Shabbat 37

Kapitel 37

א כותח הבבלי וכל מיני כותח אסור למכור ל' יום קודם הפסח:
1 den babylonischen Quarkbrei, sowie jeden anderen Quarkbrei dürfe man dreißig Tage vor dem Pesaḥfeste nicht mehr verkaufen.
ב ת"ר נותנין מזונות לפני הכלב בחצר נטלו ויצא אין נזקקין לו
2 Die Rabbanan lehrten: Man darf [am Šabbath] vor einem Hunde Futter im Hofe niederlegen, und wenn dieser es nimmt und hinausträgt, so braucht man sich darum nicht zu kümmern.
ג כיוצא בו נותנין מזונות. לפני הנכרי בחצר נטלו ויצא אין נזקקין לו הא תו למה לי היינו הך מהו דתימא האי רמי עליה והאי לא רמי עליה קמ"ל:
3 Desgleichen darf man im Hofe vor einem Nichtjuden Speise niederlegen; wenn dieser sie nimmt und hinausträgt, so braucht man sich darum nicht zu kümmern. – Wozu ist dies weiter nötig, es ist ja dasselbe!? – Man könnte glauben, weil bei jenem ihm [die Ernährung] obliegt, nicht aber obliegt es ihm bei diesem, so lehrt er uns.
ד ת"ר לא ישכיר אדם כליו לנכרי בע"ש בד' ובה' מותר כיוצא בו אין משלחין איגרות ביד נכרי בע"ש בד' ובה' מותר אמרו עליו על ר' יוסי הכהן ואמרי לה על ר' יוסי החסיד שלא נמצא כתב ידו ביד נכרי מעולם
4 Die Rabbanan lehrten: Man darf am Vorabend des Šabbaths einem Nichtjuden keine Gerätschaften vermieten; am Mittwoch und Donnerstag ist es erlaubt. Desgleichen darf man am Vorabend des Šabbaths durch einen Nichtjuden keine Briefe senden; am Mittwoch und Donnerstag ist es erlaubt. Man erzählt von R. Jose dem Priester, manche sagen, von R. Jose dem Frommen, daß sich niemals ein Schriftstück von ihm in den Händen eines Nichtjuden befunden habe.
ה ת"ר אין משלחין איגרת ביד נכרי ע"ש אא"כ קוצץ לו דמים ב"ש אומרים כדי שיגיע לביתו וב"ה אומרים כדי שיגיע לבית הסמוך לחומה
5 Die Rabbanan lehrten: Man darf am Vorabend des Šabbaths keinen Brief durch einen Nichtjuden senden, es sei denn, man hat ihm eine Belohnung ausgesetzt; wie die Schule Šammajs sagt, daß er ihn nach der Wohnung [des Empfängers], und wie die Schule Hillels sagt, bis zu dem der Stadtmauer nächsten Hause bringe. –
ו והלא קצץ אמר רב ששת ה"ק ואם לא קצץ בית שמאי אומרים עד שיגיע לביתו ובית הלל אומרים עד שיגיע לבית הסמוך לחומה
6 Er hat ihm ja eine Belohnung ausgesetzt!? R. Šešeth erwiderte: Er meint es wie folgt: hat er ihm keine Belohnung ausgesetzt, so muß er, wie die Schule Šammajs sagt, ihn nach der Wohnung [des Empfängers] bringen, und wie die Schule Hillels sagt, das der Stadtmauer nächste Haus erreichen können. –
ז והאמרת רישא אין משלחין לא קשיא הא דקביע בי דואר במתא והא דלא קביע בי דואר במתא:
7 Es heißt ja aber im Anfangssatze, man dürfe nicht senden!? – Das ist kein Widerspruch; das eine, wenn ein Postamt in der Stadt ist, das andere, wenn kein Postamt in der Stadt ist.
ח ת"ר אין מפליגין בספינה פחות מג' ימים קודם לשבת במה דברים אמורים לדבר הרשות אבל לדבר מצוה שפיר דמי ופוסק עמו על מנת לשבות ואינו שובת דברי רבי רשב"ג אומר אינו צריך ומצור לצידן אפילו בע"ש מותר:
8 Die Rabbanan lehrten: Weniger als drei Tage vor Šabbath darf man keine Reise auf einem Schiffe antreten. Dies nur in einer freigestellten Angelegenheit, zu einer gottgefälligen Handlung aber, ist es erlaubt. Man verabrede mit ihm, daß er am Šabbath ruhe, und dieser braucht nicht zu ruhen – so Rabbi; R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, man brauche dies nicht. Von Çor nach Çajdan ist es sogar am Vorabend des Šabbaths erlaubt.
ט ת"ר אין צרין על עיירות של נכרים פחות מג' ימים קודם לשבת ואם התחילו אין מפסיקין וכן היה שמאי אומר (דברים כ, כ) עד רדתה אפי' בשבת:
9 Die Rabbanan lehrten: Weniger als drei Tage vor Šabbath darf man keine nichtjüdischen Städte belagern; hat man bereits begonnen, so braucht man [die Belagerung] nicht zu unterbrechen. So sagte Šammaj: <i>Bis sie fällt,</i> auch am Šabbath.
י אמר רבן שמעון בן גמליאל נוהגין היו וכו': תניא א"ר צדוק כך היה מנהגו של בית רבן גמליאל שהיו נותנין כלי לבן לכובס ג' ימים קודם לשבת וצבועים אפילו בע"ש ומדבריהם למדנו שהלבנים קשים לכבסן יותר מן הצבועין
10 R. Š<small>IMO͑N B.</small> G<small>AMLIÉL ERZÄHLTE</small>: [<small>IM</small> H<small>AUSE MEINES</small> V<small>ATERS</small>] <small>WAR ES</small> B<small>RAUCH</small> &amp;<small>C</small>. Es wird gelehrt: R. Çadoq sagte: So war es Brauch im Hause R. Gamliéls: Weißzeug gab man dem Wäscher drei Tage vor dem Šabbath, bunte Kleider sogar am Vorabend des Šabbaths. Hieraus lernen wir, daß Weißzeug schwerer zu waschen ist, als bunte Kleider.
יא אביי הוה יהיב ליה ההוא מנא דצביעא לקצרא אמר ליה כמה בעית עילויה א"ל כדחיורא אמר ליה כבר קדמוך רבנן אמר אביי האי מאן דיהיב מנא לקצרא במשחא ניתיב ליה ובמשחא נשקול מיניה דאי טפי אפסדיה דמתחיה ואי בציר אפסדיה דכווציה:
11 Abajje gab einem Walker ein buntes Gewand und fragte ihn, wieviel er [für das Waschen] verlange. Dieser erwiderte: Wie für ein weißes. Da sprach er: Die Rabbanan sind dir bereits zuvorgekommen. Abajje sagte: Wer einem Walker ein Kleidungsstück gibt, gebe ihm nach Maß und empfange es nach Maß; findet er es größer, so hat er es durch Ausrecken verdorben, findet er es kleiner, so hat er es durch Einspringenlassen verdorben.
יב ושוין אלו ואלו שטוענין כו': מאי שנא כולהו דגזרו בהו ב"ש ומ"ש קורות בית הבד ועיגולי הגת דלא גזרו הנך דאי עביד להו בשבת מיחייב חטאת גזרו בהו ב"ש ע"ש עם חשכה קורות בית הבד ועיגולי הגת דאי עביד להו בשבת לא מיחייב חטאת לא גזרו
12 D<small>IESE UND JENE STIMMTEN ÜBEREIN, DASS MAN</small> &amp;<small>C</small>. <small>LEGEN DARF.</small> Womit sind alle anderen [Arbeiten] anders, daß die Schule Šammajs bei ihnen ein Verbot angeordnet hat, bei den Preßbalken und den Trottwalzen aber kein Verbot angeordnet hat? – Wenn man jene am Šabbath verrichtet, ist man ein Sündopfer schuldig, daher hat die Schule Šammajs bei ihnen bezüglich der Dunkelheit am Vorabend des Šabbaths ein Verbot angeordnet; wenn man aber am Šabbath die Preßbalken oder die Trottwalzen hinauflegt, ist man kein Sündopfer schuldig, daher hat sie hierbei kein Verbot angeordnet. –
יג מאן תנא דכל מידי דאתי ממילא שפיר דמי אמר רבי יוסי (בר) חנינא רבי ישמעאל היא דתנן השום והבוסר והמלילות שרסקן מבעוד יום רבי ישמעאל אומר יגמור משתחשך ורבי עקיבא אומר
13 Wer ist der Tanna, der lehrt, jede Tätigkeit, die von selbst ausgeübt wird, sei erlaubt? R. Jose b. Ḥanina erwiderte: Es ist R. Jišma͑él, denn wir haben gelernt: Wenn man Knoblauch, Heerlinge oder Ähren noch am Tage zerdrückt, so darf man sie, wie R. Jišma͑él sagt, wenn es dunkel wird, weiter fließen lassen; R. A͑qiba sagt,