Shevuot 74

Kapitel 74

א הא קיימא שניה
1 weshalb aber ist die erste schuldig, die andere war ja nochvorhanden?
ב אמר רבינא הכא במאי עסקינן כגון שהיתה שניה בשעת כפירת הראשונה קרובין בנשותיהן ונשותיהן גוססות מהו דתימא רוב גוססין למיתה קמ"ל השתא מיהת חיי נינהו ולא שכיבי
2 Rabina erwiderte: Hier handelt es sich um den Fall, wenn beim Leugnen der ersten die andere durch ihre Frauen an verwandt war, und diese im sterben lagen; man könnte berücksichtigen, die meisten Sterbenden verfallen ja dem Tode, so lehrt er uns, [daß man sage:] immerhin waren sie dann nicht tot. –
ג תא שמע בעל הבית שטען טענת גנב בפקדון ונשבע והודה ובאו עדים אם עד שלא באו עדים הודה משלם קרן וחומש ואשם אם משבאו עדים הודה משלם תשלומי כפל ואשם
3 Komm und höre: Wenn der Hausherr hinsichtlich eines Depositums den Einwand des Diebstahls gemacht und dies beschworen hat, und darauf ein Geständnis ablegt, aber auch Zeugen gegen ihn auftreten, so muß er, wenn er das Geständnis vor dem Auftreten der Zeugen ablegt, den Stammbetrag und das Fünftelbezahlen und ein Schuldopfer darbringen, wenn er aber das Geständnis nach dem Auftreten der Zeugen ablegt, das Doppelte zahlen und ein Schuldopfer darbringen. –
ד הכא נמי כדרבינא
4 Hier ist ebenfalls nach Rabina [zu erklären].
ה אמר ליה רבינא לרב אשי תא שמע חמורה ממנה שבועת הפקדון שחייבין על זדונה מכות ועל שגגתה אשם בכסף שקלים מדקאמר לוקה מכלל דאיכא עדים וקאמר על שגגתה אשם בכסף שקלים
5 Rabina sprach zu R. Aši: Komm und höre: Strenger als jener ist der Depositeneid, wegen dessen [Verletzung] man sich bei Vorsatz der Geißelung schuldig macht und bei Unvorsätzlichkeit ein Schuldopfer für zwei Šeqel darbringen muß. Wenn er nun von der Geißelung spricht, so handelt es sich ja um den Fall, wenn Zeugen vorhanden waren, und er sagt, bei Unvorsätzlichkeit ein Schuldopfer für zwei Šeqel!?
ו אמר להו רב מרדכי בר מינה דההיא דהאמר להו רב כהנא אנא תנינא לה והכי תנינא לה אחד זדונה ואחד שגגתה אשם בכסף שקלים
6 R. Mordekhaj erwiderte ihnen: Von dieser Lehre ist abzusehen, denn R. Kahana sagte, er habe sie gelehrt und sie laute wie folgt: Sowohl bei Vorsatz, als auch bei Unvorsätzlichkeit ist ein Schuldopfer für zwei Seqel darzubringen. –
ז תא שמע לא אם אמרת בנזיר טמא שכן לוקה תאמר בשבועת הפקדון שאינו לוקה היכי דמי אי דליכא עדים אמאי לוקה אלא פשיטא דאיכא עדים וקתני תאמר בשבועת הפקדון שאינו לוקה מלקא הוא דלא לקי אבל קרבן מייתי תיובתא דרבה תיובתא
7 Komm und höre: Nein, wenn dies bei einem unreinen Nazir der Fall ist, der zu geißeln ist, sollte dies auch beim Depositeneide der Fall sein, dessentwegen nicht zu geißeln ist? In welchem Falle: sind keine Zeugen vorhanden, wieso ist er zu geißeln, also selbstverständlich, wenn Zeugen vorhanden sind, und er lehrt, daß wegen des Depositeneides nicht zu geißeln ist. Nur zu geißeln ist er nicht, wohl aber ist ein Opfer darzubringen!? Dies ist eine Widerlegung der Lehre Rabbas. Eine Widerlegung.
ח רבי יוחנן אמר הכופר בממון שיש עליו עדים חייב בשטר פטור אמר רב פפא מאי טעמיה דרבי יוחנן עדים עבידי דמייתי שטר הא מנח
8 R. Joḥanan aber sagte: Wer einen Geldbetrag leugnet, den er vor Zeugen geborgt hat, ist schuldig; wenn aber auf einen Schuldschein, so ist er frei. R. Papa sagte: Was ist der Grund R. Joḥanans? – Zeugen sterben, ein Schuldschein aber bleibt liegen.
ט אמר ליה רב הונא בריה דרב יהושע לרב פפא שטרא נמי עביד דמרכס אלא אמר רב הונא בריה דרב יהושע היינו טעמיה דרבי יוחנן משום דהוה שטר שעבוד קרקעות ואין מביאין קרבן על כפירת שעבוד קרקעות
9 R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sprach zu R. Papa: Ein Schuldschein kann ja verloren gehen!? Vielmehr, erklärte R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, ist folgendes der Grund R. Joḥanans: ein Schuldschein ist durch Grundstücke gesichert, und wegen des Leugnens einer Schuld, die durch Grundstücke gesichert ist, ist kein Opfer darzubringen.
י איתמר משביע עדי קרקע פליגי רבי יוחנן ור"א חד אמר חייב וחד אמר פטור תסתיים דרבי יוחנן דאמר פטור מדאמר רבי יוחנן הכופר בממון שיש עליו עדים חייב שטר פטור וכדרב הונא בריה דרב יהושע תסתיים
10 Es wurde gelehrt: Über den Fall, wenn jemand Zeugen über Grundstückangelegenheiten beschwört, [streiten] R. Joḥanan und R. Elea͑zar; einer sagt, sie seien schuldig, und einer sagt, sie seien frei. Es ist zu beweisen, daß R. Joḥanan es ist, welcher sagt, sie seien frei. R. Joḥanan sagte nämlich, wer einen Geldbetrag leugnet, den er vor Zeugen geborgt hat, sei schuldig, und wenn auf einen Schuldschein, sei er frei, und R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, erklärtedies. Schließe hieraus.
יא א"ל רבי ירמיה לר' אבהו לימא רבי יוחנן ורבי אלעזר בפלוגתא דרבי אליעזר ורבנן קא מיפלגי דתנן הגוזל שדה מחבירו ושטפה נהר חייב להעמיד לו שדה דברי רבי אליעזר וחכ"א אומר לו הרי שלך לפניך
11 R. Jirmeja sprach zu R. Abahu: Man könnte sagen, R. Joḥanan und R. Elea͑zar führen denselben Streit wie R. Elie͑zer und die Rabbanan. Wir haben nämlich gelernt: Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld geraubt und ein Strom es überschwemmt hat, so muß er ihm, wie R. Elie͑zer sagt, ein anderes Feld zustellen; die Weisen sagen, er könne zu ihm sagen: da hast du deins.
יב ואמרינן במאי קמיפלגי רבי אליעזר דריש רבויי ומיעוטי ורבנן דרשי כללי ופרטי
12 Und hierzu sagten wir, ihr Streit bestehe in folgendem: R. Elie͑zer wendet hierbei [die Regel von der] Einschließung und Ausschließung an, und die Rabbanan wenden hierbei [die Regel von der] Generalisierung und Spezialisierung an.
יג רבי אליעזר דריש רבויי ומיעוטי (ויקרא ה, כא) וכחש בעמיתו ריבה בפקדון או בתשומת יד מיעט או מכל אשר ישבע חזר וריבה
13 R. Elie͑zer wendet hierbei [die Regel von der] Einschließung und Ausschließung an:<i>und er seinem Nächsten ableugnet</i>, einschließend, <i>etwas Verwahrtes oder Hinterlegtes</i>, ausschließend, <i>oder von allem anderen, worüber er einen falschen Eid leistet</i>, wiederum einschließend.
יד ריבה ומיעט וריבה ריבה הכל מאי ריבה ריבה כל מילי ומאי מיעט מיעט שטרות
14 Dies ist also eine Einschließung, Ausschließung und Einschließung, somit ist alles eingeschlossen; eingeschlossen sind also alle Dinge, und ausgeschlossen sind Schuldscheine.
טו ורבנן דרשי כללי ופרטי וכחש בעמיתו כלל בפקדון או בתשומת יד או בגזל פרט או מכל אשר ישבע עליו חזר וכלל כלל ופרט וכלל אי אתה דן אלא כעין הפרט
15 Die Rabbanan wenden hierbei [die Regel von der] Generalisierung und Spezialisierung an: <i>und er seinem Nächsten ableugnet</i>, generell, <i>etwas Verwahrtes oder Hinterlegtes oder Geraubtes</i>, speziell, <i>oder von allem anderen, worüber er einen falschen Eid leistet</i>, wiederum generell.
טז מה הפרט מפורש דבר המטלטל וגופו ממון אף כל דבר המטלטל וגופו ממון יצאו קרקעות שאין מטלטל יצאו עבדים שהוקשו לקרקעות יצאו שטרות שאף על פי שמטלטלין אין גופן ממון
16 Dies ist also eine Generalisierung, Spezialisierung und Generalisierung, wobei du dich nach dem Speziellen zu richten hast: wie das Speziellgenannte beweglich und selbst Geld ist, ebenso auch alles andere, was beweglich und selbst Geld ist; ausgenommen sind Grundstücke, die nicht beweglich sind, ausgenommen sind Sklaven, die Grundstücken gleichen, und ausgenommen sind Schuldscheine, die, obgleich beweglich, nicht selbst Geld sind.
יז מאן דמחייב כרבי אליעזר ומאן דפטר כרבנן
17 Nach dem sie schuldig sind, ist der Ansicht R. Elie͑zers, und nach dem sie frei sind, ist der Ansicht der Rabbanan.
יח אמר ליה לא מאן דמחייב כרבי אליעזר ומאן דפטר אמר לך בהא אפילו רבי אליעזר מודה דרחמנא אמר מכל ולא הכל
18 [Er erwiderte:] Nein, nach dem sie schuldig sind, ist entschieden der Ansicht R. Elie͑zers, aber auch der, nach dem sie frei sind, kann dir erwidern: hierbei pflichtet auch R. Elie͑zer bei, denn der Allbarmherzige sagt: <i>von allem</i>, aber nicht alles.
יט אמר רב פפא משמיה דרבא מתניתין נמי דיקא דקתני גנבת את שורי והוא אומר לא גנבתי משביעך אני ואמר אמן חייב ואילו גנבת את עבדי לא קתני מ"ט לאו משום דעבד איתקש לקרקעות ואין מביאין קרבן על כפירת שעבוד קרקעות
19 R. Papa sagte im Namen Rabas: Diesist auch aus unserer Mišna zu entnehmen, denn diese lehrt: [Wenn jemand zu einem sagte:] du hast meinen Ochsen gestohlen, und er ihm erwiderte: ich habe ihn nicht gestohlen, [und als jener ihm entgegnete:] ich beschwöre dich, er ‘Amen’ sagte, so ist er schuldig. Er lehrt es aber nicht von dem Falle, wenn er gesagt hat: du hast meinen Sklaven gestohlen; doch wohl deshalb, weil ein Sklave Grundstücken gleicht, und wegen des Leugnens von durch Grundstücke gesicherten Forderungen kein Opfer darzubringen ist.
כ אמר רב פפי משמיה דרבא אימא סיפא זה הכלל כל המשלם על פי עצמו חייב ושאינו משלם על פי עצמו פטור זה הכלל לאתויי מאי לאו לאתויי גנבת את עבדי
20 R. Papi sagte im Namen Rabas: Wie ist demnach der Schlußsatzzu erklären: die Regel hierbei ist: wer bei einem Geständnisse zahlen muß, ist schuldig, und wer bei einem Geständnisse nicht zu zahlen braucht, ist frei; [die Worte] ‘die Regel’ schließen wohl den Fall ein, wenn [er gesagt hat:] du hast meinen Sklaven gestohlen.