Temurah 65

Kapitel 65

א הא מה אני מקיים (ויקרא כז, יא) ואם [כל] בהמה אשר לא יקריבו ממנה קרבן לה' בבעלי מומין שיפדו
1 somit beziehe ich die Worte: <i>wenn irgend ein Vieh, wie man davon ein Opfer für den Herrn nicht darbringen darf</i>, auf fehlerbehaftete, daß sie auzulösen sind.
ב יכול יפדו על מום עובר ת"ל אשר לא יקריבו ממנה שאינה קריבה כל עיקר יצתה זו שאינה קריבה היום אלא למחר
2 Man könnte glauben, sie seien auch wegen eines vorübergehenden Leibesfehlers auszulösen, so heißt es: <i>wie man davon nicht darbringen darf</i>, das überhaupt nicht dargebracht werden darf, ausgenommen ein solches, das heute nicht dargebracht werden darf, wohl aber morgen.
ג ואמר רחמנא עביד לה העמדה והערכה
3 Und der Allbarmherzige sagt, dabei sei das Hinstellen und Schätzen erforderlich.
ד אמר רב גידל אמר רב מ"ט דריש לקיש דאמר לרבנן קדשי בדק הבית היו בכלל העמדה והערכה קדשי מזבח לא היו בכלל העמדה והערכה דאמר קרא (ויקרא כז, יב) והעריך הכהן אותה בין טוב ובין רע
4 R. Gidel sagte im Namen Rabhs: Was ist der Grund des Reš Laqiš, welcher sagt, nach den Rabbanan sei Geheiligtes für den Tempelreparaturfonds hinsichtlich des Hinstellens und Schätzens einbegriffen, Geheiligtes für den Altar aber hinsichtlich des Hinstellens und Schätzens nicht einbegriffen? Die Schrift sagt:<i>und der Priester schätze es, ob gut oder schlecht</i>;
ה איזהו דבר שאינו חלוק בין טוב לרע הוי אומר זה קדשי ב"ה ואמר קרא אותה למעוטי קדשי מזבח
5 was ist es, wobei zwischen gut und schlecht nicht unterschieden wird? Sage, das ist das Geheiligte für den Tempelreparaturfonds, und die Schrift sagt <i>es</i>, was Geheiligtes für den Altar ausschließt. –
ו ורבי יוחנן אותה למעוטי מאי למעוטי בעל מום מעיקרו
6 Was schließt nach R. Joḥanan das <i>es</i> aus? – Dies schließt das von früher her fehlerbehaftete aus. –
ז ולתנא דבי לוי דאמר דאפילו בעל מום מעיקרו בכלל העמדה והערכה דתני לוי הכל היו בכלל העמדה והערכה ואפילו בעל מום מעיקרו וכן תני (ר') לוי במתניתיה ואפי' חיה ואפילו עופות והכתיב אותה קשיא
7 Der Autor der Schule Levis sagt ja aber, auch, ein von früher her fehlerbehaftetes sei hinsichtlich des Hinstellens und Schätzens einbegriffen, denn Levi lehrte, alles war hinsichtlich des Hinstellens und Schätzens einbegriffen, auch ein von früher her fehlerbehaftetes, und ebenso lehrte Levi in seiner Barajtha, sogar Wild und Geflügel; es heißt ja <i>es</i>!? – Ein Einwand.
ח אמר רב יהודה אמר רב מ"ט דר"ש דאמר קדשי מזבח היו בכלל העמדה והערכה קדשי ב"ה לא היו דאמר קרא (ויקרא כז, יב) והעריך הכהן אותה בין טוב ובין רע איזהו דבר שחלוק בין טוב ובין רע הוי אומר זה קדשי מזבח ואמר קרא אותה למעוטי ב"ה
8 R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Was ist der Grund des Reš Laqiš, welcher sagt: Geheiligtes für den Altar war hinsichtlich des Schätzens und Hinstellens einbegriffen, nicht aber war es das Geheiligte des Tempelreparaturfonds? Die Schrift sagt: <i>und der Priester schätze es, ob gut oder schlecht</i>; das Geheiligte für den Altar ist es, wobei zwischen gut und schlecht unterschieden wird, und die Schrift sagt <i>es</i>, das Geheiligte für den Tempelreparaturfonds auszuschließen. –
ט אי הכי בין טוב לרע מיבעי ליה קשיא
9 Demnach sollte es doch heißen: zwischen gut und schlecht!? –
י מיתיבי מתו תמימין יקברו ובעלי מומין יפדו בד"א בקדשי מזבח אבל בקדשי ב"ה בין תמימין בין בעלי מומים יקברו
10 Ein Einwand. Man wandte ein: Verenden sie fehlerfrei, so sind sie zu begraben, wenn fehlerbehaftet, so sind sie auszulösen. Diese Worte gelten nur vom Geheiligten für den Altar, Geheiligtes für den Tempelreparaturfonds aber ist, ob fehlerfrei oder fehlerbehaftet, zu begraben.
יא ר"ש אומר אחד קדשי מזבח ואחד קדשי בדק הבית תמימים יקברו בעלי מומין יפדו תיובתא דרבי יוחנן מרישא
11 R. Šimo͑n sagt, sowohl Geheiligtes für den Altar als auch Geheiligtes für den Tempelreparaturfonds sei fehlerfrei zu begraben und fehlerbehaftet auszulösen. Der Anfangsatz ist also eine Widerlegung R. Joḥanans!? –
יב אמר לך ר' יוחנן הכא במאי עסקינן בבעל מום מעיקרו
12 R. Joḥanan kann dir erwidern: hier wird von einem von früher her fehlerbehafteten gesprochen.
יג ה"נ מסתברא דאי תימא שקדם הקדישן את מומן ליפלוג ר"ש עלה אלא לאו ש"מ בבעל מום מעיקרו
13 Dies ist auch einleuchtend, denn wenn man sagen wollte, wenn die Heiligung vor dem Leibesfehler erfolgt ist, so sollte doch R. Šimo͑n hinsichtlich dieses Falles streiten. Vielmehr ist hieraus zu entnehmen, daß hier von einem von früher her fehlerbehafteten [gesprochen wird]. –
יד אלא לימא תיהוי תיובתיה דר"ל
14 Demnach wäre dies ja eine Widerlegung des Reš Laqiš!? –
טו ר"ל מוקים לה בשקדם הקדישן את מומן אי הכי ניפלוג ר"ש עלה
15 Reš Laqiš bezieht dies auf den Fall, wenn die Heiligung vor dem Leibesfehler erfolgt ist. – Demnach sollte doch R. Šimo͑n hinsichtlich dieses Falles streiten!? –
טז ר"ל מיפך אפיך והכי מותיב ממכילתא אחריתי מתו בין תמימין בין בעלי מומין יקברו
16 Reš Laqiš wendet es um und erhebt folgenden Einwandaus einer anderen Mekhilta: Verenden sie, ob fehlerfrei oder fehlerbehaftet, so sind sie zu begraben.
יז ר"ש אומר תמימים יקברו ובעלי מומין יפדו תיובתא דרבי יוחנן מסיפא
17 R. Šimo͑n sagt, fehlerfreie seien zu begraben, fehlerbehaftete seien auszulösen. Diese Wortegelten nur vom Geheiligten für den Tempelreparaturfonds, Opfertiere aber sind auszulösen. – Der Schlußsatz ist ja eine Widerlegung R. Joḥanans!? –
יח אמר לך ר' יוחנן הכא במאי עסקינן בבעל מום מעיקרו ה"נ מסתברא דאי תימא בשקדם הקדישן את מומן ניפלוג ר"ש עלה
18 R. Joḥanan kann dir erwidern: hier wird von einem von früher her fehlerbehafteten gesprochen. Dies ist auch einleuchtend, denn wenn man sagen wollte, wenn die Heiligung vor dem Leibesfehler erfolgt ist, so sollte doch R. Šimo͑n hinsichtlich dieses Falles streiten. –
יט אלא לימא תיהוי תיובתיה דר"ל אמר לך ר"ל הכא במאי עסקינן בשקדם הקדישן את מומן וניפלוג ר"ש עלה אמר לך ר"ל ה"נ דפליג ר"ש
19 Demnach wäre dies ja eine Widerlegung des Reš Laqiš!? – Reš Laqiš kann dir erwidern: hier wird von dem Falle gesprochen, wenn die Heiligung vor dem Leibesfehler erfolgt ist. – Sollte doch R. Šimo͑n hinsichtlich dieses Falles streiten!? – Reš Laqiš kann dir erwidern: dem ist auch so, daß R. Šimo͑n streitet.
כ א"ל ר' ירמיה לרבי זירא לר"ל דאמר לרבנן קדשי מזבח לא היו בכלל העמדה והערכה וקתני קדשי מזבח
20 R. Jirmeja sprach zu R. Zera: Nach Reš Laqiš, welcher sagt, nach den Rabbanan sei das für den Altar Geheiligte hinsichtlich des Hinstellens und Schätzens nicht einbegriffen, ist ja, da gelehrt wird, das für den Altar Geheiligte