Shabbat 7

Kapitel 7

א כאן לחצר אחרת כדבעא מיניה רבא מר"נ היתה ידו מלאה פירות והוציאה לחוץ מהו להחזירה לאותה חצר א"ל מותר לחצר אחרת מהו א"ל אסור
1 das andere, wenn nach einem anderen Hofe. So fragte Raba R. Naḥman: Darf jemand, der die Hand voll Früchte draußen hinausstreckt, sie nach demselben Hofe zurückziehen? Dieser erwiderte: Es ist erlaubt. – Nach einem anderen Hofe? – Dieser erwiderte: Es ist verboten. –
ב ומאי שנא לכי תיכול עלה כורא דמילחא התם לא איתעבידא מחשבתו הכא איתעבידא מחשבתו:
2 Welchen Unterschied gibt es hierbei? – Wenn du ein Kor Salz gemessen haben wirst. Da geht seine Absicht nicht in Erfüllung, hier geht seine Absicht in Erfüllung.
ג גופא בעי רב ביבי בר אביי הדביק פת בתנור התירו לו לרדותה קודם שיבוא לידי חיוב חטאת או לא התירו
3 Der Text. R. Bebaj b. Abajje fragte: Ist es, wenn jemand Brot an den Ofen geklebt hat, ihm erlaubt, dieses herauszunehmen, bevor er zu einem Sündopfer verpflichtet wird, oder ist dies nicht erlaubt?
ד א"ל רב אחא בר אביי לרבינא היכי דמי אילימא בשוגג ולא אידכר ליה למאן התירו
4 R. Aḥa b. Abajje sprach zu Rabina: In welchem Falle: wollte man sagen, versehentlich und wenn er nicht gewahr wird – wie sollte ihm dies erlaubt sein!?
ה ואלא לאו דאיהדר ואידכר מי מחייב והתנן כל חייבי חטאות אינן חייבין עד שתהא תחלתן שגגה וסופן שגגה
5 Wollte man sagen, wenn er nachher gewahr wird, so ist er ja [kein Opfer] schuldig, denn wir haben gelernt, alle, die ein Sündopfer schuldig sind, seien es nur dann, wenn Beginn und Schluß [der Handlung] versehentlich erfolgt sind!?
ו אלא במזיד קודם שיבא לידי איסור סקילה מיבעי ליה
6 Und wenn vorsätzlich, so müßte es ja heißen: bevor er zum mit der Steinigung belegten Verbote kommt!?
ז אמר רב שילא לעולם בשוגג ולמאן התירו לאחרים
7 R. Šila sagte: Tatsächlich, wenn versehentlich; das ‘erlaubt’ bezieht sich auf andere.
ח מתקיף לה רב ששת וכי אומרים לו לאדם חטא כדי שיזכה חבירך
8 R. Šešeth wandte ein: Sagt man etwa zu einem: sündige, damit es deinem Nächsten zugute komme!?
ט אלא אמר רב אשי לעולם במזיד ואימא קודם שיבא לידי איסור סקילה רב אחא בריה דרבא מתני לה בהדיא אמר רב ביבי בר אביי הדביק פת בתנור התירו לו לרדותה קודם שיבא לידי איסור סקילה:
9 Vielmehr, erwiderte R. Aši, tatsächlich vorsätzlich, und sage: bevor er zum mit der Steinigung belegten Verbote kommt. R. Aḥa, der Sohn Rabas, lehrte so ausdrücklich: R. Bebaj b. Abajje sagte: Wenn jemand Brot an den Ofen geklebt hat, so ist es ihm es herauszunehmen erlaubt, bevor er zum mit der Steinigung belegten Verbote kommt.
י פשט העני את ידו: אמאי חייב והא בעינן עקירה והנחה מעל גבי מקום ד' על ד' וליכא
10 U<small>ND DER</small> A<small>RME SEINE</small> H<small>AND AUSSTRECKT</small>. Wieso ist er schuldig, die Fortnahme und das Niederlegen müssen ja auf einem Raume von vier zu vier [Handbreiten] erfolgen, was hier nicht der Fall ist!?
יא אמר רבה הא מני ר"ע דאמר לא בעינן מקום ארבעה על ארבעה דתנן הזורק מרשות היחיד לרשות היחיד ורשות הרבים באמצע רבי עקיבא מחייב וחכמים פוטרים
11 Raba erwiderte: Dies nach R. A͑qiba, welcher sagt, es sei kein Raum von vier zu vier [Handbreiten] erforderlich. Wir haben nämlich gelernt: Wer etwas aus einem Privatgebiete in ein Privatgebiet, dazwischen sich öffentliches Gebiet befindet, wirft, ist nach R. A͑qiba schuldig und nach den Weisen frei.
יב ר"ע סבר אמרינן קלוטה כמי שהונחה דמיא ורבנן סברי לא אמרינן קלוטה כמי שהונחה דמיא
12 R. A͑qiba ist der Ansicht, wir sagen, sobald es aufgenommen ist, sei es ebenso, als läge es; und die Weisen sind der Ansicht, wir sagen nicht, sobald es aufgenommen ist, sei es ebenso, als läge es. –
יג למימרא דפשיטא ליה לרבה דבקלוטה כמי שהונחה דמיא
13 Demnach ist es Raba entschieden, daß ihr Streit darin bestehe, ob das Aufgenommensein dem Liegen gleiche,