Brot nur dann borgen, wenn sie ihn in Geld eingeschätzt hat, denn sie könnten sonst, wenn der Weizen im Preise steigt, zur Wucherei kommen. –
ה אפילו תימא הלל הא באתרא דקיץ דמיה הא באתרא דלא קיץ דמיה:
5 Du kannst auch sagen, sie vertrete die Ansicht Hillels, denn das eine gilt von Orten, wo [die Brote] einen festen Preis haben, und das andere von Orten, wo sie keinen festen Preis haben.
ו ואם אינו מאמינו: איתמר הלוואת יו"ט רב יוסף אמר לא ניתנה ליתבע ורבה אמר ניתנה ליתבע רב יוסף אמר לא ניתנה ליתבע דאי אמרת ניתנה ליתבע אתי למיכתב רבה אמר ניתנה ליתבע דאי אמרת לא ניתנה לא יהיב ליה ואתי לאימנועי משמחת יו"ט
6 W<small>ENN ER IHM NICHT TRAUT</small>. Es wurde gelehrt: Das am Feste Verborgte ist, wie R. Joseph sagt, [gerichtlich] nicht einzufordern, und wie Rabba sagt, wohl einzufordern. R. Joseph sagt, es sei nicht einzufordern, denn wolltest du sagen, es sei wohl einzufordern, so könnte man zum Anschreiben verleitet werden. Rabba sagt, es sei wohl einzufordern, denn wolltest du sagen, es sei nicht einzufordern, so würde er ihm ja nichts borgen, wodurch dieser um die Festfreude käme. –
ז תנן אם אינו מאמינו מניח טליתו אצלו אי אמרת בשלמא לא ניתנה ליתבע משום הכי מניח טליתו אצלו ועושה עמו חשבון לאחר שבת אלא אי אמרת ניתנה ליתבע אמאי מניח טליתו אצלו ליתן ליה ולתבעיה אמר לא בעינא דליקום בדינא ודיינא
7 Wir haben gelernt: Wenn er ihm nicht traut, so lasse ihm dieser seinen Mantel. Erklärlich ist es, daß er seinen Mantel lasse und mit ihm nach Šabbath abrechne, wenn du sagst, es sei nicht einzufordern; wozu aber braucht er ihm seinen Mantel zu lassen, wenn du sagst, es sei wohl einzufordern, jener kann es ja [durch Gericht] einfordern!? – Jener kann sagen, er wolle mit ihm nicht prozessieren.
ח מתיב רב אידי בר אבין השוחט את הפרה וחילקה בראש השנה אם היה חדש מעובר משמט ואם לאו אינו משמט
8 R. Idi b. Abin wandte ein: Wenn jemand eine Kuh schlachtet und sie am Neujahrstage aushökert, so wird die Schuld erlassen, falls der [vorangehende] Monat vollwar, wenn aber nicht, so wird die Schuld nicht erlassen.
ט ואי לא ניתנה ליתבע מאי משמט שאני התם דאיגלאי מילתא דחול הוא
9 Was ist da zu erlassen, wenn du sagst, sie sei überhaupt nicht einzufordern!? – Anders ist es da, wo es sich herausstellt, daß dieser Tag ein Wochentagwar. –
י ת"ש מסיפא אם לאו אינו משמט אי אמרת בשלמא ניתנה ליתבע היינו דקתני אינו משמט אלא אי אמרת לא ניתנה ליתבע אמאי אינו משמט דאי יהיב ליה שקיל
10 Komm und höre, aus dem Schlußsatze: Wenn aber nicht, so wird die Schuld nicht erlassen. Erklärlich ist es, daß er lehrt, die Schuld werde nicht erlassen, wenn du sagst, sie sei einzufordern; was aber ist da nicht zu erlassen, wenn du sagst, sie sei überhaupt nicht einzufordern!? – Wenn er ihm bezahlt, darf er nehmen. –
יא מכלל דרישא אי יהיב ליה לא שקיל רישא צריך למימר ליה משמט אני סיפא לא צריך למימר ליה משמט אני כדתנן המחזיר חוב בשביעית יאמר לו משמט אני
11 Demnach ist es im Anfangssatze zu nehmen verboten, wenn er ihm bezahlen will!? – Im Anfangssatze muß er zu ihm sagen: ‘ich erlasse sie dir’, im Schlußsatze braucht er ihm nicht zu sagen: ‘ich erlasse sie dir’.
יב ואם אמר לו אעפ"כ יקבל ממנו משום שנאמר (דברים טו, ב) וזה דבר השמטה
12 Wir haben nämlich gelernt: Wenn jemand im Siebentjahre eine Schuld bezahlt, so sage jener: ‘ich erlasse sie dir’; erwidert dieser: ‘dennoch [bezahle ich sie]’, so nehme er an, denn es heißt: <i>dieses ist das Wort des Erlasses</i>.
יג רב אויא שקיל משכונא רבה בר עולא מערים איערומי:
13 R. Ivja nahm [in einem solchen Falle] ein Pfand. Rabba b. U͑la [forderte] durch List ein.
יד וכן ערב פסח: א"ר יוחנן מקדיש אדם פסחו בשבת וחגיגתו ביו"ט נימא מסייע ליה וכן ערב פסח בירושלים שחל להיות בשבת מניח טליתו אצלו ונוטל את פסחו ועושה עמו חשבון לאחר יו"ט
14 E<small>BENSO AM</small> V<small>ORABEND DES</small> P<small>ESAḤFESTES</small>. R. Joḥanan sagte: Man darf am Šabbath das Pesaḥopfer heiligen und am Feste das Festopfer. – Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Ebenso verfahre man in Jerušalem am Vorabend des Pesaḥfestes, der auf einen Šabbath fällt: man lasse seinen Mantel [beim Viehhändler] und hole sich sein Pesaḥlamm, und nach dem Feste rechne man mit ihm ab. –
טו הכא במאי עסקינן בממנה אחרים עמו על פסחו דמעיקרא מיקדש וקאי
15 Dies gilt von dem Falle, wenn jemand andere an seinem Pesaḥlamme beteiligt; in diesem Falle war es schon vorher geheiligt. –
טז והא אנן תנן אין נמנין על הבהמה בתחילה ביו"ט שאני הכא כיון דרגיל אצלו כמאן דאימני ביה מעיקרא דמי
16 Wir haben ja aber gelernt, man dürfe am Feste von vornherein keine Verhandlung über [die Beteiligung] an einem Vieh führen!? – Anders ist es hierbei, wo er mit ihm bekannt ist; es ist ebenso, als hätte er mit ihm bereits vorher verhandelt. –
יז והא תני רבי הושעיא הולך אדם אצל רועה הרגיל אצלו ונותן לו טלה לפסחו ומקדישו ויוצא בו התם נמי כיון דרגיל אצלו אקדושי ליה מעיקרא והא מקדיש קתני הקדש עילוי מדרבנן
17 R. Hoša͑ja lehrte ja aber, man dürfe zu einem bekannten Hirten gehen, der ihm ein Lamm zum Pesaḥopfer gebe, das er heilige, und mit dem er sich seiner Pflicht entledige!? – Hier wird es ebenfalls als bereits geheiligt betrachtet, da er mit ihm bekannt ist.– Es heißt ja aber: das er heilige!? – Das Heiligen ist nur eine rabbanitische Verbesserung. –
יח ומי אמר ר' יוחנן הכי והא אמר ר' יוחנן הלכה כסתם משנה ותנן לא מקדישין ולא מעריכין ולא מחרימין ולא מגביהין תרומות ומעשרות כל אלו ביו"ט אמרו ק"ו בשבת לא קשיא כאן בחובות שקבוע להן זמן כאן בחובות שאין קבוע להן זמן:
18 Kann R. Joḥanan dies denn gesagt haben, er sagte ja, die Halakha sei wie die geschlossene Mišna, und wir haben gelernt: Man darf nichts weihen, noch Schätzgelübde oder Banngelübde tun, noch die Hebe und den Zehnten abheben; dies alles sagten sie bezüglich des Festes, und [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere ist es bezüglich des Šabbaths zu folgern!? – Das ist kein Widerspruch; jenes gilt von Verpflichtungen, für die eine Zeit festgesetzt ist, und dieses gilt von Verpflichtungen, für die keine Zeit festgesetzt ist.
יט <big><strong>מתני׳</strong></big> מונה אדם את אורחיו ואת פרפרותיו מפיו אבל לא מן הכתב מפיס אדם עם בניו ועם בני ביתו על השולחן ובלבד שלא יתכוין לעשות מנה גדולה כנגד מנה קטנה ומטילין חלשין על הקדשים ביו"ט אבל לא על המנות:
19 M<small>AN DARF SEINE</small> G<small>ÄSTE UND SEINE</small> L<small>ECKERGERICHTE MÜNDLICH ZÄHLEN, NICHT ABER VON</small> G<small>ESCHRIEBENEM</small>. M<small>AN DARF BEI</small> T<small>ISCH DIE</small> P<small>ORTIONEN UNTER SEINE</small> K<small>INDER UND SEINE</small> F<small>AMILIENANGEHÖRIGEN DURCH DAS</small> L<small>OS VERTEILEN, NUR DARF MAN NICHT VORSÄTZLICH EINE GROSSE</small> P<small>ORTION GEGEN EINE KLEINE SETZEN</small>. M<small>AN DARF AM</small> F<small>ESTE ÜBER DIE</small> O<small>PFERSTÜCKE</small><small>DAS</small> L<small>OS WERFEN, NICHT ABER ÜBER DIE</small> P<small>ORTIONEN</small>.