א דרבי יהודה בן בתירא ורבנן קמיפלגי דתנן נשבע לבטל את המצוה ולא ביטל פטור לקיים את המצוה ולא קיים פטור שהיה בדין שיהא חייב כדברי ר' יהודה בן בתירא דאמר רבי יהודה בן בתירא ומה אם הרשות שאינו מושבע עליה מהר סיני הרי הוא חייב עליה מצוה שמושבע עליה מהר סיני אינו דין שיהא חייב עליה
1 wie R. Jehuda b. Bethera und die Rabbanan; denn wir haben gelernt: Wenn jemand geschworen hat, eine gesetzliche Vorschrift zu unterlassen, und sie nicht unterlassen hat, so ist er frei, eine gesetzliche Vorschrift auszuüben, und sie nicht ausgeübt hat, so ist er frei. Eigentlich sollte durch einen Schluß gefolgert werden, daß er schuldig sei, und zwar nach der Lehre des R. Jehuda b. Bethera, denn R. Jehuda b. Bethera sagte: Wenn man schuldig ist wegen [eines Schwures betreffend] freigestellte Handlungen, zu denen man nicht seit [der Gesetzgebung am] Berge Sinaj eidlich verpflichtet ist, um wieviel mehr ist man schuldig wegen [eines Schwures betreffend] gesetzliche Vorschriften, zu denen man seit [der Gesetzgebung am] Berge Sinaj eidlich verpflichtet ist.