Shevuot 67

Kapitel 67

א כל אחת ואחת בפני ב"ד ושלא בפני ב"ד אינו מדבר אלא בתביעת ממון עדות שלא עשה בה נשים כאנשים קרובים כרחוקים פסולין ככשרים ואינו חייב אלא אחת בפני ב"ד אינו דין שלא יהא מדבר אלא בתביעת ממון
1 einerlei ob vor Gericht oder außerhalb des Gerichtes, nur von einer Geldforderung gesprochen wird, um wieviel mehr wird beim Zeugniseide, der nicht gilt bei Frauen wie bei Männern, bei Verwandten wie bei Fremden, bei Unzulässigen wie bei Zulässigen, und bei dem man nur vor Gericht und nur einmal schuldig ist, nur von einer Geldforderung gesprochen. –
ב מה לפקדון שכן לא עשה בו מושבע כנשבע ומזיד כשוגג תאמר בעדות שכן עשה בה מושבע כנשבע ומזיד כשוגג
2 Wohl beim Depositeneide, bei dem das Beschworenwerden dem Schwören und die Vorsätzlichkeit der Unvorsätzlichkeit nicht gleicht, während beim Zeugniseide das Beschworenwerden dem Schwören und die Vorsätzlichkeit der Unvorsätzlichkeit gleicht!? –
ג ת"ל תחטא תחטא לגזירה שוה נאמר כאן (ויקרא ה, כא) תחטא ונאמר להלן תחטא מה להלן אינו מדבר אלא בתביעת ממון אף כאן אינו מדבר אלא בתביעת ממון
3 Es heißt <i>vergehen</i>, und dieses dient als Wortanalogie: hierbeiheißt es <i>vergehen</i> und dortheißt es <i>vergehen</i>, wie nun dort nur von einer Geldforderung gesprochen wird, ebenso wird auch hier nur von einer Geldforderung gesprochen.
ד מתקיף לה רבה בר עולא (ויקרא ה, ד) או או ביטוי יוכיחו שהן אואין ויש עמהן שבועה ואין עמהן כהן ומדברים שלא בתביעת ממון
4 Rabba b. U͑la wandte ein: Vom wiederholt gebrauchten <i>oder</i> beim Bekräftigungsschwureist ja [das Entgegengesetzte] zu beweisen: bei diesem heißt es wiederholt <i>oder</i>, dabei wird geschworen, auch ist dabei kein Priester beteiligt, und es handelt sich nicht um eine Geldforderung!? –
ה מסתברא מפקדון הוה ליה למילף שכן תחטא מתחטא
5 Es ist einleuchtend, daß man vom Depositeneide folgere, denn bei beiden heißt es <i>vergehen</i>. –
ו אדרבה מביטוי ה"ל למילף שכן חטאת מחטאת
6 Im Gegenteil, man sollte doch vom Bekräftigungsschwure folgern, denn bei beiden ist ein Sündopferdarzubringen!? –
ז אלא מסתברא מפקדון ה"ל למילף שכן חטא במזיד תבעיה וכפריה ועבריה
7 Vielmehr, es ist einleuchtend, daß man vom Depositeneide folgere, denn [bei beiden heißt es] <i>vergehen</i>, hat es Geltung bei Vorsätzlichkeit, gibt es ein Fordern und Leugnen, und gilt es assertorisch. –
ח אדרבה מביטוי הוה ליה למילף שכן חטאת שירדה לחומש הנך נפישן:
8 Im Gegenteil, man sollte doch vom Bekräftigungsschwure folgern, denn [bei beiden] ist ein Sündopfer darzubringen, ein auf- und absteigendes Opfer, ohne Fünftel!? – Jene [Übereinstimmungen] sind mehr.
ט ר"ע אומר (ויקרא ה, ה) והיה כי יאשם לאחת מאלה יש מאלה שהוא חייב ויש מאלה שהוא פטור הא כיצד תבעו ממון חייב תבעו ד"א פטור
9 «R. A͑qiba erklärte: [Es heißt:] <i>wenn er sich eines von diesen zuschulden kommen läßt;</i> wegen mancher von diesen ist er schuldig und wegen mancher von diesen ist er frei, und zwar: fordert er von ihm Geld, so ist er schuldig, fordert er von ihm etwas anderes, so ist er frei.»
י איפוך אנא
10 Vielleicht umgekehrt!? –
יא ר"ע אאואין דר"א סמיך
11 R. A͑qiba bezieht sich auf die [Folgerung vom] wiederholt gebrauchten <i>oder</i> des R. Elie͑zer. –
יב מאי בינייהו בין ר"א ובין ר"ע
12 Welchen Unterschied gibt es demnach zwischen R. Elie͑zer und R. A͑qiba!? –
יג איכא בינייהו משביע עדי קרקע לר"א חייבין לר"ע פטורין
13 Ein Unterschied besteht zwischen ihnen in dem Falle, wenn man Zeugen in Grundstücksachenbeschwört; nach R. Elie͑zer sind sie schuldig und nach R. A͑qiba sind sie frei. –
יד ולר' יוחנן דאמר התם משביע עדי קרקע אפי' לר"א פטורין הכא מאי איכא בין ר"א לר"ע
14 Welchen Unterschied gibt es hierbei zwischen R. Elie͑zer und R. A͑qiba nach R. Joḥanan, der dortsagt, Zeugen, die man in Grundstücksachen beschwört, seien selbst nach R. Elie͑zer frei!? –
טו איכא בינייהו עדי קנס
15 Ein Unterschied besteht zwischen ihnen bei Zeugen in Bußgeldsachen.
טז ר' יוסי הגלילי אומר והוא עד או ראה או ידע בעדות המתקיימת בראיה בלא ידיעה ובידיעה בלא ראיה הכתוב מדבר
16 «R. Jose der Galiläer erklärte: <i>Und er kann Zeuge sein, oder sah oder wußte</i>, die Schrift spricht also von einem Zeugnisse, das durch Sehen ohne Wissen oder durch Wissen ohne Sehen bestehen kann.»
יז א"ל רב פפא לאביי לימא ר' יוסי הגלילי לית ליה דר' אחא דתניא ר' אחא אומר גמל האוחר בין הגמלים ונמצא גמל הרוג בצידו בידוע שזה הרגו דאי אית ליה דר' אחא בדיני נפשות נמי משכחת לה כר"ש בן שטח
17 R. Papa sprach zu Abajje: Es wäre also anzunehmen, daß R. Jose der Galiläer nichts von der Lehre R. Aḥas hält. Es wird nämlich gelehrt: R. Aḥa sagte: Wenn unter den Kamelen ein ausschlagendesKamel sich befindet und neben diesem ein erschlagenes Kamel gefunden wird, so gilt es als erwiesen, daß jenes es erschlagen hat. Würde er von der Lehre R. Abas halten, so könnte dies ja auch bei Todes-Strafsachen vorkommen, wie bei einer Erzählung des R. Šimo͑n b. Šaṭaḥ.
יח דתניא אר"ש בן שטח אראה בנחמה אם לא ראיתי אחד שרץ אחר חבירו לחורבה ורצתי אחריו ומצאתי סייף בידו ודם מטפטף והרוג מפרפר אמרתי לו רשע מי הרגו לזה או אני או אתה
18 Es wird nämlich gelehrt: R. Šimo͑n b. Šaṭaḥ erzählte: Ich will [keinen] Trost sehen, wenn ich nicht gesehen habe, wie jemand hinter seinem Nächsten in eine Ruine lief, und als ich ihm nachlief, traf ich ihn mit einem bluttriefenden Schwerte in der Hand, während der Erschlagene noch zuckte. Da sprach ich zu ihm: Ruchloser, wer hat diesen erschlagen, ich oder du?
יט אבל מה אעשה שאין דמך מסור בידי שהרי אמרה תורה (דברים יז, ו) על פי שנים עדים או שלשה עדים יומת המת אלא המקום יפרע ממך אמרו לא זזו משם עד שנשכו נחש ומת
19 Was aber kann ich dagegen, daß dein Blut nicht mir ausgeliefert ist, denn die Tora sagt: <i>auf die Aussage zweier oder dreier Zeugen hin soll der zum Tode Verurteilte getötet werden</i>. Aber Gott möge dir heimzahlen. Man erzählt, daß ehe sie sich von dort fortrührten, eine Schlange kam und ihn biß, worauf er starb. –
כ אפי' תימא אית ליה דרבי אחא בשלמא ידיעה בלא ראיה משכחת לה אלא ראיה בלא ידיעה היכי משכחת לה מי לא בעי מידע אם עובד כוכבים הרג או ישראל הרג אם אדם טרפה הרג או שלם הרג
20 Du kannst auch sagen, daß er wohl von der Lehre R. Aḥas halte, denn allerdings kann das Wissen ohne Sehen vorkommen, wieso aber das Sehen ohne Wissen, [der Zeuge] muß ja wissen, ob der Erschlagene ein Nichtjude oder ein Jisraélit, ein Totverletzter oder ein Lebensfähiger war. –
כא ש"מ קסבר רבי יוסי הגלילי משביע עדי קנס פטור דאי ס"ד חייב נהי דידיעה בלא ראיה אשכחן לה ראיה בלא ידיעה מי לא בעי מידע נכרית בעל בת ישראל בעל בתולה בעל בעולה בעל
21 Hieraus wäre zu entnehmen, daß R. Jose der Galiläer der Ansicht ist, daß, wenn man Zeugen in Bußgeldsachenbeschworen hat, sie frei sind; wieso können sie schuldig sein, zugegeben, daß ein Wissen ohne Sehen möglich ist, wieso aber ein Sehen ohne Wissen, [die Zeugen] müssen ja wissen, ob er eine Nichtjüdin oder eine Jisraélitin, ob eine Jungfrau oder eine Deflorierte beschlafen hat.
כב יתיב רב המנונא קמיה דרב יהודה ויתיב רב יהודה וקא מיבעיא ליה מנה מניתיך בפני פלוני ופלוני
22 R. Hamnuna saß vor R. Jehuda, während R. Jehuda dasaß und die Frage aufwarf: Wie ist es, [wenn jemand sagt:] ich habe dir eine Mine vor jenem und jenem aufgezählt,