Sotah 50

Kapitel 50

א וב"ה סברי שטר העומד לגבות לאו כגבוי דמי
1 und die Schule Hillels ist der Ansicht, der zur Einlösung stehende Schuldschein gelte nicht als eingelöst.
ב מעוברת חבירו כו' אמר רב נחמן אמר רבה בר אבוה מחלוקת בעקרה וזקינה
2 D<small>IE VON EINEM ANDEREN</small> S<small>CHWANGERE</small> &amp;<small>C</small>. R. Naḥman sagte im Namen des Rabba b. Abuha: Sie streiten nur über eine Unfruchtbare und eine Alte,
ג אבל איילונית דברי הכל לא שותה ולא נוטלת כתובתה שנאמר (במדבר ה, כח) ונקתה ונזרעה זרע מי שדרכה להזריע יצאה זו שאין דרכה להזריע
3 hinsichtlich einer Zwitterhaften aber stimmen alle überein, daß sie nicht trinke und nicht die Morgengabe erhalte, denn es heißt:<i>so wird sie ungestraft bleiben und von Samen besamt werden</i>; nur eine, deren Art es ist, besamt zu werden, ausgenommen diese, deren Art es nicht ist, besamt zu werden.
ד מיתיבי המקנא לארוסתו ולשומרת יבם שלו אם עד שלא כנסה נסתרה לא שותה ולא נוטלת כתובתה
4 Man wandte ein: Wenn jemand seine Verlobte oder seine Anwärterin der Schwagerehe verwarnt hat und sie sich vor der Heirat verborgenhat, so trinkt sie nicht und erhält nicht die Morgengabe.