Yevamot 219

Kapitel 219

א מאי לאו דלא בעל לא דבעל אי דבעל מאי טעמא דשמואל קסבר כל הבועל על דעת קדושין הראשונים הוא בועל
1 Doch wohl, wenn er ihr nicht beigewohnt hat!? – Nein, wenn er ihr beigewohnt hat. – Was ist, wenn er ihr beigewohnt hat, der Grund Šemuéls!? – Er ist der Ansicht, wer die Beiwohnung vollzieht, tue dies auf Grund der ersten Antrauung. –
ב והא פליגי בה חדא זימנא דאיתמר קדשה על תנאי וכנסה סתם רב אמר צריכה הימנו גט ושמואל אמר אינה צריכה הימנו גט
2 Hierüber streiten sie ja bereits!? Es wird nämlich gelehrt: Wenn jemand [sich eine Frau] unter einer Bedingung angetraut und sie ohne Bedingung genommen hat, so benötigt sie von ihm, wie Rabh sagt, eines Scheidebriefes, und wie Šemuél sagt, keines Scheidebriefes.
ג רב אמר צריכה הימנו גט כיון דנסבה אחולי אחליה לתנאיה ושמואל אמר אינה צריכה הימנו גט כל הבועל על דעת קדושין הראשונים הוא בועל
3 Rabh sagt, sie benötige von ihm eines Scheidebriefes, denn er hat, da er sie genommen hat, auf die Bedingung verzichtet; Šemuél sagt, sie benötige von ihm keines Scheidebriefes, denn wer die Beiwohnung vollzieht, tut dies auf Grund der ersten Antrauung. –
ד צריכא דאי איתמר ההיא בההיא קאמר רב משום דאיכא תנאה וכיון דבעל אחליה לתנאיה אבל בהא אימא מודה ליה לשמואל ואי איתמר בהא בהך קאמר שמואל אבל בהך אימא מודה ליה לרב צריכא
4 Beides ist nötig. Würde nur dieses gelehrt worden sein, so könnte man glauben, Rabh vertrete seine Ansicht nur hierbei, wo es sich um eine Bedingung handelt, auf die er, da er die Beiwohnung vollzogen hat, verzichtet hat, bei jener Lehre aber pflichte er Šemuél bei. Und würde nur jenes gelehrt worden sein, so könnte man glauben, Šemuél vertrete seine Ansicht nur da, hierbei aber pflichte er Rabh bei. Daher ist beides nötig. –
ה ומי אמר רב כי בעל אין אי לא בעל לא והא ההיא עובדא דהוה בנרש ואיקדישה כשהיא קטנה וגדלה ואותביה אבי כורסייא ואתא אחרינא וחטפה מיניה ורב ברונא ורב חננאל תלמידי דרב הוו התם ולא הצריכוה גיטא מבתרא
5 Kann Rabh denn gesagt haben, nur wenn er ihr beigewohnt hat, sonst aber nicht, einst ereignete es sich ja in Nareš, daß jemand sich eine Minderjährige angetraut hatte, und als sie großjährig wurde und er sie auf die Sänfte setzte, kam jemand und raubte sie ihm, und R. Beruna und R. Ḥananél, die Schüler Rabhs, die da anwesend waren, benötigten sie keines Scheidebriefes vom anderen!?
ו אמר רב פפא בנרש מינסב נסיבי והדר מותבי אבי כורסייא רב אשי אמר הוא עשה שלא כהוגן לפיכך עשו בו שלא כהוגן ואפקעינהו רבנן לקידושי מיניה
6 R. Papa erwiderte: In Nareš pflegten sie zuerst zu heiraten und nachher auf die Sänfte zu setzen. R. Aši erwiderte: Er handelte ungebührlich, daher verfuhr man mit ihm ungebührlich und annullierte seine Antrauung.
ז אמר ליה רבינא לרב אשי תינח דקדיש בכספא קדיש בביאה מאי שויוה רבנן לבעילתו בעילת זנות אמר רב יהודה אמר שמואל הלכה כרבי אליעזר וכן אמר רבי אלעזר הלכה כרבי אליעזר:
7 Rabina sprach zu R. Aši: Allerdings wenn die Antrauung durch Geld erfolgt ist, wie ist es aber, wenn sie durch Beiwohnung erfolgt ist!? – Die Rabbanan haben seine Beiwohnung zu einer außerehelichen gemacht. R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Die Halakha ist wie R. Elie͑zer. Ebenso sagte R. Elea͑zar, die Halakha sei wie R. Elie͑zer.
ח <big><strong>מתני׳</strong></big> מי שהיה נשוי לשתי יתומות קטנות ומת ביאתה או חליצתה של אחת מהם פוטרת צרתה וכן שתי חרשות קטנה וחרשת אין ביאת אחת מהן פוטרת צרתה
8 <b>W</b><small>ENN JEMAND MIT ZWEI MINDERJÄHRIGEN</small> W<small>AISEN VERHEIRATET WAR</small> <small>UND GESTORBEN IST, SO ENTBINDET DIE</small> B<small>EIWOHNUNG ODER DIE</small> H<small>ALIÇA DER EINEN VON IHNEN IHRE</small> N<small>EBENBUHLERIN</small>. D<small>ASSELBE GILT VON ZWEI</small> T<small>AUBEN</small>. I<small>ST EINE MINDERJÄHRIG UND DIE ANDERE TAUB, SO ENTBINDET DIE</small> B<small>EIWOHNUNG DER EINEN IHRE</small> N<small>EBENBUHLERIN</small> <small>NICHT</small>.
ט פקחת וחרשת ביאת הפקחת פוטרת החרשת ואין ביאת החרשת פוטרת את הפקחת גדולה וקטנה ביאת הגדולה פוטרת הקטנה ואין ביאת הקטנה פוטרת הגדולה:
9 I<small>ST EINE VOLLSINNIG UND DIE ANDERE TAUB, SO ENTBINDET DIE</small> B<small>EIWOHNUNG DER</small> V<small>OLLSINNIGEN DIE</small> T<small>AUBE, NICHT ABER DIE DER</small> T<small>AUBEN DIE</small> V<small>OLLSINNIGE</small>. I<small>ST EINE ERWACHSEN UND DIE ANDERE MINDERJÄHRIG, SO ENTBINDET DIE</small> B<small>EIWOHNUNG DER</small> E<small>RWACHSENEN DIE</small> M<small>INDERJÄHRIGE, NICHT ABER DIE DER</small> M<small>INDERJÄHRIGEN DIE</small> E<small>RWACHSENE</small>.
י <big><strong>גמ׳</strong></big> וחרשת בת חליצה היא והתנן חרש שנחלץ וחרשת שחלצה וחולצת מן הקטן חליצתה פסולה
10 GEMARA. Ist denn eine Taube zur Ḥaliça fähig, wir haben ja gelernt, daß, wenn die Ḥaliça an einem Tauben, von einer Tauben oder an einem Minderjährigen erfolgt ist, sie ungültig sei!?
יא אמר רב גידל אמר רב אביאה רבא אמר אפילו תימא אחליצה כאן בחרשת מעיקרא כאן בפקחת ואח"כ נתחרשה
11 R. Gidel erwiderte im Namen Rabhs: Dies bezieht sich auf die Beiwohnung. Raba erwiderte: Du kannst auch sagen, auf die Ḥaliça, denn das eine gilt von einer Tauben von früher her, und das andere gilt von einer Tauben, die vollsinnig war.
יב חרשת מעיקרא כי היכי דעל הכי נפק פקחת ואחר כך נתחרשה לא דמעכבא בה קרייה
12 Eine von früher her Taube geht wie sie gekommenist, nicht aber eine Taube, die vollsinnig war, da bei ihr das Lesen [der Schriftworte]hinderndist.
יג איתיביה אביי וחרשת מעיקרא בת חליצה היא והתנן שני אחין אחד פקח ואחד חרש נשואין לשתי נכריות אחת פקחת ואחת חרשת מת חרש בעל חרשת מה יעשה פקח בעל פקחת כונס ואם רצה להוציא יוציא
13 Abajje wandte gegen ihn ein: Ist denn eine von früher her Taube zur Ḥaliça fähig, wir haben ja gelernt: Wenn zwei Brüder, ein Vollsinniger und ein Tauber, mit zwei einander fremden [Frauen], einer Vollsinnigen und einer Tauben, verheiratet sind, und der mit der Tauben verheiratete Taube stirbt, was tue der mit der Vollsinnigen verheiratete Vollsinnige? Er heiratete sie, und wenn er will, entferne er sie.
יד מת פקח בעל פקחת מה יעשה חרש בעל חרשת כונס ואינו מוציא לעולם מאי לאו בחרשת מעיקרא וקתני כונס אין
14 Was tue der mit der Tauben verheiratete Taube, wenn der mit der Vollsinnigen verheiratete Vollsinnige stirbt? Er heirate sie und kann sie nimmer entfernen. Dies gilt wohl von einer von früher her Tauben, und er lehrt, daß er sie nehme;