ג ומדמייתו לה מקל וחומר דיו לבא מן הדין להיות כנדון מה מושבע מפי אחרים בב"ד אין שלא בב"ד לא אף מושבע מפי עצמו בפני ב"ד אין שלא בפני ב"ד לא
3 und da sie ihn [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere folgern, so genügt es, wenn das, was gefolgert wird, dem gleicht, wovon gefolgert wird: wie man, wenn man von anderen beschworen wird, nur dann schuldig ist, wenn dies vor Gericht erfolgt ist, nicht aber, wenn außerhalb des Gerichtes, ebenso ist man, wenn man den Eid selber ausspricht, nur dann schuldig, wenn dies vor Gericht erfolgt ist, nicht aber, wenn außerhalb des Gerichtes.