ה והשתא דאמר מר כל מידי דקשי ליה זיקא לא מגלו ליה האי בשרא דגדיא ושריק שפיר דמי דברחא ולא שריק אסור דגדיא ולא שריק דברחא ושריק רב אשי שרי ורב ירמיה מדיפתי אסיר ולרב אשי דשרי (והתניא) אין צולין בשר בצל וביצה אלא כדי שיצולו מבעוד יום התם דברחא ולא שריק
5 Da nun der Meister gesagt hat, bei Dingen, denen die Luft schädlich ist, öffne man nicht [den Ofen], so ist es beim Fleische eines Zickleins erlaubt, wenn [der Ofen] verklebt ist, und bei dem eines Bockes verboten, wenn er nicht verklebt ist. Bei dem eines Zickleins und er nicht verklebt ist, oder eines Bockes und er verklebt ist, ist es nach R. Aši erlaubt und nach R. Jirmeja aus Diphte verboten. – Wieso nach R. Aši erlaubt, es wird ja gelehrt, man dürfe Fleisch, eine Zwiebel oder ein Ei nur dann braten, wenn sie noch am Tage anbraten!? – Dies gilt vom Fleische eines Bockes, wenn der Ofen nicht verklebt ist.