Shevuot 87

Kapitel 87

א מאי טעמיה דרבי אליעזר אלא לאו בדלא שוי שיעור זוזי ובדשמואל קא מיפלגי
1 was ist demnach der Grund R. Elie͑zers; doch wohl, wenn es den Wert des Schuldbetrages nicht hat, und sie streiten über die Lehre Šemuéls. –
ב לא בדלא שוי כ"ע לית להו דשמואל והכא בדשוי שיעור זוזי ובדרבי יצחק קא מיפלגי דאמר רבי יצחק מנין לבעל חוב שקונה משכון שנאמר (דברים כד, יג) ולך תהיה צדקה
2 Nein, wenn es den Wert nicht hat, ist keiner der Ansicht Šemuéls, hier aber handelt es sich um den Fall, wenn es den Wert des Schuldbetrages hat, und sie streiten über die Lehre R. Jiçḥaqs, denn R. Jjçḥaq sagte: Woher, daß der Gläubiger das Pfand eigne? Es heißt: <i>dir wird es als Rechtschaffenheit angerechnet werden</i>,
ג אם אינו קונה משכון צדקה מנין לו מכאן לבעל חוב שקונה משכון
3 und wenn er das Pfand nicht eignen würde, wäre ja [die Rückgabe] keine Rechtschaffenheit. Hieraus, daß der Gläubiger das Pfand eigne. –
ד לימא דרבי יצחק תנאי היא ותיסברא אימור דאמר רבי יצחק שמשכנו שלא בשעת הלואה משכנו בשעת הלואה מי אמר
4 Meinst du? R. Jiçḥaq ist dieser Ansicht nur in dem Falle, wenn er von ihm das Pfand nicht beim Borgengenommen hat, sagte er dies etwa auch von dem Falle, wenn er von ihm das Pfand beim Borgen genommen hat!? –
ה אלא משכנו שלא בשעת הלואתו כולי עלמא לא פליגי דאית להו דרבי יצחק והכא במשכנו בשעת הלואתו
5 Vielmehr, in dem Falle, wenn er von ihm das Pfand nicht beim Borgen genommen hat, sind alle der Ansicht R. Jiçḥaqs, hier aber handelt es sich um den Fall, wenn er von ihm das Pfand beim Borgen genommen hat,
ו ובשומר אבדה קמיפלגי דאיתמר שומר אבדה רבה אמר כשומר חנם
6 und zwar streiten sie über den Hüter eines Fundes, Es wurde nämlich gelehrt: Der Hüter eines Fundes gilt, wie Rabba sagt, als unentgeltlicher Hüter,