Shabbat 36

Kapitel 36

א מוגמר וגפרית מ"ט שרו ב"ש התם מנח אארעא גיגית ונר וקדרה ושפוד מ"ט שרו ב"ש דמפקר להו אפקורי
1 auch wenn keine Tätigkeit ausgeübt wird, beim Räucherwerke und beim Schwefe!? – Da in dem Falle, wenn sie auf der Erde liegen. – Wieso erlaubt es die Schule Šammajs bei einer Kufe [mit Met], einer Kerze, einem Topfe und einem Spieße? – Wenn man sie als Freigut erklärt hat.
ב מאן תנא להא דת"ר לא תמלא אשה קדרה עססיות ותורמסין ותניח לתוך התנור ע"ש עם חשכה ואם נתנן למוצאי שבת אסורין בכדי שיעשו כיוצא בו לא ימלא נחתום חבית של מים ויניח לתוך התנור ע"ש עם חשכה ואם עשה כן למוצאי שבת אסורין בכדי שיעשו לימא ב"ש היא ולא ב"ה אפילו תימא ב"ה גזירה שמא יחתה בגחלים
2 Wer ist der Autor von folgendem, das die Rabbanan gelehrt haben? Eine Frau darf am Vorabend des Šabbaths bei Dunkelheit nicht einen Topf mit gestampftem Weizen und Lupinen füllen und ihn in den Ofen stellen; hat sie dies getan, so sind sie um so viel, wie sie zukochen, auch nach dem Šabbath verboten. Ebenso darf der Bäcker nicht am Vorabend des Šabbaths bei Dunkelheit einen Kessel mit Wasser füllen und ihn in den Ofen stellen; hat er dies getan, so ist es um so viel, wie es zukocht, auch nach dem Šabbath verboten. Es wäre anzunehmen, daß es die Schule Šammajs und nicht die Schule Hillels ist. – Du kannst auch sagen, daß es die Schule Hillels ist, denn dies ist eine Vorsichtsmaßnahme, weil man die Kohlen schüren könnte. –
ג א"ה מוגמר וגפרית נמי לגזור התם לא מחתי להו דאי מחתי סליק בהו קוטרא וקשי להו אונין של פשתן נמי ליגזור התם כיון דקשי להו זיקא לא מגלו ליה צמר ליורה ליגזור אמר שמואל ביורה עקורה וניחוש שמא מגיס בה בעקורה וטוחה
3 Demnach sollte man es auch beim Räucherwerke und beim Schwefel als Vorsichtsmaßnahme verbieten!? – Diese schürt man nicht, denn wenn man sie schürt, steigt ein Dampf auf, der [den Kleidern] schädlich ist. – Bei den Flachsbündeln aber sollte man es ja als Vorsichtsmaßnahme verbieten!? – Bei diesen öffnet man den Ofen nicht, weil ihnen die Luft schädlich ist. – Aber beim Hineintun von Wolle in den Kessel sollte man es ja als Vorsichtsmaßnahme verbieten!? Šemuél erwiderte: Wenn der Kessel [vom Feuer] fortgenommen ist. – Es ist ja aber zu berücksichtigen, man könnte umrühren!? – Wenn er [vom Feuer] fortgenommen und [der Deckel] verklebt ist.
ד והשתא דאמר מר גזירה שמא יחתה בגחלים האי קדרה חייתא שרי לאנוחה ע"ש עם חשיכה בתנורא מ"ט כיון דלא חזי לאורתא אסוחי מסח דעתיה מיניה ולא אתי לחתויי גחלים ובשיל שפיר דמי בשיל ולא בשיל אסיר ואי שדא ביה גרמא חייא שפיר דמי
4 Da nun der Meister gesagt hat, dies sei nur eine Vorsichtsmaßnahme, weil man Kohlen schüren könnte, so ist es erlaubt, am Vorabend des Šabbaths bei Dunkelheit einen Topf mit roher [Speise] in den Ofen zu stellen. Dies aus dem Grunde, weil sie am selben Abend nicht eßbar ist; man denkt daher nicht daran und kommt auch nicht zum Schüren der Kohlen. Ebenso ist es erlaubt, wenn [die Speise] fertig gekocht ist. Ist sie aber halb gekocht, so ist es verboten. Hat man aber einen rohen Knochen hineingetan, so ist auch dies erlaubt.
ה והשתא דאמר מר כל מידי דקשי ליה זיקא לא מגלו ליה האי בשרא דגדיא ושריק שפיר דמי דברחא ולא שריק אסור דגדיא ולא שריק דברחא ושריק רב אשי שרי ורב ירמיה מדיפתי אסיר ולרב אשי דשרי (והתניא) אין צולין בשר בצל וביצה אלא כדי שיצולו מבעוד יום התם דברחא ולא שריק
5 Da nun der Meister gesagt hat, bei Dingen, denen die Luft schädlich ist, öffne man nicht [den Ofen], so ist es beim Fleische eines Zickleins erlaubt, wenn [der Ofen] verklebt ist, und bei dem eines Bockes verboten, wenn er nicht verklebt ist. Bei dem eines Zickleins und er nicht verklebt ist, oder eines Bockes und er verklebt ist, ist es nach R. Aši erlaubt und nach R. Jirmeja aus Diphte verboten. – Wieso nach R. Aši erlaubt, es wird ja gelehrt, man dürfe Fleisch, eine Zwiebel oder ein Ei nur dann braten, wenn sie noch am Tage anbraten!? – Dies gilt vom Fleische eines Bockes, wenn der Ofen nicht verklebt ist.
ו איכא דאמרי דגדיא בין שריק בין לא שריק שפיר דמי דברחא נמי ושריק שפיר דמי כי פליגי דברחא ולא שריק דרב אשי שרי ורב ירמיה מדפתי אסיר ולרב אשי דשרי (והתניא) אין צולין בשר בצל וביצה אלא כדי שיצולו מבעוד יום התם בבשרא אגומרי אמר רבינא האי קרא חייא שפיר דמי כיון דקשי ליה זיקא כבשרא דגדיא דמי:
6 Manche lesen: Bei dem eines Zickleins ist es erlaubt, ob er verklebt ist oder nicht, auch bei dem eines Bockes ist es erlaubt, wenn er verklebt ist; sie streiten nur über das eines Bockes, wenn er nicht verklebt ist; nach R. Aši ist es erlaubt und nach R. Jirmeja aus Diphte verboten. – Wieso nach R. Aši erlaubt, wir haben ja gelernt, man dürfe Fleisch, eine Zwiebel oder ein Ei nur dann braten, wenn sie noch am Tage gar werden!? – Da handelt es sich um Fleisch auf Kohlen. Rabina sagte: Rohe Kürbisse darf man; da ihnen die Luft schädlich ist, so gleichen sie dem Fleische eines Zickleins.
ז ב"ש אומרים אין מוכרין: ת"ר ב"ש אומרים לא ימכור אדם חפצו לנכרי ולא ישאילנו ולא ילונו ולא יתן לו במתנה אלא כדי שיגיע לביתו וב"ה אומרים כדי שיגיע לבית הסמוך לחומה רבי עקיבא אומר כדי שיצא מפתח ביתו א"ר יוסי בר' יהודה הן הן דברי רבי עקיבא הן הן דברי בית הלל לא בא רבי עקיבא אלא לפרש דברי ב"ה:
7 D<small>IE</small> S<small>CHULE</small> Š<small>AMMAJS SAGT, MAN DÜRFE NICHT VERKAUFEN.</small> Die Rabbanan lehrten: Man darf einem Nichtjuden keine Sache verkaufen, nichts leihen, nichts borgen und nichts schenken, es sei denn, daß er sein Haus noch erreichen kann; die Schule Hillels sagt, daß er das der Stadtmauer nächste Haus erreichen kann; R. A͑qiba sagt, daß er die Tür des [Jisraéliten-]Hauses verlassen kann. R. Jose b. R. Jehuda sagte: Die Worte R. A͑qibas und die Worte der Schule Hillels sind identisch; R. A͑qiba erklärt nur die Worte derselben.
ח ת"ר. בש"א לא ימכור אדם חמצו לנכרי אלא אם כן יודע בו שיכלה קודם הפסח דברי ב"ש ובית הלל אומרים כל זמן שמותר לאוכלו מותר למוכרו רבי יהודה אומר
8 Die Rabbanan lehrten: Man darf sein Gesäuertes an einen Nichtjuden nur dann verkaufen, wenn man weiß, daß es ihm noch vor dem Pesaḥfeste ausgehen kann – so die Schule Šammajs; die Schule Hillels sagt; Solange man es essen darf, darf man es auch verkaufen. R. Jehuda sagt,