Yevamot 168

Kapitel 168

א וכי תימא קסבר האי תנא נישואין הראשונים מפילין הרי חלל שנשא כשרה ולא אמרינן נישואין הראשונים מפילין
1 Wolltest du erwidern, dieser Autor sei der Ansicht, sie falle durch die erste Heirat zu, so [lehrt er ja auch den Fall], wenn ein Entweihter eine Unbemakelte geheiratet hat, und wir sagen nicht, sie falle durch die erste Heirat zu. –
ב הא ודאי משום סיפא משום דקבעי למיתנא סיפא כ"ג שנשא את האלמנה יש לו אח כ"ג או כהן הדיוט דוקא אלמנה אבל בתולה חזיא ליה משום הכי קתני אלמנה
2 Dies lehrt er entschieden wegen des Schlußsatzes. Da er im Schlußsatze den Fall lehren will, wenn ein Hochpriester eine Witwe geheiratet hat und sein Bruder Hochpriester oder gemeiner Priester ist, nur eine Witwe, während eine Jungfrau für ihn tauglich ist, lehrt er es auch da von einer Witwe.
ג מתקיף לה רב פפא אם איתא להא דכי אתא רב דימי אמר ר' יוחנן מצרי שני שנשא מצרית ראשונה בנה שני הוי לתני נמי
3 R. Papa wandte ein: Sollte er, wenn das, was R. Dimi, als er kam, im Namen R. Joḥanans gesagt hat, Geltung hat, daß nämlich, wenn ein Miçri zweiter Generation eine Miçrith erster Generation geheiratet hat, ihr Sohn zweiter Generation sei, auch den Fall lehren,
ד מצרי שני שנשא שתי מצריות אחת ראשונה ואחת שנייה והיו לו בנים מראשונה ושנייה אי נסוב כי אורחייהו מותרות לבעליהן ואסורות ליבמיהן
4 wenn ein Miçri zweiter Generation zwei Miçrijoth geheiratet hat, eine erster und eine zweiter Generation, und er Söhne von der einen und anderen hat; haben sie entsprechend geheiratet, so sind [die Frauen] ihren Männern erlaubt und ihren Schwägern verboten,
ה ואי איפוך ונסוב מותרות ליבמיהן ואסורות לבעליהן מותרות לאלו ולאלו גיורות אסורות לאלו ולאלו אילוניות
5 und haben sie umgekehrt geheiratet, so sind sie ihren Schwägern erlaubt und ihren Männern verboten; beiden erlaubt sind Proselytinnen, beiden verboten sind Sterile!? –
ו תנא ושייר מאי שייר דהאי שייר שייר פצוע דכא
6 Manches lehrt er und manches läßt er fort. – Was läßt er noch außerdem fort? – Er läßt den Quetschverstümmelten fort. –
ז אי משום פצוע דכא לאו שיורא דהא תנא ליה חייבי לאוין
7 Wenn nur den Quetschverstümmelten, so ist dies keine Fortlassung, denn er nennt die mit einem Verbote belegten. –
ח אטו חייבי לאוין מי לא קתני והדר תני והא קתני כהן הדיוט שנשא אלמנה וחלל שנשא כשרה
8 Nennt er denn nicht die mit einem Verbote belegten besonders, er lehrt ja von einem gemeinen Priester, der eine Witwe geheiratet hat, und von einem Entweihten, der eine Unbemakelte geheiratet hat!? –
ט ההוא איצטריכא ליה לאשמועינן כדרב יהודה אמר רב דאמר רב יהודה אמר רב לא הוזהרו כשרות להנשא לפסולין
9 Dies ist besonders zu lehren nötig, nach R. Jehuda im Namen Rabhs. R. Jehuda sagte nämlich im Namen Rabhs, den unbemakelten [Priesterstöchtern] sei es nicht verboten, sich mit Bemakelten zu verheiraten. –
י והא קתני חלל שנשא כשרה וישראל שנשא בת ישראל ויש לו אח ממזר הא נמי לא מהדר מיתנא היא דאשמועינן לאו שאין שוה בכל וקמשמע לן לאו השוה בכל
10 Er lehrt ja von einem Entweihten, der eine Unbemakelte geheiratet hat, und von einem Jisraéliten, der eine Jisraélitin geheiratet hat, und sein Bruder Hurenkind ist!? – Auch dies ist keine Wiederholung; er lehrt von einem Verbote, das nicht für jeden gilt, und von einem Verbote, das für jeden gilt. –
יא הא קתני ישראל שנשא ממזרת ויש לו אח ישראל (וממזר שנשא ממזרת ויש לו אח ישראל) אלא לאו שמע מינה תנא ושייר ש"מ:
11 Er lehrt ja von einem Jisraéliten, der eine Jisraélitin geheiratet hat, und sein Bruder Hurenkind ist, und von einem Hurenkinde, das ein Hurenkind geheiratet hat!? Hieraus ist somit zu entnehmen, daß er manches lehrt und manches fortläßt. Schließe hieraus.
יב גופא אמר רב יהודה אמר רב לא הוזהרו כשרות להנשא לפסולין לימא מסייע ליה חלל שנשא כשרה מאי לאו כהנת [הראויה לו] ומאי כשרה כשרה לכהונה
12 Der Text. R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Den unbemakelten [Priesterstöchtern] ist es nicht verboten, sich mit Bemakelten zu verheiraten. Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Wenn ein Entweihter eine Unbemakelte geheiratet hat. Doch wohl eine Priesterstochter, und unter Unbemakelte ist zu verstellen, für Priester unbemakelt. –
יג לא ישראלית ומאי כשרה כשרה לקהל
13 Nein, eine Jisraélitin, und unter Unbemakelte ist zu verstehen, für die Gemeinde unbemakelt. –
יד אי הכי יש לו אח כשר נמי כשר לקהל מכלל דהוא פסול לקהל אלא לאו כהן ומדהוא כהן היא כהנת מידי איריא הא כדאיתא והא כדאיתא
14 Demnach wäre auch unter ‘unbemakelten Bruder’ zu verstehen, für die Gemeinde unbemakelt, während er selber auch für die Gemeinde bemakelt ist!? Doch wohl ein Priester, und wenn er ein Priester ist, ebenso sie, wenn sie Priesterstochter ist. –
טו מתיב רבין בר נחמן לא יקחו לא יקחו מלמד שהאשה מוזהרת על ידי האיש
15 Wieso denn, er so und sie anders. Rabin b. Naḥman wandte ein:<i>Sollen sie nicht nehmen, sollen sie nicht nehmen</i>; dies lehrt, daß es durch den Mann der Frau verboten wird!?
טז אמר רבא כל היכא דהוא מוזהר היא מוזהרת וכל היכא דהוא לא מוזהר היא לא מזדהרא
16 Raba erwiderte: Wenn es ihm verboten ist, ist es auch ihr verboten, und wenn es ihm nicht verboten ist, ist es auch ihr nicht verboten. –
יז והא מהכא נפקא מדרב יהודה אמר רב נפקא דאמר רב יהודה אמר רב וכן תנא דבי רבי ישמעאל (במדבר ה, ו) איש או אשה כי יעשו מכל חטאות האדם השוה הכתוב אשה לאיש לכל עונשין שבתורה
17 Ist dies denn hieraus zu entnehmen, dies ist ja aus einer Lehre R. Jehudas im Namen Rabhs zu entnehmen!? R. Jehuda sagte nämlich im Namen Rabhs, und ebenso wurde es in der Schule R. Jišma͑éls gelehrt: <i>Wenn ein Mann oder eine Frau irgend eine Sünde der Menschen begeht</i>; die Schrift hat damit die Frau hinsichtlich aller Strafgesetze der Tora dem Manne gleichgestellt. –
יח אי מההיא הוה אמינא לאו השוה בכל אבל לאו שאינו שוה בכל לא
18 Hieraus könnte man entnehmen, nur bei Verboten, die für jeden gelten, nicht aber bei Verboten, die nicht für jeden gelten. –