Shabbat 307

Kapitel 307

א רב זביד מתני הכי אמר רמי בר חמא המחמר אחר בהמה בשבת בשוגג אינו חייב חטאת במזיד חייב סקילה
1 R. Zebid lehrte es folgendermaßen: Rami b. Ḥama sagte: Wer am Šabbath seinen [beladenen] Esel antreibt, macht sich, wenn versehentlich, keines Sündopfers schuldig, und wenn vorsätzlich, der Steinigung schuldig.
ב מתיב רבא המחלל את השבת בדבר שחייבין על שגגתו חטאת חייבין על זדונו סקילה הא אין חייבין על שגגתו חטאת אין חייבין על זדונו סקילה
2 Raba wandte ein: Wer den Šabbath entweiht durch eine Arbeit, wegen der man sich bei Versehen eines Sündopfers schuldig macht, macht sich bei Vorsatz der Steinigung schuldig. Demnach macht man sich, wenn man sich bei Versehen keines Sündopfers schuldig macht, bei Vorsatz nicht der Steinigung schuldig!? –
ג מי קתני הא אין חייבין כו' הכי קאמר דבר שחייבין על שגגתו חטאת חייבין על זדונו סקילה ויש דבר שאין חייבין על שגגתו חטאת וחייבין על זדונו סקילה ומאי ניהו מחמר
3 Lehrt er etwa: wenn man sich nicht schuldig macht &c.!? Er meint es wie folgt: wegen der man sich bei Versehen eines Sündopfers schuldig macht, macht man sich bei Vorsatz der Steinigung schuldig; doch gibt es eine Arbeit, wegen der man sich bei Versehen keines Sündopfers schuldig macht, bei Vorsatz aber sich der Steinigung schuldig macht, das ist nämlich das Antreiben eines [beladenen] Esels.
ד רבא אחוה דרב מרי בר רחל ואמרי לה אבוה דרב מרי בר רחל ללישנא בתרא קשיא הא דרב אכשריה לרב מרי בר רחל ומנייה בפורסיה דבבל דילמא תרי מרי בר רחל הוו
4 Raba, der Bruder des R. Mari b. Raḥel, wie manche lesen, der Vater des R. Mari b. Raḥel (Gegen die zweite Lesart ist einzuwenden: Wozu brauchte Rabb den R. Mari b. Raḥel als unbemakelt zu erklären, um ihn zum Ephoren von Babylonien einführen zu können? – Vielleicht gab es zwei Personen namens Mari b. Raḥel)
ה הוה מתני לה להא שמעתיה משמיה דרבי יוחנן לפטור אמר רבי יוחנן המחמר אחר בהמתו בשבת פטור מכלום
5 lehrte diese Lehre im Namen R. Joḥanans, daß man frei sei: R. Joḥanan sagte: Wer am Šabbath seinen [beladenen] Esel antreibt, ist gänzlich frei.
ו בשוגג לא מחייב חטאת דהוקשה כל התורה כולה לע"ז במזיד נמי לא מיחייב דתנן המחלל את השבת בדבר שחייבין על שגגתו חטאת ועל זדונו סקילה הא אין חייבין על שגגתו חטאת אין חייבין על זדונו סקילה
6 Versehentlich macht er sich keines Sündopfers schuldig, denn [die Vergehen] der ganzen Tora gleichen dem Götzendienste; vorsätzlich macht er sich ebenfalls nicht schuldig, denn wir haben gelernt: Wer den Šabbath durch eine Arbeit entweiht, wegen der man sich bei Versehen eines Sündopfers und bei Vorsatz der Steinigung schuldig macht. Demnach macht man sich, wenn man bei Versehen sich keines Sündopfers schuldig macht, bei Vorsatz nicht der Steinigung schuldig.
ז בלאו נמי לא מיחייב דהוה ליה לאו שניתן לאזהרת מיתת ב"ד וכל לאו שניתן לאזהרת מיתת ב"ד אין לוקין עליו
7 Wegen Übertretung eines Verbotes ist er ebenfalls nicht schuldig, weil dies ein Verbot ist, worauf die Verwarnung auf eine Todesstrafe durch das Gericht gesetzt ist, und wegen eines Verbotes, worauf die Verwarnung auf eine Todesstrafe durch das Gericht gesetzt ist, erhält man keine Geißelhiebe.