Shevuot 50

Kapitel 50

א דרבי יהודה בן בתירא ורבנן קמיפלגי דתנן נשבע לבטל את המצוה ולא ביטל פטור לקיים את המצוה ולא קיים פטור שהיה בדין שיהא חייב כדברי ר' יהודה בן בתירא דאמר רבי יהודה בן בתירא ומה אם הרשות שאינו מושבע עליה מהר סיני הרי הוא חייב עליה מצוה שמושבע עליה מהר סיני אינו דין שיהא חייב עליה
1 wie R. Jehuda b. Bethera und die Rabbanan; denn wir haben gelernt: Wenn jemand geschworen hat, eine gesetzliche Vorschrift zu unterlassen, und sie nicht unterlassen hat, so ist er frei, eine gesetzliche Vorschrift auszuüben, und sie nicht ausgeübt hat, so ist er frei. Eigentlich sollte durch einen Schluß gefolgert werden, daß er schuldig sei, und zwar nach der Lehre des R. Jehuda b. Bethera, denn R. Jehuda b. Bethera sagte: Wenn man schuldig ist wegen [eines Schwures betreffend] freigestellte Handlungen, zu denen man nicht seit [der Gesetzgebung am] Berge Sinaj eidlich verpflichtet ist, um wieviel mehr ist man schuldig wegen [eines Schwures betreffend] gesetzliche Vorschriften, zu denen man seit [der Gesetzgebung am] Berge Sinaj eidlich verpflichtet ist.
ב אמרו לו לא אם אמרת בשבועת הרשות שכן עשה בה לאו כהן תאמר בשבועת מצוה שכן לא עשה בה לאו כהן
2 Man erwiderte ihm: Nein, wenn dies bei einem freigestellte Handlungen betreffenden Schwure, bei dem die Bejahung der Verneinung gleicht, der Fall ist, sollte dies auch bei einem gesetzliche Vorschriften betreffenden Schwure der Fall sein, bei dem die Verneinung nicht der Bejahunggleicht!?
ג נימא רב דאמר כר' יהודה בן בתירא ושמואל דאמר כרבנן
3 Rabh wäre also der Ansicht des R. Jehuda b. Bethera und Šemuél der Ansicht der Rabbanan. –
ד אליבא דרבי יהודה בן בתירא כולי עלמא לא פליגי השתא לאו והן לא בעי להבא ולשעבר בעי
4 Über die Ansicht des R. Jehuda b. Bethera streiten sie überhaupt nicht, wenn nach ihm [der Schwur] bejahend und verneinend nicht zu sein braucht, um wieviel weniger braucht er promissorisch und assertorischzu sein,
ה כי פליגי אליבא דרבנן שמואל כרבנן ורב כי לא מחייבי רבנן בלאו והן דכתיב (ויקרא ה, ד) להרע או להיטיב בהדיא אבל להבא ולשעבר דמריבויא דקראי אתו מחייבי
5 sie streiten nur über die Ansicht der Rabbanan. Šemuél ist entschieden der Ansicht der Rabbanan, aber auch Rabh kann erwidern: nach den Rabbanan braucht der Schwur nur bejahend und verneinend nicht zu sein, weil es ausdrücklich heißt: <i>Böses oder Gutes zu tun</i>, promissorisch und assertorisch aber muß er sein können, was nur aus der Einbegreifung des Schriftversesgefolgert wird.
ו מתיב רב המנונא לא אכלתי היום ולא הנחתי תפילין היום משביעך אני ואמר אמן חייב בשלמא לא אכלתי איתיה בלא אוכל אלא לא הנחתי מי איתיה בלא אניח
6 R. Hamnuna wandte ein: [Sagte jemand:] ich habe heute nichts gegessen, oder: ich habe heute keine Tephillin angelegt, [und als ein anderer zu ihm sagte:] ich beschwöre dich, er ‘Amen’ sagte, so ist er schuldig. Einleuchtend ist dies [vom Schwure:] ich habe nicht gegessen, denn er kann auch schwören: ich werdenicht essen, wieso aber [gilt dies beim Schwure:] ich habe keine [Tephillin] angelegt, kann er denn schwören: ich werde keineanlegen!?
ז הוא מותיב לה והוא מפרק לה לצדדין קתני לא אכלתי לקרבן לא הנחתי למלקות
7 Er erhob diesen Ein wand und er selber erwiderte auch: Er lehrt dies je nachdem: ich habe nicht gegessen, hinsichtlich des Opfers, ich habe keine [Tephillin] angelegt, hinsichtlich der Geißelung.
ח מתיב רבא איזו היא שבועת שוא נשבע לשנות את הידוע לאדם ואמר על עמוד של אבן (שהוא במקום פלוני) שהוא של זהב ואמר עולא והוא שניכר לג' בני אדם טעמא דניכר הא לא ניכר עובר משום שבועת ביטוי ואמאי הא אינו ביהא של זהב
8 Raba wandte ein: Was heißt ein Nichtigkeitsschwur? Wenn jemand etwas beschwört, und es den Menschen bekannt ist, daß es anders sei; wenn er beispielsweise von einer Steinsäule sagt, sie befinde sich an jener Stelle, sie sei aus Gold. Hierzu sagte U͑la, dies nur, wenn es drei Menschen bekannt ist; also nur wenn es bekannt ist, wenn aber nicht, so gilt dies als [falscher] Bekräftigungsschwur; wieso denn, hierbei kann er ja nicht schwören: sie wird aus Goldsein!?
ט הוא מותיב לה והוא מפרק לה ניכר עובר משום שבועת שוא לא ניכר עובר משום שבועת שקר
9 Er erhob diesen Einwand und er selber erklärte es auch: ist es bekannt, so ist es ein Nichtigkeitsschwur, ist es nicht bekannt, so ist es ein Falschschwur.
י אמר אביי ומודה רב באומר לחבירו שבועה שאני יודע לך עדות ואשתכח דלא ידע ליה דפטור הואיל וליתיה בכלל שאיני יודע לך עדות
10 Abajje sagte: Rabh pflichtet jedoch bei, daß wenn jemand zu seinem Nächsten sagte: ein Schwur, daß ich für dich Zeugnis ablegen kann, und es sich herausstellt, daß er darüber nichts weiß, er frei sei, weil hierbei der Fall ausgeschlossen ist: ich weißfür dich kein Zeugnis abzulegen.
יא ידעתי ולא ידעתי מחלוקת העדתי ולא העדתי מחלוקת
11 [Über den Fall, wenn er sagte:] ich wußte, oder: ich wußte nicht, streiten sie; [über den Fall, wenn er sagte:] ich habe Zeugnis abgelegt, oder: ich habe kein Zeugnis abgelegt, streiten sie. –
יב בשלמא לשמואל דאמר מילתא דליתיה בלהבא לא מחייב עליה לשעבר להכי אפקה רחמנא לשבועת עדות מכלל שבועת ביטוי אלא לרב למאי הלכתא אפקה רחמנא
12 Erklärlich ist es nach Šemuél, welcher sagt, wegen eines [falschen Schwures], der promissorisch nicht geleistet werden kann, sei man auch assertorisch nicht schuldig, daß der Allbarmherzige den Zeugnisschwuraus der Allgemeinheit des Bekräftigungsschwures ausgeschieden hat; aus welchem Grunde aber hat ihn der Allbarmherzige nach Rabh ausgeschieden!?
יג אמרוה רבנן קמיה דאביי לאיחיובי עליה תרתי
13 Die Jünger erklärten vor Abajje: Damit man dieserhalb zweifach schuldig sei.
יד אמר להו תרתי לא מציתו אמריתו דתניא (ויקרא ה, ד) לאחת מאלה לאחת אתה מחייבו ואי אתה מחייבו שתים
14 Er erwiderte ihnen: Ihr könnt nicht sagen, daß man dieserhalb zweifach schuldig sei, denn es wird gelehrt:<i>Wegen eines von diesen</i>, da kannst ihn nur wegen eines anschuldigen, nicht aber kannst du ihn wegen zwei anschuldigen. –
טו ולאביי למאי הלכתא אפקיה רחמנא
15 Aus welchem Grunde hat ihn der Allbarmherzige nach Abajje ausgeschieden? –
טז לכדתניא בכולן נאמר ונעלם וכאן לא נאמר ונעלם לחייב על המזיד כשוגג
16 Wegen der folgenden Lehre: Bei allenheißt es <i>entfällt,</i> bei diesemaber heißt es nicht <i>entfällt;</i> [dies lehrt,] daß man dieserhalb bei Vorsätzlichkeit wie bei Unvorsätzlichkeit schuldig sei.
יז אמרו ליה רבנן לאביי אימא במזיד מיחייב חדא בשוגג מיחייב תרתי
17 Die Jünger sprachen zu Abajje: Vielleicht ist man bei Vorsätzlichkeit einmal schuldig und bei Unvorsätzlichkeit zweimal schuldig!?
יח אמר להו לאו היינו דאמרי לאחת אחת אתה מחייבו ואי אתה מחייבו שתים ואי במזיד מי איכא תרתי
18 Er erwiderte ihnen: Das ist es ja, was ich euch gesagt habe: <i>wegen eines,</i> wegen eines kannst du ihn anschuldigen, nicht aber kannst du ihn wegen zwei anschuldigen, und bei Vorsätzlichkeit ist es ja zweifach überhaupt nichtmöglich.
יט רבא אמר משום דהוה דבר שבכלל ויצא לידון בדבר החדש אין לך בו אלא חידושו בלבד
19 Raba erwiderte: Dies ist ein Fall, der in der Allgemeinheit einbegriffen war, und wegen eines Novumsausgeschieden wurde, und du hast dich also nur an das Novum zu halten. –
כ מכלל דאביי סבר איתה לשבועה בעולם
20 Demnachist Abajje der Ansicht, ein solcher Schwur sei gültig,
כא והאמר אביי מודה רב באומר לחבירו שבועה שאני יודע לך עדות ואשתכח דלא ידע ליה דפטור הואיל וליתיה באיני יודע לך עדות
21 und er selber sagte ja, Rabh pflichte bei, daß wenn jemand zu seinem Nächsten sagt: ein Schwur, daß ich für dich Zeugnis ablegen kann, und es sich herausstellt, daß er nichts weiß, er frei sei, weil hierbei der Fall ausgeschlossen ist: ich weißfür dich kein Zeugnis abzulegen!? –
כב הדר ביה אביי מההיא ואיבעית אימא
22 Abajje ist davon zurückgetreten. Wenn du aber willst, sage ich: