Yevamot 191

Kapitel 191

א ודלמא אאינו פוסל אי נמי ממאי דאיתא לדרב הונא דלמא ליתא דרב הונא כלל ובדרב המנונא קמיפלגי דאמר רב המנונא שומרת יבם שזינתה אסורה ליבמה
1 vielleicht auf die Nichtuntauglichmachune!? Und woher ferner, daß die Erklärung R. Honas zutrifft, vielleicht trifft sie überhaupt nicht zu, und sie streiten vielmehr über die Lehre R. Ḥamnunas, daß eine Schwägerin, die gehurt hat, ihrem Schwager verboten sei!?
ב דרב אמר הרי היא כאשת איש ומיפסלא בזנות ושמואל אמר אינה כאשת איש ולא מיפסלא בזנות וא"נ בקדושין תופסין ביבמה קמיפלגי דרב אמר הרי היא כאשת איש ולא תפסי בה קדושין ושמואל אמר אינה כאשת איש ותפסי בה קדושין
2 Rabh sagt, sie gelte als Ehefrau und sei durch die Unzucht untauglich, und Šemuél sagt, sie gelte nicht als Ehefrau und sei durch die Unzucht nicht untauglich. Oder vielleicht streiten sie über die Gültigkeit der Antrauung bei der Schwägerin!? Rabh sagt, sie gelte als Ehefrau, und ihre Antrauung ist ungültig, und Šemuél sagt, sie gelte nicht als Ehefrau, und ihre Antrauung ist gültig. –
ג והא אפליגו בה חדא זימנא חדא מכלל דחברתה איתמר:
3 Hierüber streiten sie ja bereits einmal!? – Eines ist vom anderen gefolgert.
ד <big><strong>מתני׳</strong></big> אמרו לו מתה אשתך ונשא אחותה מאביה מתה ונשא אחותה מאמה מתה ונשא אחותה מאביה מתה ונשא אחותה מאמה ונמצאו כולן קיימות מותר בראשונה ובשלישית ובחמישית ופוטרות צרותיהן
4 <b>W</b><small>ENN MAN EINEM BERICHTET HATTE, SEINE</small> F<small>RAU SEI GESTORBEN, UND ER IHRE</small> S<small>CHWESTER VÄTERLICHERSEITS HEIRATETE, DASS</small> [<small>AUCH DIESE</small>] <small>GESTORBEN SEI, UND ER IHRE</small> S<small>CHWESTER MÜTTERLICHERSEITS HEIRATETE, DASS</small> [<small>AUCH DIESE</small>] <small>GESTORBEN SEI, UND ER IHRE</small> S<small>CHWESTER VÄTERLICHERSEITS HEIRATETE, DASS</small> [<small>AUCH DIESE</small>] <small>GESTORBEN SEI, UND ER IHRE</small> S<small>CHWESTER MÜTTERLICHERSEITS HEIRATETE, UND ES SICH HERAUSSTELLT, DASS SIE ALLE LEBEN, SO SIND IHM DIE ERSTE, DIE DRITTE UND DIE FÜNFTE ERLAUBT</small>, <small>UND SIE ENTBINDEN IHRE</small> N<small>EBENBUHLERINNEN</small>,
ה ואסור בשניה וברביעית ואין ביאת אחת מהן פוטרת צרתה
5 <small>UND DIE ZWEITE UND DIE VIERTE</small> <small>VERBOTEN, UND DIE</small> B<small>EIWOHNUNG DER EINEN VON IHNEN ENTBINDET DIE</small> N<small>EBENBUHLERIN NICHT</small>.
ו ואם בא על השניה לאחר מיתת הראשונה מותר בשניה וברביעית ופוטרות צרותיהן ואסור בשלישית ובחמישית ואין ביאת אחת מהן פוטרת צרתה:
6 H<small>AT ER DER ZWEITEN ERST NACH DEM</small> T<small>ODE DER ERSTEN BEIGEWOHNT, SO SIND IHM DIE ZWEITE UND DIE VIERTE</small> <small>ERLAUBT, UND SIE ENTBINDEN IHRE</small> N<small>EBENBUHLERINNEN, UND DIE DRITTE UND DIE FÜNFTE</small> <small>VERBOTEN, UND DIE</small> B<small>EIWOHNUNG DER EINEN VON IHNEN ENTBINDET IHRE</small> N<small>EBENBUHLERIN NICHT</small>.
ז בן תשע שנים ויום אחד הוא פוסל ע"י אחין והאחין פוסלין על ידו אלא הוא פוסל תחלה והאחין פוסלין תחלה וסוף
7 D<small>ER NEUN</small> J<small>AHRE UND EINEN</small> T<small>AG ALTE KANN</small> [<small>DIE</small> S<small>CHWÄGERIN</small>] <small>FÜR SEINE</small> B<small>RÜDER UNTAUGLICH MACHEN, UND EBENSO KÖNNEN DIE</small> B<small>RÜDER SIE FÜR IHN UNTAUGLICH MACHEN, JEDOCH KANN ER SIE NUR VORHER UNTAUGLICH MACHEN, DIE</small> B<small>RÜDER ABER VORHER UND NACHHER</small>.
ח כיצד בן תשע שנים ויום אחד שבא על יבמתו פסל ע"י אחין באו עליה אחין ועשו בה מאמר נתנו גט או חלצו פוסלין על ידו:
8 U<small>ND ZWAR</small>: W<small>ENN EIN NEUN</small> J<small>AHRE UND EINEN</small> T<small>AG ALTER SEINER</small> S<small>CHWÄGERIN BEIWOHNT, SO MACHT ER SIE FÜR DIE</small> B<small>RÜDER UNTAUGLICH, UND WENN DIE</small> B<small>RÜDER IHR BEIWOHNEN, AN SIE DIE</small> E<small>HEFORMEL RICHTEN, IHR EINEN</small> S<small>CHEIDEBRIEF GEBEN ODER AN IHR DIE</small> Ḥ<small>ALIÇA VOLLZIEHEN, SO MACHEN SIE SIE FUR IHN UNTAUGLICH</small>.
ט <big><strong>גמ׳</strong></big> אטו כולהו לאו לאחר מיתת ראשונה נינהו אמר רב ששת לאחר מיתת ראשונה ודאי:
9 GEMARA. Handeln denn jene alle nicht von dem Falle, wenn es nach dem Tode der ersten erfolgt ist!? R. Šešeth erwiderte: Nach dem festgestellten Tode der ersten.
י בן תשע שנים וכו': בן תשע שנים ויום אחד תחלה פסיל בסוף לא פסיל והתני רב זביד ב"ר אושעיא העושה מאמר ביבמתו ואח"כ בא אחיו שהוא בן ט' שנים ויום אחד עליה פסלה
10 N<small>EUN</small> J<small>AHRE &amp;C</small>. Macht denn der neun Jahre und einen Tag alte nur vorher und nicht nachher untauglich, R. Zebid b. R. Oša͑ja lehrte ja, daß, wenn jemand an seine Schwägerin die Eheformel gerichtet, und darauf sein neun Jahre und einen Tag alter Bruder ihr beigewohnt hat, er sie untauglich gemacht habe!? –
יא אמרי ביאה פסיל אפילו בסוף מאמר תחלה פסיל בסוף לא פסיל וביאה אפילו בסוף פסיל והא קתני אלא שהוא פוסל תחלה והן תחלה וסוף כיצד בן תשע שנים ויום אחד שבא על יבמתו וכו'
11 Ich will dir sagen, durch Beiwohnung macht er sie auch nachher untauglich, durch die Eheformel aber macht er sie nur vorher untauglich, nachher aber nicht. – Macht er sie denn nachher selbst durch Beiwohnung untauglich, er lehrt ja: jedoch kann er sie nur vorher untauglich machen, jene aber vorher und nachher, und zwar: wenn ein neun Jahre und einen Tag alter seiner Schwägerin beiwohnt&amp;c.!? –
יב חסורי מיחסרא והכי קתני בן תשע שנים ויום אחד הוא פוסל תחלה והן פוסלין תחלה וסוף בד"א במאמר אבל ביאה פוסלת אפי' בסוף כיצד בן ט' שנים ויום אחד הבא על יבמתו פסל ע"י אחין
12 [Die Mišna] ist lückenhaft und muß wie folgt lauten: der neun Jahre und einen Tag alte kann nur vorher untauglich machen, jene aber vorher und nachher; dies gilt nur von der Eheformel, durch Beiwohnung aber kann er sie auch nachher untauglich machen, und zwar: wenn ein neun Jahre und einen Tag alter seiner Schwägerin beiwohnt, so macht er sie für die Brüder untaugliche. –
יג ומי אית ליה מאמר כלל ע"י אחין והתניא בן ט' שנים ויום אחד הוא פוסל בדבר אחד והאחין פוסלין על ידו בארבעה דברים הוא פוסל ע"י אחין בביאה והאחין פוסלין על ידו בביאה במאמר בגט בחליצה
13 Ist denn seine Eheformel überhaupt wirksam, es wird ja gelehrt: der neun Jahre und einen Tag alte kann sie für die Brüder durch eine Handlung untauglich machen, die Brüder aber können sie für ihn durch vier Handlungen untauglich machen; er kann sie für die Brüder durch Beiwohnung untauglich machen, die Brüder aber können sie für ihn durch Beiwohnung, Eheformel, Scheidebrief und Ḥaliça untauglich machen!? –
יד ביאה דפסלה בין בתחלה בין בסוף פסיקא ליה מאמר דבתחילה פסיל בסוף לא פסיל לא פסיקא ליה
14 Von der Beiwohnung, wodurch er sie vorher und nachher untauglich macht, spricht er, von der Eheformel, wodurch er sie nur vorher und nicht nachher untauglich macht, spricht er nicht.
טו איתמר נמי אמר רב יהודה אמר שמואל יש לו גט וכן אמר רב תחליפא בר אבימי יש לו מאמר תניא נמי הכי יש לו גט ויש לו מאמר דברי ר"מ
15 Es wurde auch gelehrt: R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls, sein Scheidebrief sei wirksam. Ebenso sagte R. Taḥlipha b. Abimi, seine Eheformel sei wirksam. Desgleichen wird gelehrt: Sein Scheidebrief und seine Eheformel sind wirksam – so R. Meír. –
טז וסבר ר"מ יש לו גט והתניא עשו ביאת בן תשע כמאמר בגדול ר"מ אומר עשו חליצת בן תשע כגט בגדול ואם איתא ליתני כגיטו אמר רב הונא בריה דרב יהושע אית ליה וזוטר
16 Ist R. Meír denn der Ansicht, sein Scheidebrief sei wirksam, es wird ja gelehrt, daß sie die Beiwohnung eines Neunjährigen der Eheformel eines Erwachsenen, und wie R. Meír sagt, die Ḥaliça eines Neunjährigen dem Scheidebriefe eines Erwachsenen gleichgestellt haben. Wenn dem so wäre, so sollte er lehren: seinem Scheidebriefe!? R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, erwiderte: Er ist wirksam, jedoch weniger.
יז לר"ג דאמר אין גט אחר גט ה"מ בגדול אחר גדול וקטן אחר קטן אבל גדול אחר קטן מהני
17 Nach R. Gamliél, welcher sagt, es gebe keinen Scheidebrief nach einem Scheidebriefe, gilt dies nur von dem eines Erwachsenen nach dem eines Erwachsenen, und dem eines Minderjährigen nach dem eines Minderjährigen, wohl aber ist der eines Erwachsenen nach dem eines Minderjährigen wirksam;
יח לרבנן דאמרי יש גט אחר גט ה"מ בגדול אחר גדול או בקטן אחר קטן אבל קטן אחר גדול לא מהני:
18 und nach den Rabbanan, welche sagen, es gebe einen Scheidebrief nach einen Scheidebriefe, gilt dies nur von dem eines Erwachsenen nach dem eines Erwachsenen, und dem eines Minderjährigen nach dem eines Minderjährigen, der eines Minderjährigen nach dem eines Erwachsenen aber ist unwirksam.