Yevamot 105

Kapitel 105

א יש זיקה ואתאי חליצה אפקעתיה לזיקה ורבנן סברי אין זיקה מעיקרא אילו אמר לה התקדשי לי בזיקת יבמין מי לא מהני השתא נמי מהני
1 es bestehe eine Gebundenheit, und die Ḥaliça hob die Gebundenheit auf. Die Rabbanan aber sind der Ansicht, es bestehe keine Gebundenheit, und wie es wirksam ist, wenn er zuerst zu ihr sagt: sei mir durch die Gebundenheit der Schwagerschaft angetraut, ebenso ist es auch jetzt wirksam.
ב רב שרביא אמר בחליצה כשירה אי דאמר לה התקדשי לי בזיקת יבמין כ"ע לא פליגי דלא מהני והכא בחליצה פסולה קמיפלגי מר סבר חליצה פסולה פוטרת ומר סבר חליצה פסולה אינה פוטרת
2 R. Šerebja erklärte: Bei einer gültigen Ḥaliça stimmen alle überein, daß, wenn er zu ihr [nachher] sagt: sei mir durch die Gebundenheit der Schwagerschaft angetraut, dies nicht wirksam sei, hier aber streiten sie über die ungültige Ḥaliça; nach der einen Ansicht entbindet die ungültige Ḥaliça, und nach der anderen Ansicht entbindet die ungültige Ḥaliça nicht.
ג רב אשי אמר דכ"ע חליצה פסולה אינה פוטרת והכא ביש תנאי בחליצה קמיפלגי מר סבר יש תנאי בחליצה ומר סבר אין תנאי בחליצה
3 R. Aši erklärte: Alle stimmen überein, daß die ungültige Ḥaliça nicht entbinde, hier aber streiten sie über die Bedingung bei der Ḥaliça; nach der einen Ansicht ist die Bedingung bei der Ḥaliça zulässig, und nach der anderen Ansicht ist die Bedingung bei der Ḥaliça unzulässig.
ד רבינא אמר דכ"ע יש תנאי בחליצה והכא בתנאי כפול קמיפלגי מר סבר בעינן תנאי כפול ומר סבר לא בעינן תנאי כפול:
4 Rabina erklärte: Alle stimmen überein, daß die Bedingung bei der Ḥaliça zulässig sei, und hier streiten sie über die Verdoppelung bei der Bedingung; nach der einen Ansicht ist eine Verdoppelung der Bedingung erforderlich, und nach der anderen Ansicht ist keine Verdoppelung der Bedingung erforderlich.
ה חלץ ועשה מאמר ונתן גט ובעל וכו': וניתני נמי אין אחר ביאה כלום אביי ורבא דאמרי תרוייהו תני אין אחר ביאה כלום ותנא דידן התרת יבמה לשוק עדיפא ליה:
5 H<small>AT ER AN IHR DIE</small> Ḥ<small>ALIÇA VOLLZOGEN UND DARAUF AN SIE DIE</small> E<small>HEFORMEL GERICHTET, IHR EINEN</small> S<small>CHEIDEBRIEF GEGEBEN ODER IHR BEIGEWOHNT</small> &amp;<small>C</small>. Sollte er auch lehren: so besteht nach der Beiwohnung nichts mehr!? – Abajje und Raba sagten beide, man lese: so besteht nach der Beiwohnung nichts mehr. Unserem Autor aber ist die Erlaubnis der Schwägerin für jedermann bevorzugter.
ו אחד יבמה אחת אחד שתי יבמות: מתני' דלא כבן עזאי דתניא בן עזאי אומר יש מאמר אחר מאמר בשני יבמין ויבמה אחת ואין מאמר אחר מאמר בשתי יבמות ויבם אחד:
6 E<small>INERLEI, OB EINE</small> S<small>CHWÄGERIN</small> &amp;<small>C. ODER ZWEI</small> S<small>CHWÄGERINNEN</small> &amp;<small>C</small>. Unsere Mišna vertritt nicht die Ansicht Ben A͑zajs, denn es wird gelehrt: Ben A͑zaj sagt, es gebe eine Eheformel nach einer Eheformel bei zwei Schwägern und einer Schwägerin, nicht aber gebe es eine Eheformel nach einer Eheformel bei zwei Schwägerinnen und einem Schwager.
ז כיצד מאמר לזו וכו': לימא מסייע ליה לשמואל דאמר שמואל חלץ לבעלת מאמר לא נפטרה צרתה
7 U<small>ND ZWAR: HAT ER DIE</small> E<small>HEFORMEL AN DIE EINE</small> &amp;<small>C</small>. Dies wäre eine Stütze für Šemuél, denn Šemuél sagte, daß, wenn er an der, an die er die Eheformel gerichtet hat, die Ḥaliça vollzogen hat, die Nebenbuhlerin nicht entbunden sei,
ח ותיובתא דרב יוסף מי קתני חולץ חלץ קתני דיעבד:
8 und eine Widerlegung R. Josephs? – Er lehrt ja nicht, daß er die Ḥaliça vollziehe, sondern vollzogen hat, wenn es geschehen ist.
ט גט לזו וגט לזו כו': לימא מסייע ליה לרבה בר רב הונא דאמר רבה בר רב הונא חליצה פסולה צריכה לחזר על כל האחין מאי צריכות צריכות דעלמא:
9 D<small>ER EINEN EINEN</small> S<small>CHEIDEBRIEF GEGEBEN UND DER ANDEREN EINEN</small> S<small>CHEIDEBRIEF GEGEBEN.</small> Dies wäre eine Stütze für Rabba b. R. Hona, denn Rabba b. R. Hona sagte, daß, wenn die Ḥaliça ungültig ist, sie sich an alle Brüder wenden müsse? – [Die Mehrzahl] ‘benötigen’ bezieht sich auf derartige Fälle allgemein.
י גט לזו וחלץ לזו: לימא מסייע ליה לשמואל ותהוי תיובתא דרב יוסף מי קתני חולץ חלץ קתני דיעבד:
10 D<small>ER EINEN EINEN</small> S<small>CHEIDEBRIEF GEGEBEN UND AN DER ANDEREN DIE</small> Ḥ<small>ALIÇA VOLLZOGEN.</small> Dies wäre eine Stütze für Šemuél und eine Widerlegung R. Josephs? – Er lehrt ja nicht, daß er die Ḥaliça vollziehe, sondern: vollzogen hat, wenn es geschehen ist.
יא חלץ וחלץ או חלץ וכו': וליתני נמי אין אחר ביאה כלום אביי ורבא דאמרי תרוייהו תני אין אחר ביאה כלום ותנא דידן התרת יבמה לשוק עדיפא ליה:
11 H<small>AT ER</small> [<small>AN DER EINEN</small>] <small>UND</small> [<small>AN DER ANDEREN</small>] <small>DIE</small> Ḥ<small>ALIÇA VOLLZOGEN, ODER AN DER EINEN DIE</small> Ḥ<small>ALIÇA VOLLZOGEN</small> &amp;<small>C</small>. Sollte er auch lehren: so besteht nach der Beiwohnung nichts mehr!? Abajje und Raba sagten beide, man lese: so besteht nach der Beiwohnung nichts mehr. Unserem Autor aber ist die Erlaubnis der Schwägerin für jedermann bevorzugter.
יב בין יבם אחד לשתי יבמות כו': בשלמא לרבי יוחנן דאמר כולה ביתא בלאו קאי איצטריך לאשמועינן דאין קדושין תופסין בחייבי לאוין
12 E<small>INERLEI, OB EIN</small> S<small>CHWAGER</small> &amp;<small>C</small>. <small>ODER ZWEI</small> S<small>CHWAGER</small> &amp;<small>C</small>. Allerdings ist es nach R. Joḥanan, welcher sagt, das ganze Haus mache sich eines Verbotes schuldig, zu lehren nötig, daß bei mit einem Verbote belegten die Antrauung ungültig sei,
יג אלא לר"ל דאמר כולה ביתא בכרת קאי איצטריך לאשמועינן דאין קדושין תופסין בחייבי כריתות
13 aber ist denn nach Reš Laqiš, welcher sagt, das ganze Haus mache sich der Ausrottung schuldig, zu lehren nötig, daß bei mit der Ausrottung belegten die Antrauung ungültig sei!? –
יד אמר לך ר"ל וליטעמיך סיפא דקתני בעל ועשה מאמר איצטריך לאשמועינן דאין קדושין תופסין באשת איש
14 Reš Laqiš kann dir erwidern: im Schlußsatze lehrt er den Fall, wenn er ihr beigewohnt und an sie die Eheformel gerichtet hat; ist es denn, auch nach deiner Auffassung zu lehren nötig, daß bei einer Ehefrau die Antrauung ungültig sei!?
טו אלא איידי דתנא התרת יבם אחד ויבמה אחת תנא נמי שתי יבמות ויבם אחד ואיידי דתנא שתי יבמות ויבם אחד תנא נמי שתי יבמין ויבמה אחת:
15 Vielmehr, da er von der Erlaubnis bei einem Schwager und einer Schwägerin lehrt, lehrt er es auch von zwei Schwägerinnen und einem Schwager, und da er es von zwei Schwägerinnen und einem Schwager lehrt, lehrt er es auch von zwei Schwägern und einer Schwägerin.