יט ורבנן סברי דון מינה ואוקי באתרה מה פקדון מושבע מפי עצמו חייב אף עדות מושבע מפי עצמו חייב ואוקי באתרה מה מושבע מפי אחרים בבית דין אין שלא בבית דין לא אף מושבע מפי עצמו בבית דין אין שלא בבית דין לא
19 Die Rabbanan aber sind der Ansicht, man vergleiche sie zwar, lasse aber [das Gefolgerte] bei seiner ursprünglichen Bestimmung: wie man wegen des Depositeneides schuldig ist, wenn man ihn selber ausgesprochen hat, ebenso ist man auch wegen des Zeugniseides schuldig, wenn man ihn selber ausgesprochen hat, man lasse aber [das Gefolgerte] bei seiner ursprünglichen Bestimmung: wie man, wenn man von anderen beschworen wird, nur dann schuldig ist, wenn dies vor Gericht erfolgt ist, nicht aber, wenn außerhalb des Gerichtes, ebenso ist man auch, wenn man den Eid selber ausgesprochen hat, nur dann schuldig, wenn dies vor Gericht erfolgt ist, nicht aber, wenn außerhalb des Gerichtes.